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22. Juli 2008, von Michael Schöfer
Wer früh stirbt, zahlt drauf


Die NachDenkSeiten greifen heute in der Rubrik "Hinweise des Tages" einen Artikel des Focus zur privaten Rentenversicherung auf. Übrigens nicht zum ersten Mal, der gleiche Hinweis erschien bereits am 11. Juli. "Rente: Wer früher stirbt, hat draufgezahlt", lautet die Überschrift des Magazins. [1] "Wie hoch die Zahlungen an den Versicherten - sprich die Rente - ausfällt, hängt (...) davon ab, mit welchen statistischen Lebenserwartungen der Versicherer kalkuliert. Je höher die unterstellte Lebenserwartung, desto niedriger fällt die Rente aus. Das eingezahlte und angelegte Geld muss dann schließlich für einen längeren Zeitraum ausreichen."

Derzeit geht die Versicherungswirtschaft davon aus, dass ein männlicher Rentner nach Erreichen des 65. Lebensjahrs noch 24 Jahre lebt und demzufolge 89 Jahre alt wird. Basis der Berechnungen ist die Sterbetafel DAV 2004 R. "Aus Sicherheitsgründen sind die Sterbewahrscheinlichkeiten gegenüber der Realität erniedrigt", bemerkt dazu Wikipedia. Mit anderen Worten: In Wirklichkeit sterben die Menschen früher, als die Versicherungen unterstellen.

Die durchschnittliche Lebenserwartung von Rentnern nach Erreichen des 65. Lebensjahres liegt - im Gegensatz zur Sterbetafel der Versicherungen - bei knapp 81 Jahren, deshalb sei die tatsächlich erzielbaren Rendite der privaten Rentenversicherung im Regelfall enttäuschend mager: "Die Rentner insgesamt würden im Durchschnitt bei der Allianz auf eine Verzinsung von gerade einmal 0,2 Prozent kommen", schreibt der Focus mit Hinweis auf eine von Verbraucherschützern angeführte Untersuchung. "Fazit der Verbraucherschützer: Wer eine private Rentenversicherung abschließt, muss ein ziemlicher Optimist sein, was seine persönliche Lebenserwartung angeht - oder sich damit abgefunden haben, dass er seinem Versicherer vermutlich eine Menge Geld schenken wird."

Nach der zitierten wissenschaftlichen Untersuchung lebt man also noch knapp 16 Jahre, WENN man das Rentenalter erreicht. Die Betonung liegt in diesem Zusammenhang auf "wenn". Betrachtet man die durchschnittliche Lebenserwartung über die gesamte Lebenszeit hinweg, ist sie wesentlich geringer. So werden Männer der Geburtsjahrgänge 2004/2006 dem Statistischen Bundesamt zufolge lediglich 76,64 Jahre alt. Ein Mann, der wie ich um 1960 herum in Westdeutschland geboren wurde, hatte damals im Durchschnitt eine Lebenserwartung von 75,5 Jahren zu erwarten. [2] Logisch, die Statistikbehörde berücksichtigt dabei auch die, die vor dem Erreichen des 65. Lebensjahrs sterben. Das senkt das Durchschnittsalter. Die Versicherungswirtschaft freut sich natürlich umso mehr, wenn ich zwar schon in jungen Jahren einzahle (wofür ausdrücklich geworben wird), mich aber rechtzeitig vor Erreichen des Rentenalters der Tod ereilt. Manchmal, je nach Vertragsgestaltung, sind dann die eingezahlten Beiträge zur privaten Rentenversicherung sogar ganz verloren.

Im Öffentlichen Dienst machen die Zusatzversorgungskassen, etwa die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Werbung für die Entgeltumwandlung. "Die Entgeltumwandlung beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem Beschäftigten und seinem Arbeitgeber, dass in Zukunft ein Teil der Bruttobezüge des Arbeitnehmers in eine wertgleiche Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird. Das bedeutet, dass dieser Teil der Bruttobezüge als Beitrag in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird", erklärt die VBL auf ihrer Website (Eigenwerbung: "Die sichere Versorgung aus einer Hand."). Doch Vorsicht: Wer vor dem Renteneintritt stirbt, schenkt dem staatlichen Versicherer unter Umständen das gesamte bis dahin angesammelte Kapital, das bleibt nämlich im Todesfall erstaunlicherweise in der Kasse der VBL. Die scheinbar sichere Versorgung entpuppt sich plötzlich als höchst unsicher - zumindest für die Hinterbliebenen. Es sei denn, man vereinbart zusätzlich eine sogenannte Hinterbliebenenabsicherung, doch die kostet extra. Und das nicht zu knapp.

Man kann das anhand von Beispieldaten leicht ausrechnen. Sofern ich ab 1. August 2008 jeden Monat 100 Euro einzahle, verspricht mir die VBL beginnend mit dem 1. März 2024 eine garantierte Betriebsrente in Höhe von 151,28 Euro. Das ist allerdings der Tarif OHNE Hinterbliebenenabsicherung. Wenn ich hingegen einen Vertrag MIT Hinterbliebenenabsicherung abschließe, sinkt die garantierte Betriebsrente auf 119,08 Euro. Mich bzw. meine Familienangehörigen vom Risiko eines Totalverlustes entlasten, kann ich bloß mit einer monatlich um 32,20 Euro niedrigeren Rentenleistung erkaufen. Lege ich das Geld jedoch bei einer Bank an, bleiben den Erben (nicht nur den Hinterbliebenen!) das Kapital und die bis dahin erwirtschafteten Zinsen auf jeden Fall erhalten - ohne irgendwelche Zusatzkosten und egal wann ich das Zeitliche segne. Die reale Rendite kann sich hierbei im Vergleich zur privaten Rentenversicherung durchaus sehen lassen. [3]

Das Ganze ist keineswegs eine Besonderheit der VBL, sondern bei der Entgeltumwandlung üblich. Ein privater Versicherer lässt seine Kunden eine entsprechende Erklärung unterschreiben (Hervorhebung von mir):

Zusatzerklärung, wenn keine Hinterbliebenenabsicherung bei Tod der versicherten Person vereinbart wird
Ich verzichte ausdrücklich auf den Einschluss einer Hinterbliebenenabsicherung, weil ich die höchstmögliche Altersrente erzielen will. Mir ist Folgendes bekannt:
1. Bei Antragsstellung konnte eine andere Vertragsgestaltung (mit Hinterbliebenenabsicherung) gewählt werden; dagegen scheiden nachträgliche Änderungen aus.
2. Bei Tod des Versicherten vor Rentenbeginn ist keine Leistung der Gesellschaft für die Hinterbliebenen verfügbar.
3. Bei Tod des Versicherten nach Rentenbeginn endet die Leistungspflicht der Gesellschaft auch dann, wenn erst wenige Renten fällig geworden sind.
4. Ein Rückkaufsrecht und ein Vorauszahlungsanspruch bestehen nicht.

Auf das Risiko des Totalverlustes wird zwar hingewiesen, gleichzeitig macht man es aber den Kunden mit der Formulierung "weil ich die höchstmögliche Altersrente erzielen will" wieder schmackhaft. Zweifellos ein gutes Geschäft - nur nicht für die Versicherten.

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[1] Focus vom 11.07.2008
[2] Bundeszentrale für politische Bildung, Entwicklung der Lebenserwartung, PDF-Datei mit 25 kb
[3] siehe Riester-Rente lohnt immer... vom 20.06.2008