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13. Februar 2008, von Michael Schöfer
Die Zeiten ändern sich...


...aber ändern die Zeiten auch die Menschen? Nicht immer, wie manch tragischer Fall belegt. Etwa der des ehemaligen Geschäftsführers von Unicef Deutschland: Dietrich G. verbreitete Presseberichten zufolge in der Kölner Zentrale "Angst und Schrecken". Die Stimmung in der Geschäftsstelle, in der sich G. wie ein Alleinherrscher aufgeführt habe, sei "desaströs". So beschrieben zumindest Mitarbeiter die Situation. [1] Kein Wunder, dass er nun über Unregelmäßigkeiten stolperte. Die Presse wurde von den frustrierten Mitarbeitern bereitwillig mit Einzelheiten gefüttert, so zum Beispiel über die sonderbare Verbuchung einer Spende für die Tsunami-Opfer.

500.000 Euro sollen G. bei einer ZDF-Spendengala vom damaligen Lidl-Chef, der zufällig neben ihm saß, angeboten worden sein. Ein Unicef-Berater hat davon jedoch angeblich eine Provision in Höhe von 30.000 Euro erhalten, obwohl dieser an der Spende gar nicht beteiligt war. [2] Geld, das eigentlich für die Opfer der Tsunami-Katastrophe gedacht war. Zudem: Die Spende "hat ihren Zweck nach FR-Recherchen bis heute nicht vollständig erreicht. Die Großspende sei definitiv nicht auf das Konto des Vereins Unicef verbucht und für Tsunami-Projekte ausgegeben worden, sondern komplett in die Unicef-Stiftung geflossen und an den Finanzmärkten angelegt worden, erfuhr die FR aus dem Unicef-Vorstand." [3] G. musste am Ende, nachdem er sich über Monate vergeblich dagegen gesträubt hat, zurücktreten.

Ein anderer Fall: Die Rektorin der Waldschule Pforzheim, Cornelia F., wurde wegen ihres autoritären Führungsstils seit langem heftig kritisiert. Sie habe unter Schülern und Lehrkräften jahrelang Angst vor "Demütigungen" verbreitet, außerdem soll es zu "Beleidigungen und Einschüchterungen" gekommen sein. [4] Der Unterricht bei ihr sei der Horror, beispielsweise habe sie Schülerinnen als "Schlampen und Gammler" beleidigt. Zunächst wehrte sich Cornelia F. erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht gegen ihre Versetzung und wollte wieder den Dienst antreten. Daraufhin meldeten sich kurzerhand fast alle Lehrer krank. Wütende Eltern verlangten ihre Ablösung, weil sie eine Gefahr für den Schulfrieden darstelle. Die Rektorin mit ihrem "autoritären Führungsstil" handle "menschenunwürdig", sie setze "Menschen so unter Druck, dass sie krank werden", behauptet die stellvertretende Landesvorsitzende der GEW, Doro Moritz. [5]

Jetzt hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Schulleiterin endgültig abberufen, ihr wurde für das Schulgelände sogar ein Hausverbot erteilt. "Ihr wird die weitere Führung der Dienstgeschäfte an dieser Schule untersagt", versicherte Baden-Württembergs Kultusminister Helmut Rau (CDU). [6] Schüler und Lehrer sind bestimmt erleichtert.

Was lernen wir daraus? Cholerische Charaktere, die anderen das Leben schwermachen und sich gerne wie "Bruce Allmächtig" aufführen, sterben zwar nicht aus, sollten allerdings in Zukunft etwas vorsichtiger agieren. Die Zeiten ändern sich, weil sich die Betroffenen öfter wehren. Zu Recht. Auch die Gerichte reagieren mittlerweile sensibler. So hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich in einem wegweisenden Urteil zugunsten eines Mobbing-Opfers entschieden. [7] "Das Gericht hat die Beweisführung erleichtert - Streit im Büro könnte für Arbeitgeber ein wirtschaftliches Risiko werden", schreibt die FAZ. Der Vorgesetzte habe "die psychische Erkrankung seines Kollegen schuldhaft herbeigeführt", urteilte das BAG, der Arbeitgeber sei daher als "Erfüllungsgehilfe" schadensersatzpflichtig. "Nach Paragraph 75 Betriebsverfassungsgesetz sind 'alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit zu behandeln'. Der Arbeitgeber muss also durch eine entsprechende Organisation der Betriebs- und Arbeitsstrukturen Mobbing ausschließen. Das bedeutet: Er darf selbst nicht aktiv mobben, er darf aber auch nicht - passiv duldend - mobben lassen. Vielmehr ist er verpflichtet, Abhilfe zu schaffen, bis hin zur Abmahnung und Kündigung eines mobbenden Mitarbeiters." [8]

Vorgesetzte, die in der Vergangenheit nach dem Motto gehandelt haben "Meine Mitarbeiter müssen mich nicht lieben, Hauptsache sie fürchten mich", werden für ihre Arbeitgeber zur Gefahr, weil sie durch ihr Verhalten unter Umständen hohe Schadensersatzzahlungen auslösen. Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Wenn Arbeitgeber deshalb ihre schützende Hand zurückziehen, wird’s für die Mobber eng. Obendrein senkt ein schlechtes Betriebsklima, das aus der Angst vor Vorgesetzen resultiert, die Effektivität. Unabhängig davon ist es schon allein eine Frage des Menschenbildes, wie man seine Mitmenschen behandelt. Eine Frage der Ethik also. Was sich hinter der Stirn eines Mobbers abspielt, ist mir ehrlich gesagt völlig schleierhaft. Genausowenig, wie so jemand überhaupt Vorgesetzter werden konnte. Wie dem auch sei, jedenfalls sind alle froh, wenn man Mobber für ihr menschenverachtendes Handeln zur Rechenschaft zieht. Insgeheim werden sie nämlich verabscheut (obgleich sich kaum einer traut, dies offen auszusprechen).

Dietrich G. und Cornelia F. haben eins gemeinsam: Sie waren blind dafür, dass sich die Zeiten langsam ändern und versäumten es, ihr Verhalten entsprechend anzupassen. Es nützt nichts, weiterhin einen auf Roland Koch zu machen. Dass man mit derselben Kampagne, mit der man 1999 noch Erfolg hatte, heutzutage keinen Blumentopf mehr gewinnt, hat er schmerzlich zu spüren bekommen. Dank seines uneinsichtigen Benehmens ist er bei der hessischen Landtagswahl mächtig auf die Schnauze gefallen und muss jetzt seine Ablösung als Ministerpräsident befürchten. Glaubt man den Umfragen, weint ihm - außer dem harten Kern seiner Anhängerschaft - niemand eine Träne nach. Vielmehr sind die meisten erleichtert, wenn er endlich weg ist. Ein unrühmlicher Abgang. Gewiss. Aber einer, den er sich selbst zuzuschreiben hat.

Das Ganze wäre sicherlich zu vermeiden gewesen, hätten alle drei ein bisschen humaner gehandelt. Aber genau daran hat es offenbar gefehlt.

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[1] Frankfurter Rundschau vom 28.11.2007
[2] Frankfurter Rundschau vom 07.02.2008
[3] Frankfurter Rundschau vom 13.02.2008
[4] Die Zeit-Online vom 11.02.2008
[5] Südwest aktiv vom 12.02.2008
[6] Spiegel-Online vom 12.02.2008
[7] Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.10.2007, Az.: 8 AZR 593/06
[8] FAZ.Net vom 27.11.2007