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10. Mai 2004, von Michael Schöfer
Der moralische Offenbarungseid


Folter ist illegal, gleichgültig von wem sie praktiziert wird. In Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es dazu unmißverständlich: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden." Für Folter gibt es daher keine Rechtfertigung. Dieser Grundsatz gehört in allen demokratischen Nationen zum unveräußerlichen Fundament des Rechtsstaats. Unter anderem darauf beruht die vielbeschworene westliche Wertegemeinschaft. Zumindest der Theorie nach, die Praxis sieht leider anders aus. Der Firnis der Zivilisation ist anscheinend dünn. Zuweilen zu dünn. Die USA und die Briten haben nämlich im Irak systematisch gegen das Folterverbot verstoßen. Einst angeblich angetreten, dem Irak Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat zu bringen, müssen sie nun den moralischen Offenbarungseid leisten. Aber den vermeintlich hehren Motiven haben schon vor Kriegsbeginn allzu viele Menschen mißtraut. Zu Recht, wie sich nun herausstellt.

Massenvernichtungswaffen, für die "Koalition der Willigen" der offizielle Kriegsgrund dieses wegen fehlender Zustimmung des UN-Sicherheitsrates völkerrechtswidrigen Waffengangs, hat man im Irak bislang keine gefunden. Die Weltöffentlichkeit wurde offenbar konsequent belogen. Freie Wahlen scheut man wie der Teufel das Weihwasser, weil man das Votum der mehrheitlich schiitischen Bevölkerung fürchtet. Also pfropft man dem irakischen Volk lieber eine Clique von zweifelhaften Günstlingen auf, die allerdings in der Bevölkerung keinerlei Rückhalt genießen. Der Widerstand gegen die - wie es die meisten Iraker empfinden - ungeliebten Besatzer, ist deshalb größer als je zuvor. Die Opfer unter den Besatzungssoldaten sind schon jetzt höher als in den Kampfhandlungen während der Invasion. Und zu alledem nun auch noch die humanitäre Katastrophe, der ultimative Menschenrechts-Gau. Sind die Amerikaner in den Irak einmarschiert, um Saddams Folterpraktiken künftig selbst zu übernehmen? Dieser Eindruck drängt sich auf. Wer moralisch auf dem hohem Roß sitzt, kann, wie man an diesem Beispiel sieht, außerordentlich tief fallen.

Die eigentliche Frage ist jetzt nicht, ob US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld zurücktreten muß. Die eigentliche Frage ist vielmehr, wie lange diese Regierung noch im Amt bleiben darf. Der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopfe her. Wenn George W. Bush nichts von den Folterungen wußte, hat er die Kontrolle über seine Administration verloren. Wenn er, ohne sie zu unterbinden, von den Folterungen Kenntnis hatte, trägt er die Hauptschuld. Beides Grund genug für einen Rücktritt. Die Folterpraktiken hat man überdies erst eingestellt, als sie in der Öffentlichkeit bekannt wurden. Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) informierte die amerikanische Regierung bereits im Februar 2004 über die fragwürdigen Vorgänge in den Gefängnissen der Besatzungsmächte. [1] Geändert hat sich dadurch freilich nichts. Ohne die Veröffentlichung durch die Presse, die Präsentation der schockierenden Bilder, wäre dort bestimmt noch weiter gefoltert worden.

Schon im amerikanischen Kriegsgefangenenlager Bagram in Afghanistan wurden Verhörmethoden angewandt, die man als Folter bezeichnen muß: "endlose Verhöre, Schlafentzug, ständige Beleuchtung. Die Autopsie von zwei Gefangenen, die dort gestorben sind, ergab als Todesursache massive Schlagverletzungen. Gefangene werden von den USA in Länder wie Pakistan oder Saudi-Arabien ausgeliefert, in denen nachweislich gefoltert wird. Berichten, nach denen CIA-Mitarbeiter auf der Insel Diego Garcia im Indischen Ozean nicht nur bei Folterungen zugesehen haben, sondern auch aktiv daran beteiligt waren, wurde von offizieller Seite nie nachgegangen." [2] Die breite Öffentlichkeit hat das damals bedauerlicherweise nicht interessiert.

