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30. April 2014, von Michael Schöfer
Sondergesetze für Migranten?


Kürzlich habe ich in der Straßenbahn eine junge Frau mit Migrationshintergrund zu einem älteren Mann (offenbar ebenfalls mit Migrationshintergrund) sagen hören: "In unserem Haus wohnen nur zwei Deutsche, alle anderen sind Islam." Vermutlich ohne groß nachzudenken wurden von ihr Äpfel (= Staatsangehörigkeit) mit Birnen (= Religion) verglichen, dabei hat das eine nicht unbedingt etwas mit dem anderen zu tun. Deutsche können natürlich auch Muslime sein (und umgekehrt), das schließt sich ja keineswegs gegenseitig aus. Was der jungen Frau unterlief, war eine unzulässige Pauschalierung, noch dazu mit zwei unterschiedlichen Parametern.

Nun hat sich kürzlich Tania Kambouri, eine junge Polizistin aus Bochum, in der Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einem Leserbrief über den mangelnden Respekt von Migranten gegenüber der Polizei beklagt. "Man wird täglich auf der Straße beleidigt, wenn man zum Beispiel Präsenz zeigt. Im Einsatz ist ein Gespräch in einem ruhigen Tonfall oft unmöglich." Sie beschwert sich auch über die wachsende Gewalt gegen Polizeibeamte und hält die Parallelgesellschaft der Migranten, "die in jeder Hinsicht autark ist" und in der diese "tun und lassen können, was sie wollen, weil sie nicht auf den deutschen Staat angewiesen sind", für höchst problematisch. [1] Kambouri ist keineswegs fremdenfeindlich, sie stammt selbst aus Griechenland.

Gewalt gegen Polizeibeamte ist zweifellos ein großes Problem. Die Polizeiliche Kriminalstatistik belegt: Während die Gewaltkriminalität insgesamt seit 2009 kontinuierlich zurückgeht (2012 gegenüber 2011 -1%), haben Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte erheblich zugenommen (Anzahl der Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte als Opfer): Gefährliche und Schwere Körperverletzung +12,9%, (Vorsätzliche leichte) Körperverletzung +7,9 %, Bedrohung +11,8 %, Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte +10,9 %. [2]

Allerdings nicht bloß verübt von Migranten, Gewalt gegen Polizeibeamte wird auch von Menschen ohne Migrationshintergrund ausgeübt. Greifen wir den Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte heraus (§ 123 StGB): Bei den 21.973 Fällen des Jahres 2012 (+3,4% gegenüber 2011) [3] wurden 21.428 Tatverdächtige ermittelt, 4.314 (= 20,1 %) davon waren Nichtdeutsche. [4] Umgekehrt bedeutet das: 79,9 Prozent der Tatverdächtigen hatten die deutsche Staatsangehörigkeit (Deutsche mit Migrationshintergrund sind nicht gesondert ausgewiesen). 2012 betrug der Ausländeranteil hierzulande 8,9 Prozent (7,2 Mio. von 80,5 Mio.), anscheinend sind Ausländer also überproportional an Widerständen gegen Polizeivollzugsbeamte beteiligt.

Forscher lehnen freilich das Stereotyp des "kriminellen Ausländers" ab, denn die Kriminalsoziologie, ein weites und komplexes Feld, relativiert das Ganze erheblich. So ist "die Bedeutung von 'Lebenslagen', von individuellen und kulturellen Merkmalen, von sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und sonstigen Lebensbedingungen für die Kriminalität bzw. die Kriminalisierung von Menschen, in der Kriminologie unbestritten." [5] Aussagen wie "X Prozent der Straftaten werden von Ausländern begangen, obwohl sie nur Y Prozent der Bevölkerung ausmachen" seien daher unseriös. [6] Und unseriös wollen wir hier nicht argumentieren.

