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07. Juni 2009, von Michael Schöfer
Genau das, was allgemein erwartet wurde


Kritiker behaupten seit langem, dass die öffentliche Entrüstung über Kinderpornos im Internet, denen die Bundesregierung mit dem Sperren des Zugangs auf Websites begegnen will, nur ein Vorwand ist, um die kritische Berichterstattung jenseits der Mainstreammedien peu à peu zu unterbinden. Erinnern wir uns: Die Daten, die der Mautbetreiber Toll Collect im Rahmen des LKW-Mautsystems erhebt, unterliegen einer gesetzlichen Zweckbindung, sie dürfen ausschließlich zur Abrechnung der Mautgebühr verwendet werden. Natürlich gab es postwendend Bestrebungen, die Daten auch zu Fahndungszwecken zu verwenden. Im Grunde wäre es sogar möglich, mit Hilfe des Mautsystems von jedem Autobahnbenutzer ein komplettes Bewegungsbild zu erfassen. Überwachung pur.

Solche weitergehenden Begehrlichkeiten fürchten viele auch in Bezug auf Internetsperren. Natürlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum, aber es ist äußerst bedenklich, wenn eine Behörde wie das Bundeskriminalamt (BKA) kurzerhand das Sperren von Webseiten verfügen kann. Ob dort nämlich wirklich Kinderpornos zu finden sind, entzieht sich einer wirksamen Kontrolle. Außerdem wird zu Recht darauf hingewiesen, dass das Löschen von Kinderpornos auf den Servern der bessere Weg wäre, um diesem widerlichen Geschäft den Garaus zu machen. Selbstverständlich versuchen Politiker entsprechende Befürchtungen zu zerstreuen. Nein, beteuern sie, wir haben nur das Sperren von Kinderpornoseiten im Sinn. Aber das Misstrauen der Bevölkerung ist angesichts der jüngsten Datenskandale bei Telekom, Deutsche Bahn & Co. durchaus berechtigt.

Nun hat sich der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz in der Berliner Zeitung möglicherweise verplappert. "Politiker der großen Koalition diskutieren darüber, die Sperrung von Internetseiten auszuweiten. Bislang war nur von einer Blockade kinderpornografischer Inhalte die Rede. 'Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden'. Er könne sich vorstellen, so Wiefelspütz, auch Seiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten zu blocken." [1]

Politiker aus der Regierungskoalition dementierten umgehend. Doch Wolfgang Bosbach, immerhin stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, steuerte der kontroversen Diskussion den verräterischen Satz bei: "Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät." Die Betonung liegt auf "erstmal". Und danach? Mit anderen Worten: Wie befürchtet, ist das Sperren von Kinderpornos nur der Auftakt zu weiteren Maßnahmen. Wo wird das enden? Bei einer Internet-Zensur à la China und Kuba?

"Offensichtlich ist diesem Mann [Wiefelspütz, Anm. d. Verf] nicht mal bewusst, dass verfassungsfeindliche Schriften (oder was die geliebte Bundesregierung dafür hält) keineswegs 'kriminell' sind - es sei denn, sie erfüllen bestimmte Straftatbestände. Volksverhetzung zum Beispiel. Und genau deshalb, vielleicht sollte das Herrn Wiefelspütz mal jemand ausrichten, kann man in deutschen Buchläden abseits von den Grabbeltischen 'rechte', 'linke', 'anarchistische', 'extremistische' und sonstwie aus seiner Sicht verquere Literatur kaufen. Das alles nennt sich Meinungs- und Informationsfreiheit und soll dem Vernehmen nach im Grundgesetz festgeschrieben sein. Jenes Grundgesetz hat trotz der Verfügbarkeit rechter, linker, anarchistischer, extremistischer und verquerer Schriften übrigens bis heute gut überlebt; es hat uns Freiheit gegeben. Politiker, die mir vorschreiben wollen, was ich lesen darf und was nicht, sei es nun auf Papier oder im Internet, wollen diese Freiheit zerstören", empört sich Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem lawblog. [2] Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist zweifellos ein konstitutiver Bestandteil jeder Demokratie.