Folglich kaufe ich den Verantwortlichen die gezeigte Reue und die angebotene Entschuldigung einfach nicht ab. Das Ganze ist in meinen Augen eine zutiefst verlogene PR-Masche. Es geht den Regierenden in Wahrheit ausschließlich darum, das eigene Amt zu retten. Das Übliche eben. Die Gefolterten, mithin die Menschenrechte und das Völkerrecht, sind ihnen völlig gleichgültig. Im Grunde gehören die Schuldigen als Kriegsverbrecher vor den Internationalen Strafgerichtshof. Es ist bestimmt kein Zufall, wenn ausgerechnet die USA dieses Gericht nicht anerkennen. Spätestens jetzt weiß man auch warum.

Doch es geht nicht nur um die furchtbaren Vorkommnisse im Gefängnis Abu Ghraib, sondern darum, ob der Rechtsstaat nach dem 11. September 2001, den schrecklichen Anschlägen in New York und Washington, nicht generell unter die Räder zu kommen droht. So hat sich hierzulande beispielsweise Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) dafür ausgesprochen, gegen ausländische Verdächtige, die man für gefährlich hält und die nicht abgeschoben werden können, "Schutzhaft" zu verhängen. [3] Dieser Vorschlag kann nicht ernst gemeint sein. Menschen sollen also, ohne konkrete Beweise gegen sie vorbringen zu können, allein aufgrund von Verdächtigungen inhaftiert werden. Eine Praxis, die mit dem Rechtsstaat absolut unvereinbar wäre. Das letzte Mal, als man in Deutschland "Schutzhaft" praktizierte, war in der Zeit zwischen 1933 und 1945. Offenbar brennen bei einigen Politikern sämtliche Sicherungen durch.

Die Gefahren für die Demokratie sind in Deutschland vergleichsweise gering. Wirklich Sorgen machen muß man sich dagegen vor allem um den Rechtsstaat in den USA. Die skandalöse Behandlung der Gefangenen in Guantanamo, dem US-Stützpunkt auf Kuba, die hartnäckige Mißachtung des Völkerrechts und die bedenklichen Anti-Terror-Gesetze, die man im Nachgang des 11.9. beschlossen hat, gehen zweifellos an die demokratische Substanz. Die westlichen Demokratien laufen Gefahr, im Windschatten der amerikanischen Vormacht massiv gegen ihre eigenen Prinzipien zu verstoßen. In der übrigen Welt wird das gemeinhin als Heuchelei empfunden. Solange man derart handelt, nicht zu Unrecht.

Für das IKRK sind die mehr als 600 Häftlinge auf Guantanamo, darunter auch mindestens drei Kinder im Alter zwischen 13 und 15 Jahren, Kriegsgefangene gemäß der Dritten Genfer Konvention zur Behandlung von Kriegsgefangenen. "Der Status eines Kriegsgefangenen bedeutet keine ethische Wertung; Kriegsgefangene genießen auch keine Immunität vor Strafverfolgung. Der Status soll lediglich eine angemessene Behandlung nach den Grundsätzen der Genfer Konventionen von 1949 und den beiden Zusatzprotokollen von 1977 sicherstellen. (...) Gemäß Artikel 5 der III. Genfer Konvention [muß] ein ordentlich konstituiertes, unabhängiges Gericht über den Status der Gefangenen entscheiden und nicht die Regierung der USA." [4] Die USA betrachten die Gefangenen auf Guantanamo jedoch als "illegale Kombattanten", eine im Völkerrecht bislang unbekannte Bezeichnung, und enthält ihnen hierdurch den Status eines Kriegsgefangenen vor. Sie fallen damit völlig aus dem Schutz des Völkerrechts heraus.

"Für die Gefangenen hat diese Entrechtung dramatische Auswirkungen. Denn was bedeutet der Status des anerkannten Kriegsgefangenen in der Praxis? Kriegsgefangene können das Internationale Komitee des Roten Kreuzes in Genf als Schutzmacht im völkerrechtlichen Sinne anrufen (...). Des Weiteren können sich die Gefangenen auf die formellen Verfahrensgarantien des III. Genfer Abkommens berufen: Untersuchungshaft von maximal drei Monaten, Entlassung bei ernsthafter Erkrankung, Verbot von Isolation, ordentliche Gerichtsbarkeit, anerkannte Rechtsgarantien und Verteidigungsansprüche und vieles mehr." [5] "Kriegsgefangene haben Rechte, etwa das der Aussageverweigerung. Sie dürfen nicht gefoltert oder anderer menschenunwürdiger Behandlung ausgesetzt werden." [6]