Andererseits: "Junge Menschen mit Migrationshintergrund sind seit etwa Mitte der 1990er Jahre insbesondere bei Gewaltdelikten deutlich höher belastet als gleichaltrige Einheimische", schreibt Dr. Rainer Geißler, Professor für Soziologie an der Universität Siegen. Eingewanderte Eltern hätten ihre Gesetzestreue nicht an ihre Kinder weitergeben können. "Die Studien stimmen weitgehend darin überein, dass Jugendliche aus Einwandererfamilien deutlich häufiger Gewaltdelikte und Einbruchdiebstähle begehen als Deutsche und dass es unter ihnen auch erheblich mehr Vielfachtäter gibt." [7] Pauschalierungen sind zwar abzulehnen, aber in Teilbereichen (hier Gewaltdelikte) stützen die Daten offensichtlich die landläufige Annahme.

Wie auch immer, es gibt jedenfalls kein Patentrezept. Genau das stört mich nämlich an der jungen Polizistin, denn sie verlangt - das ergibt sich m.E. klar aus dem Kontext ihres Leserbriefs und wird überwiegend auch so aufgefasst - härtere Sanktionen gegen Migranten: Angemessene Geldstrafen, Kürzung oder Streichung sämtlicher Hilfen durch den Staat, Gefängnis und natürlich die Ausweisung ("love it or leave it"). Eine "sanfte Linie" bringe ihrer Erfahrung nach nichts. Sie erntete dafür, insbesondere aus Polizeikreisen, enorm viel Zuspruch. Doch gerade das sollte zu denken geben: Als Polizeibeamtin hat Kambouri immerhin einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt, und genau das untersagt eine nach ethnischen Gesichtspunkten ausgerichtete Rechtsprechung. Der Strafrahmen ist für alle Straftäter, ungeachtet ihrer Nationalität oder Herkunft, stets derselbe. (Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.")

Außerdem verbietet das Grundgesetz Diskriminierungstatbestände, worunter logischerweise Sondergesetze für Migranten fallen würden. (Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.") Auf den Punkt gebracht fordert Kambouri: Wenn ein Mensch ohne Migrationshintergrund gegen einen Polizeibeamten Widerstand leistet, soll er - wie es das Gesetz gegenwärtig vorsieht - mit bis zu drei Jahren Haft oder mit Geldstrafe bestraft werden, doch wenn ein Mensch mit Migrationshintergrund das Gleiche tut, soll der Strafrahmen ihrer Ansicht nach höher sein. Das ist völlig undenkbar, weil eindeutig verfassungswidrig.

Im Dezember 2012 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz das sogenannte "Racial Profiling" als Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz untersagt (Aktenzeichen: 7 A 10532/12.OVG). Dem Urteil lag die Personenkontrolle eines Menschen mit dunkler Hautfarbe zugrunde. "In Deutschland darf niemand nur deshalb kontrolliert werden, weil er eine dunkle Hautfarbe hat. (…) Derlei Polizeikontrollen verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, betonten die Richter." [8] Vor Gericht hatte der Polizeibeamte zugegeben, "dass er unter anderem nach der Hautfarbe auswähle, wen er nach dem Ausweis frage". Nichtsdestotrotz sollen Sondergesetze für Migranten statthaft sein? Dass die offenkundige Rechtswidrigkeit ihrer Forderung weder von Tania Kambouri selbst noch von den zustimmenden Kolleginnen und Kollegen erkannt wurde, erstaunt. "Man hätte es schon ganz gern, wenn die Polizei in einem Rechtsstaat auf dem Boden des Rechts steht", kommentierte SZ-Leitartikler Heribert Prantl süffisant die Proteste aus den Reihen der Polizei gegen das Urteil. [9] Vollkommen zu Recht. Was lernen eigentlich Polizeibeamte während ihrer Ausbildung im Fach Verfassungsrecht? Gute Frage.

Überdies: Die von Kambouri geforderten Ausweisungen dürften schon allein an der Nationalität der Migranten scheitern, gerade die Jüngeren sind ja inzwischen aufgrund des im Jahr 2000 reformierten Staatsbürgerschaftsrechts Deutsche und können gar nicht ausgewiesen werden: "Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (...) besitzt." (§ 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz) Künftig soll sogar die bislang noch geltende Optionspflicht unter bestimmten Umständen entfallen. Mit anderen Worten: Das Problem der Existenz von Parallelgesellschaften ist erstens ein hausgemachtes, weil hier in Deutschland entstanden, und kann zweitens kaum durch Ausweisungen beseitigt werden.

