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26. Oktober 1989, von Michael Schöfer
Volksentscheid

(ein Vorschlag zu mehr direkter Demokratie)

Zwischen den Wahlterminen hat der Wähler nur einen sehr geringen Einfluß auf die gewählten Volksvertreter. Und nicht selten ist die Mehrheit der Bevölkerung in bestimmten Einzelfragen (z.B. Stationierung nuklearer Mittelstreckenraketen, Atomkraftwerke) anderer Meinung als die Mehrheit der Parlamentarier. Bei der Wahlentscheidung treten Einzelfragen aber hinter einem breiten Spektrum von Wahlkritierien zurück. Die Wahlentscheidung des Bürgers ist somit keine ausschließliche Entscheidung über Einzelfragen, sie ist vielmehr ein komplexer Abwägungsprozeß. Und bei diesem Abwägungsprozeß spielen politische Grundeinstellungen eine zumindest ebenso wichtige Rolle wie Emotionen und die Programme der Parteien. So kann ein Anhänger der Regierungspartei durchaus in Einzelfragen anderer Meinung sein als die Regierung, was ihn aber womöglich nicht davon abhält, die gleiche Partei immer wieder zu wählen. In Wirklichkeit ist ein solches Wählerverhalten sogar die Regel. Wähler wechseln meist nur dann von einer Partei zur anderen, wenn sie in sehr vielen Einzelfragen unzufrieden mit ihrer alten Partei sind, wenn sich die politische Grundeinstellung (beim Wähler oder bei der Partei) geändert hat oder Emotionen eine alles überlagernde Rolle spielen. Die mit einer Mehrheit ausgestatteten Parteien interpretieren demgegenüber ihren Wahlerfolg als Zustimmung zu allen Programmpunkten, unabhängig von der Einstellung der Bevölkerung zu konkreten Einzelfragen. Parlamentarische Mehrheiten divergieren daher manchmal recht kraß mit der Mehrheitsmeinung des Volkes. Hier wäre ein direkter Einfluß des Bürgers nicht nur notwendig, sondern auch wünschenswert.

Der beste Weg, dem Bürger Einfluß auf die Regierungspolitik zu verschaffen (ohne gleich die Regierung abzuwählen), ist der Volksentscheid. Eine Änderung des Grundgesetzes ist hierfür noch nicht einmal notwendig, denn Art. 20, Abs.2 GG besagt: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt." Aber selbst 40 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik bleibt dem Bürger die Möglichkeit zur Volksabstimmung vorenthalten. Gäbe es Volksabstimmungen, würde die Bedeutung der Parteien zurückgehen. Verständlicherweise bekommt man daher von den Parteien selbst wenig Unterstützung, bleibt die Möglichkeit zu mehr direkter Demokratie auch weiterhin ungenutzt. Praktizierte direkte Demokratie könnte aber der vielbeschworenen Parteienverdrossenheit entgegensteuern, könnte radikale Wahlentscheidungen der Bürger (z.B. zugunsten der "Republikaner"), die aus dieser Parteienverdrossenheit resultieren (Protestwähler, steigender Anteil der Nichtwähler), verhindern helfen.

Der Haupteinwand gegen direkte Demokratie ist, daß die Bürger noch nicht reif für die direkte Demokratie wären, daß durch Volksabstimmungen Emotionen viel stärkeren Einfluß auf die Politik nehmen würden. Die repräsentative Form der Demokratie wird hier als Regulativ angesehen, sie soll "Sportpalastentscheidungen" vermeiden. Und in der Tat, es ist nicht von der Hand zu weisen, daß bestimmte Einzelentscheidungen nur deshalb nicht umgesetzt wurden, weil sich die parlamentarische Mehrheit (im Gegensatz zur Mehrheit in der Bevölkerung) dagegen sträubte. Direkte Demokratie bringt zwar mehr Einfluß des Bürgers auf konkrete Einzelentscheidungen, könnte aber auch zu fragwürdigen Entscheidungen (Einführungen der Todesstrafe, verschärfte Asylgesetzgebung, Radikalenerlaß, Terrorgesetze u.a.) führen. Für jeden Befürworter der direkten Demokratie muß das ein ernsthafter Einwand sein, ist er doch sicherlich mehr an rationalen und weniger an emotionalen Entscheidungen interessiert.