Für die Häftlinge auf Guantanamo gelten nach Auffassung der US-Regierung weder die internationalen Rechte noch das nationale Recht der USA, ihre Behandlung wird von Beobachtern einhellig als menschenunwürdig beschrieben. "Die US-Regierung (...) argumentiert, da sich der Militärstützpunkt nicht auf US-Hoheitsgebiet befinde, sei die heimische Justiz grundsätzlich nicht für die dortigen Häftlinge zuständig." [7] Die Gefangenen müßten eigentlich vor ein ordentliches Gericht gestellt oder freigelassen werden. Als "illegale Kombattanten" können sie aber nach Meinung der US-Regierung ohne Anklage und Verhandlung für unbegrenzte Zeit in Haft gehalten werden. "Unser Interesse ist nicht, sie vor Gericht zu stellen oder sie freizulassen", bemerkte dazu US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld. [8] Der Stützpunkt ist somit de facto ein rechtsfreier Raum, in dem die Bush-Administration nach Gutdünken schalten und walten kann. Absolutismus im 21. Jahrhundert.

Es ist geplant, die Inhaftierten irgendwann vor Militärtribunale zu stellen und abzuurteilen. Gegen deren Urteile ist keine Berufung vor einem zivilen Gericht möglich. Verfahren vor einem Militärtribunal sind allerdings eine rechtsstaatliche Farce. Richter, Ankläger und Pflichtverteidiger sind Militärangehörige und werden von der US-Regierung bestellt. Wahlverteidiger sind zwar zugelassen, es ist jedoch ungewiß, ob sie zum US-Stützpunkt Zugang haben werden. Bis zum heutigen Tag wird den Anwälten jeder persönliche Kontakt mit ihren Mandanten und der Einblick in die Akten verwehrt. Anklagepunkte? Unbekannt. Mittlerweile seit mehr als zwei Jahren. Zudem müssen sich die Wahlverteidiger vom Pentagon überprüfen lassen und können jederzeit abgesetzt werden.

Im Gegensatz zu einem ordentlichen Verfahren dürfen in Guantanamo Gespräche zwischen Verteidiger und Angeklagten aufgezeichnet werden, die Anklage muß nicht belegen, wie sie ihre Beweismittel beschafft hat und ob diese auf einem rechtsstaatlichen Weg erlangt wurden. Auf diese Weise könnten auch Aussagen, die unter Folter gemacht wurden, in das Verfahren eingeführt werden. Der Willkür sind in Guantanamo also Tür und Tor geöffnet. "Unglaublich" findet die prominente Anwältin Gareth Pierce es, dass den Angeklagten "Geständnisse" zur Last gelegt werden sollten, die ihnen in (...) "brutaler" Einzelhaft, ohne jeglichen Zugang zu Rechtsvertretern, abgepresst worden seien: "Wären sie auf einer britischen Polizeiwache auch nur eine Stunde lang so behandelt worden, wären alle Beweise vor Gericht unzulässig." [9] Die Angeklagten können von "geheimen" Teilen des Gerichtsverfahrens ausgeschlossen werden und selbst nach einem Freispruch weiterhin inhaftiert bleiben.

Das Militärtribunal gibt eine "Urteilsempfehlung" ab, die Entscheidung über das Urteil selbst fällt der US-Präsident. Er kann die Urteilsempfehlung bestätigen oder verwerfen. Letzte Instanz und Oberbefehlshaber über sämtliche Verfahrensbeteiligten ist somit George W. Bush, der die Häftlinge längst als "Killer" vorverurteilt hat. [10] "Damit ist die Trennung von Exekutive und Judikative ebenso aufgehoben wie die von Ankläger und Richter." [11] Die Militärtribunale sind folglich keine unabhängigen Gerichte. Die für einen Rechtsstaat konstitutive Gewaltenteilung ist in Guantanamo faktisch aufgehoben, und die "letzte Instanz" des Verfahrens hat das Urteil offenbar bereits vor Beginn des ersten Verhandlungstages gefällt. Ein faires Verfahren? Nicht in Guantanamo. Die ehrwürdige New York Times sah sich deshalb dazu veranlaßt, vom US-Gulag zu schreiben. [12]

