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14. Februar 2010, von Michael Schöfer
Hartz-IV macht klagewütig!


Sagt Bernd Raffelhüschen in BILD. Stimmt vollkommen: Im vergangenen Jahr gab es einen Rekord von 193.981 Klagen.

Allerdings, was meist unterschlagen wird, es wird zu Recht geklagt: "Der Berliner Sozialrichter Michael Kanert hat darauf hingewiesen, dass 52 Prozent der gegen ALG II Bescheide gerichteten Klagen zumindest teilweise erfolgreich gewesen seien." [1]

Wenn mehr als die Hälfte der Klagen erfolgreich sind, liegt der Mangel doch offenkundig nicht bei den Klägern, sondern beim Gesetz bzw. an dessen Auslegung. Es ist schon merkwürdig, dass man in einem Rechtsstaat Klägern vorwirft, vor Gericht auch noch recht zu bekommen. Aber an Hartz IV ist schließlich alles merkwürdig, wie zuletzt auch die Verfassungsrichter festgestellt haben.

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[1] www.sozialleistungen.info vom 13.10.2009