Wie vieles in der Welt, muß auch direkte Demokratie erst eingeübt werden. Aus diesem Grund ist es wohl notwendig, direkte Demokratie schrittweise zu verwirklichen. Als Zwischenstufe zur vollen Demokratie erscheint mir die Möglichkeit zur eingeschränkten direkten Mitwirkung des Bürgers an Sachentscheidungen sinnvoll, und zwar mit Hilfe des eingeschränkten Volksentscheids. Ein Gesetz tritt in der Bundesrepublik dann in Kraft (Bundesgesetze), wenn es von der Mehrheit des Bundestages beschlossen, vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Nach Einführung des eingeschränkten Volksentscheids würden Gesetze erst dann in Kraft treten, wenn nach Verabschiedung der Gesetzesvorlage im Bundestag innerhalb einer bestimmten Frist seitens der Bevölkerung kein Einspruch vorliegt. Erst nach dieser Einspruchsfrist (beispielsweise 3 Monate) dürfte das Gesetz an den Bundesrat (sofern notwendig) und den Bundespräsidenten weitergeleitet werden. Ein Einspruch würde dann vorliegen, wenn innerhalb der festgesetzten Frist eine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt wurde. Einerseits darf die gesetzte Frist nicht zu kurz sein, es muß ausreichend Zeit zur Unterschriftensammlung zur Verfügung stehen. Andererseits darf ein langer Gesetzgebungsweg nicht dazu führen, die Gesellschaft in bezug auf rasche Entscheidungsfindungen handlungsunfähig werden zu lassen. Ist dieses Unterschriftenquorum erreicht, muß über die Gesetzesvorlage in einem Volksentscheid abgestimmt werden. Wird die Gesetzesvorlage von einer Mehrheit abgelehnt, tritt das Gesetz nicht in Kraft. Um zu verhindern, daß im Bundestag immer wieder die gleiche Gesetzesvorlage auf den Weg gebracht wird, dürften im Volksentscheid abgelehnte Gesetzesvorlagen innerhalb einer bestimmten Frist (beispielsweise ein Jahr) nicht nochmals im Bundestag zur Abstimmung stehen.

Das vorgeschlagene Verfahren hat drei grundlegende Vorteile:
  • Erstens gibt es dem Bürger die Möglichkeit Gesetze zu verhindern, ohne den Zwang die Regierung abwählen zu müssen.
  • Zweitens braucht man Gesetze, wie beispielsweise die Einführung der Todesstrafe, nicht zu befürchten, da die Bevölkerung in der vorgeschlagenen Form keine Gesetzgebungskompetenz besitzt. Die alleinige Gesetzgebungskompetenz verbleibt beim Parlament.
  • Drittens kann nach einer Phase des eingeschränkten Volksentscheids geprüft werden, ob auch der uneingeschränkte Volksentscheid (nach Schweizer Vorbild) eingeführt werden sollte. Wenn sich das demokratische Bewußtsein der Menschen fortentwickelt, dürfte das zweifellos durchführbar sein.
Der eingeschränkte Volksentscheid hat aber einen nicht unerheblichen Nachteil: Er ist nicht konstruktiv, sondern destruktiv. Das bedeutet, ein unpopuläres Gesetz, und sei es auch noch so notwendig (z.B. Tempo 100 auf den Autobahnen), könnte von der Bevölkerungsmehrheit verhindert werden. Da aber mit der Ablehnung nicht gleichzeitig die Lösung des Problems vorgegeben wird, dürften Lösungsschwierigkeiten folgen. Gerade in Zeiten einer sich stetig verschärfenden Umweltkrise, kann das bös' ins Auge gehen, wenn auf etwas schnell reagiert werden muß und die Maßnahme zwar hilfreich, aber höchst unpopulär ist. Jedoch verbleibt zwischen der Verabschiedung im Bundestag und dem Volksentscheid ausreichend Möglichkeit zur Aufklärung, so daß auch unpopuläre Gesetze keineswegs von vornherein chancenlos sind.

Abschließend sollte festgehalten werden, daß die Möglichkeit zu mehr Einfluß des Bürgers (nicht nur alle vier Jahre wählen können) eine konsequente und folgerichtige Weiterentwicklung der Demokratie bedeutet. Wer den wirklich mündigen Bürger will, darf am Volksentscheid nicht vorbeigehen. Und schließlich kann zuviel Demokratie nie schaden, die Menschheit leidet eher am Gegenteil - an der weitverbreiteten Mißachtung demokratischer Grundsätze in der Welt.