Alles das widerspricht der amerikanischen Verfassung und wäre US-Bürgern gegenüber illegales und strafbares Verhalten. Es ist eine einzige Verhöhnung des Rechtsstaats. Doch nicht nur das: Der vorsätzliche Entzug des Rechts eines Kriegsgefangenen auf ein unparteiisches ordentliches Gerichtsverfahren ist (...) nach Artikel 8 Absatz 2 VI des Statuts des neu errichteten Internationalen Strafgerichts in Den Haag (International Criminal Court, ICC) als Kriegsverbrechen strafbar. [13]

Viele bedenkliche Bestimmungen enthält auch das amerikanische Anti-Terror-Gesetz, der sogenannte "Patriot Act". Nur sechs Wochen nach dem 11. September unterzeichnete George W. Bush dieses in aller Hast zusammengeflickte Gesetzespaket. Damit erhielten die Geheimdienste weitreichende Sondervollmachten. Das Gesetz "hob Beschränkungen des FBI zur Ausspionierung der eigenen Bürger auf, die aus der Zeit nach dem Watergate-Skandal stammen. Damals waren zahlreiche Fälle ans Licht gekommen, in denen FBI-Beamte in krimineller Weise gegen Kritiker der Regierung vorgegangen waren. (...) Unter dem "Patriot Act" werden Schulen wieder verpflichtet, Schülerdaten herauszugeben. Diese waren 1974 als Reaktion auf Enthüllungen, dass das FBI Kriegsgegner ausspioniert hatte, für vertraulich erklärt worden." [14]

Doch damit nicht genug. "Die Polizei darf nun im Namen der Terrorabwehr von allen Unternehmen - etwa Banken, Krankenhäusern, Kreditkartenfirmen, Autoverleihern und Internetanbietern - Auskunft darüber verlangen, was ihre Kunden tun. (...) Dank dem Patriot Act können Durchsuchungsbefehle nicht mehr angefochten werden. Das Gesetz wendet nämlich kurzerhand eine Praxis an, die bislang nur der Abwehr ausländischer Spionage galt: Nicht mehr zivile Richter befinden über Durchsuchungsbefehle, sondern ein 1978 geschaffenes Geheimgericht, das fast noch nie eine Erlaubnis zum Schnüffeln verweigert hat." [15]

"FBI-Mitarbeiter [dürfen] in Buchläden und Bibliotheken Daten über Kunden und Benutzer abfragen. Wer regierungskritische Bücher liest, macht sich bereits verdächtig." [16] Jeder von uns würde zweimal darüber nachdenken, was er liest, wenn er wüßte, daß der Staat das Leseverhalten bespitzelt. Das Gesetz erlaubt den Behörden, Bibliotheksbenützer zu überwachen, auch wenn nicht der geringste Hinweis auf ein kriminelles Vergehen vorhanden ist. Es erlaubt "der Bundespolizei FBI, sämtliche Unterlagen wie Bücher, Dokumente, Zeitungen oder Festplatten von Computern einzufordern. Sie kann auch den Internetzugang der öffentlichen Computer in den Bibliotheken überwachen lassen, um herauszufinden, welche Websites benutzt werden und wohin Mails geschickt werden. Die Bibliothekare dürfen niemandem mitteilen, dass eine Überwachung stattfindet." [17] George Orwell läßt grüßen.

"Der Patriot Act untergräbt auch das Anwaltsgeheimnis: Gespräche zwischen Anwälten und ihren Klienten dürfen belauscht werden. Massiv verschlechtert hat sich die Rechtsstellung von Ausländern. So können sie ohne konkrete Anklage unbeschränkt lang interniert werden." [18] Es existiert ferner eine Liste von als "gefährlich eingeschätzten Personen", denen künftig die Benutzung des Flugzeugs untersagt ist. Wer auf dieser Liste steht, und vor allem warum, darüber gibt es indes keine Auskunft. Überprüfung auf Rechtmäßigkeit? Fehlanzeige. Für die New York Times zweifellos ein "Krieg gegen die Bürgerrechte."

