Home | Archiv | Leserbriefe | Impressum



10. Januar 2010, von Michael Schöfer
Kuriosum "fliegender Gerichtsstand"


Bei Pressedelikten können sich die Kläger das Gericht heraussuchen, bei dem sie sich die größten Erfolgschancen versprechen. Möglich macht dies der sogenannte "fliegende Gerichtsstand". "Der fliegende Gerichtsstand bewirkt, dass Klagen gegen Medien wegen der zu erwartenden betroffenenfreundlicheren Rechtsprechung besonders gerne bei den Pressekammern in Hamburg oder Berlin eingebracht werden. Dies auch dann, wenn beispielsweise ein Münchner ein Münchner Medienunternehmen verklagt. (...) Es ist auch möglich, wegen ein und derselben Veröffentlichung bei mehreren Gerichten gleichzeitig Unterlassungsklagen einzubringen, in der Hoffnung, dass wenigstens ein Gericht im Sinne des Antrags entscheiden werde." [1]

In der Konsequenz führt das zur Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit, von der im Internet-Zeitalter auch schon Blogger betroffen waren. Da das Kostenrisiko für Privatpersonen recht groß ist, werden solche Prozesse selten durch alle Instanzen ausgefochten. Oft lenkt man, um der drohenden Privatinsolvenz vorzubeugen, bereits in der ersten Instanz ein, obwohl man vielleicht durchaus im recht ist. So bekam beispielsweise der kritische Daimler-Aktionär Jürgen Grässlin erst vor dem Bundesgerichtshof recht, nachdem er in einem Interview Zweifel am freiwilligen Rücktritt des ehemaligen Daimler-Chefs Jürgen Schrempp äußerte. Die Unterlassungsklage Schrempps scheiterte also in der letzten Instanz. Beim Landgericht Hamburg und beim dortigen Oberlandesgericht hatte er dagegen Erfolg: "Die Richter werteten das Persönlichkeitsrecht von Manager Schrempp höher als die Meinungsfreiheit des Daimler-Kritikers. Es genüge nicht, dass Grässlin seine Aussagen als Vermutungen darstelle." [2] Der BGH beanstandete die Auslegung der Vorinstanzen als rechtsfehlerhaft. An Grässlin wären bei einer Niederlage Prozesskosten in Höhe von rund 35.000 Euro hängen geblieben.

Kuriosum des "fliegenden Gerichtstands": Weder Grässlin noch Schrempp wohnten in Hamburg. Und auch die Firma Daimler ist nach wie vor in Stuttgart ansässig. Warum dennoch die Gerichte in Hamburg bemüht wurden, lag offenbar an der allgemein bekannten Rechtsauslegung der dortigen Richter. Jetzt hat es den Chef des Fußballbundesligisten Bayern München getroffen. Weil Karl-Heinz Rummenigge auf der Jahreshauptversammlung des Vereins ein Gedicht, das er im Internet fand, zu Ehren seines Vorgängers Franz Beckenbauer rezitierte, wird er nun wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. [3] Der frühere Fußballstar wohnt in München. "Tatort" war ebenfalls die Bayerische Hauptstadt. Die Geschädigte soll im hessischen Rödermark (Landkreis Offenbach) wohnen. Und jetzt raten Sie mal, wo geklagt wurde - natürlich beim Landgericht Hamburg! Der "fliegende Gerichtsstand" hat abermals zugeschlagen. Wenn sich Kläger einen ihrer Rechtsauffassung zuneigenden Richter aussuchen dürfen, ist das Recht (sprich: die unabhängige und objektive Rechtsprechung) in Gefahr. Hier ist eine Korrektur dringend notwendig.

Laut heise.de (Stand: November 2008) erwägt das Bundesjustizministerium eine Neuregelung. "So ist angedacht, dass bei Internet-Delikten nur noch jenes Gericht angerufen werden kann, in dem der Rechteinhaber oder der potenzielle Verletzer seinen Wohnsitz hat."  [4] Eine Regelung, die auch sinnvoll erscheint. Geschehen ist seitdem aber offenbar nichts. Ich habe mich beim Bundesjustizministerium nach dem aktuellen Sachstand erkundigt und bin gespannt, was das Ministerium dazu mitteilt. Ich werde an dieser Stelle darüber berichten.

----------

[1] Wikipedia, Fliegender Gerichtsstand
[2] Website von Jürgen Grässlin
[3] Süddeutsche vom 08.01.2010
[4] heise-online vom 21.11.2008