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19. August 2013, von Michael Schöfer
Es ist unglaublich, was der Staat inzwischen darf


Manchmal rufen uns absurd erscheinende Vorkommnisse ins Gedächtnis zurück, wie ausgehöhlt inzwischen die Bürgerrechte sind. Löchrig wie ein Schweizer Käse. Alles unter dem Signum der Terrorismusbekämpfung, versteht sich. Vielen wird erst dadurch klar, was der Staat überhaupt darf.

Auf dem Londoner Flughafen Heathrow wurde der Lebenspartner des Guardian-Journalisten Glenn Greenwald, der mit dem Ex-NSA-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden zusammenarbeitet, vorübergehend festgenommen und verhört. Der brasilianische Staatsbürger David Miranda wurde neun Stunden lang festgehalten und die Behörden beschlagnahmten sein Mobiltelefon, seinen Laptop und Speichermedien. Gegen Miranda lag übrigens keinerlei Anschuldigung vor. Rechtsgrundlage hierfür ist die britische Anti-Terrorgesetzgebung. "Das britische Anti-Terrorgesetz erlaubt es den Sicherheitsorganen, bei Grenzkontrollen Personen bis zu neun Stunden festzuhalten. Die Betroffenen haben nicht automatisch das Recht auf anwaltliche Beratung. Außerdem ist es eine strafbare Handlung, bei der Befragung die Aussage zu verweigern." [1]

Es wäre interessant zu erfahren, in welcher konkreten Beziehung Miranda zum Terrorismus stehen soll. Ist er etwa Mitglied der extrem gefährlichen Whistleblower-Terrorgruppe? Oder unterstützt er die Pressefreiheitskämpfer des linksliberalen Guardian? Plant er vielleicht, eine Untergrundbewegung für zensurfreies Publizieren im World Wide Web zu gründen? Das Verhalten der britischen Behörden ist Rechtsmissbrauch par excellence. Reine Willkür. Unglaublich, dass so etwas in einem Rechtsstaat passieren kann.

Nach dem im Jahr 2000 unter der Labour-Regierung von Tony Blair beschlossenen und später verschärften "Terrorism Act 2000" darf die britische Polizei bei Terrorismusverdacht eine Person ohne Anklage bis zu 28 Tage lang inhaftieren. Blair wollte die Frist 2006 auf 90 Tage ausdehnen, fand dafür im Parlament aber keine Mehrheit. Außerdem hat die Polizei die Befugnis, Menschen ohne begründeten Verdacht anzuhalten und zu durchsuchen, was unterdessen vom Europäischen Menschenrechtshof für rechtswidrig erklärt wurde. "Die Regierung kündigte daraufhin an, es würden keine Durchsuchungen mehr unter Bezug auf diese Bestimmungen stattfinden." [2] Nach dem "Regulation of Investigatory Powers Act 2000" ist es sogar strafbar, die Herausgabe von Schlüsseln für verschlüsselte Daten zu verweigern, es drohen empfindliche Haftstrafen zwischen zwei und fünf Jahren. [3] Mit einem verschlüsselten USB-Stick in der Hosentasche durch London zu spazieren, könnte sich als gefährlich erweisen.

Auf Flughäfen und Grenzübergängen gelten freilich andere Regeln. "Der Terrorism Act 2000 erlaubt es Ermittlern, Personen zu stoppen, zu durchsuchen, zu befragen und festzuhalten." [4] Die britische Grenzpolizei darf auch Daten von Smartphones oder Handys kopieren (die Anrufliste, die Kontakte, Fotos, E-Mail- und SMS-Kontakte, nicht aber die Inhalte der Nachrichten). "Die Daten dürfen 'so lange wie erforderlich' gespeichert bleiben." [5] Gummiparagraph, nennt man das gemeinhin. Und es muss hier nicht einmal ein begründeter Verdacht vorliegen. Jährlich werden an den Grenzen bis zu 60.000 Menschen angehalten und untersucht.

Es ist in puncto Terrorbekämpfung strikt zwischen legitimer Kontrollbefugnis und der Aushebelung von Bürgerrechten zu unterscheiden. Falls ein begründeter Verdacht vorliegt, sind Maßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durchaus gerechtfertigt. Aber das anlasslose Kopieren von Daten, die Beschlagnahme von Gegenständen und das stundenlange Festhalten ohne jeglichen Verdacht verstößt in meinen Augen gegen fundamentale Grundrechte. Und wenn die Aussageverweigerung und das Vorenthalten von Passwörtern zur Straftat werden, sind die Grenzen des Zulässigen eindeutig überschritten. Ebenso bei der Weigerung, einen Anwalt konsultieren zu dürfen. Wo bleibt da die Unschuldsvermutung und das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen? Wo bleibt da das Recht auf ein faires Verfahren, das in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist? Oder das Recht auf Freiheit und Sicherheit, wie es Artikel 5 der Konvention vorschreibt? Was in einigen westlichen Demokratien mittlerweile erlaubt ist, schlägt dem Fass den Boden aus und widerspricht allen Prinzipien des Rechtsstaats.

David Miranda am Flughafen festzuhalten und zu verhören, fällt zweifellos unter die Rubrik "missbräuchliche Verwendung von gesetzlichen Befugnissen". Es hat ja nicht einmal im Entferntesten ein Terrorismusbezug vorgelegen. Das Schlimme ist jedoch, dass solche Gesetze überhaupt existieren. Die Fundamente des Rechtsstaats wanken bedenklich - aber nicht unter den Anschlägen von Al-Qaida & Co., sondern wegen der Abschaffung von Bürgerrechten. Errungenschaften, für deren Verwirklichung unsere Vorfahren über Generationen hinweg gekämpft haben. Doch nun führt sich die Demokratie selbst ad absurdum, sie zerstört sich von innen heraus. Quasi wie Selbstmord aus Angst vor dem Tod. Ein durchgeknallter Sicherheitsapparat kann uns nämlich im Zweifelsfall fast jeglicher Rechte berauben. Zumindest dem Buchstaben nach ganz legal, wie wir erstaunt feststellen. Aber dem Geiste nach entweicht diesen Gesetzen der Geruch der Unfreiheit.

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[1] tagesschau.de vom 19.08.2013
[2] Amnesty International, Amnesty Report 2011 Großbritannien
[3] Golem.de vom 02.10.2007
[4] Spiegel-Online vom 19.08.2013
[5] Golem.de vom 15.07.2013