Auch die Anti-Terror-Gesetze in Großbritannien erlauben es, mutmaßliche ausländische Terroristen ohne Anklage und Verurteilung für unbegrenzte Zeit in Haft zu halten. [19] Nach einem Vorschlag des britischen Innenministers, David Blunkett, soll in Geheimprozessen ohne Geschworene geurteilt werden, Richter und Staatsanwälte sind vorher vom Geheimdienst zu prüfen. Außerdem soll "die für eine Verurteilung notwendige Beweislast gegen die Angeklagten gesenkt werden. Richter könnten den Angeklagten danach künftig verurteilen, wenn sie ihn aufgrund der Wahrscheinlichkeit für schuldig hielten. In normalen Verfahren muss dagegen die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei feststehen." [20] In Australien wiederum kann der Inlandsgeheimdienst jeden, der Informationen über Terrorismus haben könnte, sieben Tage lang ohne Angabe von Gründen inhaftieren. Der Inhaftierte muß nicht unter Terrorverdacht stehen, es genügt, daß er den Ermittlern irgendwie von Nutzen sein könnte. Des weiteren wird das Recht auf einen Anwalt durch das Gesetz erheblich eingeschränkt. [21]

Es ist äußerst fraglich, ob wir auf diese Weise den Kampf gegen den Terror gewinnen werden. Heuchelei, Doppelmoral, Zynismus, problematische Gesetze, Abbau von Bürgerrechten, krasse Mißachtung des Völkerrechts, kulturelle Arroganz, Demütigungen des Gegners bis hin zu Folter und Vergewaltigung: So werden wir wohl mehr Terroristen erzeugen als erfolgreich bekämpfen. Der Haß auf den Westen wird durch diese Untaten mit Sicherheit stark anwachsen. Ist das völlig unverständlich? Ich glaube nicht. Die Konsequenzen sind heute noch unübersehbar.

Der Kampf gegen den Terror wird jedoch in den Herzen entschieden. Wenn die breite Masse in den islamischen Staaten uns gegenüber eine feindselige Haltung einnimmt, woran gegenwärtig nicht gezweifelt werden darf, können die Terroristen - entsprechend Mao Tse-tungs Partisanenstrategie - im Volk schwimmen, wie der Fisch im Wasser. Dann sind selbst hochtechnisierte Armeen weitgehend machtlos. Hat die Erfahrung in Vietnam zu dieser Erkenntnis nicht ausgereicht? Wie in einer Selffulfilling Prophecy könnte dann Samuel P. Huntingtons "Clash of Civilizations" tatsächlich das 21. Jahrhundert prägen. Unrecht kann bekanntlich nur mit Recht bekämpft werden. Es genügt nicht, sich als die Guten zu präsentieren, man muß auch gut sein. Wer sich demgegenüber selbst ins Unrecht setzt, braucht sich über negative Reaktionen nicht wundern. Es geht nicht darum, sich dem Terror zu beugen. Es geht darum, den Kampf mit den richtigen Mitteln für sich zu entscheiden. Und die richtigen Mittel sind ohne Zweifel die, die mit dem Völker- und Menschenrecht im Einklang sind.

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[1] Frankfurter Rundschau vom 10.05.2004
[2] Sumit Bhattacharyya, Frankfurter Rundschau vom 19.07.2003
[3] Frankfurter Rundschau vom 26.04.2004
[4] Eberhard Schultz (Rechtsanwalt und Notar, Lehrbeauftragter an der Universität Oldenburg), Frankfurter Rundschau vom 22.04.2004
[5] Eberhard Schultz, a.a.O.
[6] Sumit Bhattacharyya, a.a.O.
[7] Frankfurter Rundschau vom 20.12.2003
[8] Frankfurter Rundschau vom 12.09.2003
[9] Frankfurter Rundschau vom 08.07.2003
[10] Frankfurter Rundschau vom 20.02.2004
[11] Sumit Bhattacharyya, a.a.O.
[12] Frankfurter Rundschau vom 17.04.2004
[13] Eberhard Schultz, a.a.O.
[14] wsws.org/de
[15] Spiegel-Online vom 03.03.2003
[16] Bayerischer Rundfunk
[17] EZ - Evangelische Zeitung-Online
[18] EZ - Evangelische Zeitung-Online, a.a.O.
[19] Frankfurter Rundschau vom 26.02.2004
[20] Frankfurter Rundschau vom 03.02.2004
[21] Frankfurter Rundschau vom 27.06.2003