Die Wahrnehmung von Tania Kambouri (mangelnder Respekt) mag vielleicht zutreffen, ihre Rezepte hingegen sind völlig untauglich. Lösungsstrategien, die gegen die Verfassung verstoßen, sollte man am besten gleich vergessen. Das heißt nicht, die Misere einfach hinzunehmen oder gar zu leugnen, doch sind hier offenbar ganz dicke Bretter zu bohren. Grundvoraussetzung ist der Wille zur Integration. Und das, wohlgemerkt, auf beiden Seiten - bei denen mit und bei denen ohne Migrationshintergrund. "Bewerber mit Migrationshintergrund haben es bei der Wohnungssuche viel schwerer als Deutsche. Vermieter reagierten schon abweisend bei ausländisch klingenden Namen." [10] "Jugendliche mit ausländischen Namen haben schlechtere Chancen bei Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz." [11] Schlagzeilen, die zeigen: Integration ist keine Einbahnstraße, bei der nur die Migranten etwas zu erbringen haben.

Integration bedingt andererseits natürlich auch die Anerkennung der hiesigen Prinzipien durch die Migranten: Gleichheit vor dem Gesetz, Presse- und Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Demokratie, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Rechtsstaatsgebot etc. Selbstverständlich gehört ebenfalls dazu: Respekt vor Polizisten, die das Gewaltmonopol des Staates durchsetzen müssen, ohne das keine moderne Gesellschaft funktionieren kann. Wir bekommen ja allabendlich in den Nachrichten frei Haus serviert, welch widrigen Lebensumständen die Menschen ausgesetzt sind, wenn auf der Straße das Recht des Stärkeren regiert. Aktuell beispielsweise in der Ukraine. Angesichts dessen bin ich für das Gewaltmonopol des demokratischen Staates echt dankbar. Respekt im vorliegenden Kontext ist übrigens nicht mit Unterwürfigkeit gegenüber der Obrigkeit gleichzusetzen, sondern vielmehr mit Anstand gegenüber Menschen. Kurzum: Behandle andere so, wie du selbst behandelt werden willst.

Das alles zeigt, Integration ist vielschichtig und die damit verbundenen Probleme sind keinesfalls mit vermeintlich einfachen Rezepten lösbar. Tania Kambouris Diskussionsbeitrag war dennoch nicht vergebens, denn real existierende Probleme anzusprechen, auch wenn sie dabei aus ihrer Subjektivität heraus nur einen Teilaspekt der Wirklichkeit beleuchtet, ist sicherlich nicht falsch. Es wäre aber schon viel gewonnen, wenn wir generell auf Pauschalisierungen verzichten würden. Es gibt nämlich ebenso wenig DIE Deutschen, wie es DIE Migranten gibt. Es gibt immer solche und solche.

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[1] Deutsche Polizei, Ausgabe 11/2013, PDF-Datei mit 13,5 MB
[2] BKA, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2012, Jahrbuch, Seite 14 und Seite 52, PDF-Datei mit 4,7 MB
[3] BKA, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2012, Jahrbuch, a.a.O. Seite 297
[4] BKA, Polizeiliche Kriminalstatistik, Grundtabelle, Zeile 565, Excel-Datei mit 252 kb, Zeile 565
[5] Polizei Bayern, Kriminalität junger Ausländer, PDF-Datei mit 47 kb
[6] Bundeszentrale für politische Bildung, "Ausländerkriminalität" - statistische Daten und soziale Wirklichkeit, 14.06.2012
[7] Universität Siegen, Schwerpunkt: "Ausländerkriminalität"? Realitäten und Vorurteile, PDF-Datei mit 351 kb
[8] taz vom 30.10.2012
[9] Süddeutsche vom 31.10.2012
[10] taz vom 05.12.2008
[11] FAZ.Net vom 26.03.2014