In welches Fettnäpfchen Wiefelspütz getreten ist, scheint ihm inzwischen klar geworden zu sein. "Der Bericht der Berliner Zeitung überrascht mich nicht nur. Ich halte den Artikel für eine bösartige Fälschung meiner Auffassungen. So etwas ist mir bislang nicht untergekommen. Der Bericht gibt an keiner Stelle meine Meinung wieder, schon gar nicht die Auffassung der SPD. Was die Berliner Zeitung mir in den Mund legt, ist nahezu komplett Schwachsinn. Keine Silbe ist von mir autorisiert. Ich werde mich baldmöglichst an die Chefredaktion der Berliner Zeitung zwecks Richtigstellung wenden. Zu dem groben politischen Unfug, den die Berliner Zeitung mir andichtet, bin ich nicht fähig."

Anschließend pflichtet er der Auffassung von Udo Vetter bei: "Verfassungsfeindliche Äußerungen sind freilich für sich genommen noch keine Straftaten. Gleiches gilt für extremistische Äußerungen. Es müssen immer konkrete Straftatbestände wie Volksverhetzung, Verleumdung oder Leugnung des Holocaust erfüllt worden sein, um gegen bestimmte Äußerungen im Internet vorgehen zu können. Selbstverständlich darf man in unserem Land Gegner des Grundgesetzes sein und dies äußern, natürlich auch im Internet. Wer dies unterbinden will, übt Zensur. Zensur ist freilich verfassungswidrig. Ich bin strikt gegen jede Art der Zensur. Auch Gegner des Grundgesetzes, auch Extremisten sind Inhaber von Grundrechten." [3]

Welche Version sich am Ende als wahr entpuppt, bleibt vorerst offen. Hat sich Wiefelspütz bloß verplappert und rudert jetzt erschrocken zurück? Oder hat ihm die Berliner Zeitung tatsächlich unzulässigerweise Worte in den Mund gelegt, die er so nie geäußert hat? Verantwortlich für die Berliner Zeitung zeichnet Uwe Vorkötter, bis vor kurzem Chefredakteur der renommierten Frankfurter Rundschau, die für ihre Seriosität weithin bekannt ist. Wie dem auch sei, jedenfalls sind die angeblichen Äußerungen des SPD-Politikers genau das, was allgemein erwartet wurde. Nicht ohne Grund haben daher bislang 112.050 Bürger die Petition "Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" unterzeichnet (Stand: 07.06.2009 13:19 Uhr).

Text der Petition
"Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die 'Sperrlisten' weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung
"Das vornehmliche Ziel - Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage - im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder."

Es geht folglich nicht darum, Maßnahmen gegen Kinderpornos zu unterbinden, sondern vielmehr, dies auf rechtsstaatlich einwandfreiem Wege und vor allem wirkungsvoll zu bewerkstelligen. Darüber hinaus geht es - siehe Wiefelspütz - auch darum, der Internet-Zensur kein Einfallstor zu bieten.

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[1] Berliner Zeitung vom 06.06.2009
[2] Lawblog vom 06.06.2009
[3] Abgeordnetenwatch.de


Nachtrag (27.06.2009):
Wiefelspütz ist offenbar völlig von der Rolle, jetzt rudert er noch mehr zurück - weiter als er eigentlich bräuchte: "Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz will das Internet durch eine Grundgesetzänderung vor staatlicher Zensur schützen. 'Wir wollen ein staatsfreies Internet', sagte er (...) in einem AP-Interview. Für eine Grundgesetzänderung habe das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr mit seinem Urteil zu den Online-Durchsuchungen den Weg bereitet. 'Meine Idee ist eigentlich nur, aus einem ungeschriebenen Computer-Grundrecht ein geschriebenes Internet-Grundrecht zu machen, wegen der besonderen Bedeutung dieses neuen Raums der Kommunikation'." [4] Lieber Herr Wiefelspütz, diese Regelung gibt es bereits, sogar im Grundgesetz. In Artikel 5 Abs. 1 heißt es: "Eine Zensur findet nicht statt." Das Grundgesetz gilt nämlich auch im Internet. Eigens zu betonen, dass ein Schimmel weiß ist, ist vollkommen überflüssig.

[4] PR-inside vom 07.06.2009