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05. Mai 2015, von Michael Schöfer
Scheibchenweise Demokratieabbau


Die Politik verspielt unsere Demokratie. Und das scheibchenweise. Bei den geplanten Freihandelsabkommen der EU mit Kanada und den USA (CETA, TTIP) soll eine private Paralleljustiz entstehen, die sogenannten Schiedsgerichte. Auf diese Weise könnten Gesetze durch die Hintertür ausgehebelt werden. Die Souveränität läge dann nicht mehr, so wie es unsere Verfassung vorsieht, beim Volk, sondern wenigstens teilweise in den Händen nichtstaatlicher Gerichte. Parlamente, die solchen Verträgen zustimmen, entmachten sich dadurch faktisch selbst.

Ein weiterer Baustein des Demokratieabbaus ist das Tarifeinheitsgesetz. Können sich die in einem Betrieb vertretenen Gewerkschaften nicht auf einen Tarifabschluss einigen, soll der Tarifvertrag gelten, den die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern abgeschlossen hat. Somit wird kleineren Gewerkschaften das vom Grundgesetz (Artikel 9 Abs. 3) garantierte Recht auf Koalitionsfreiheit genommen, weil sie für ihre Mitglieder keine eigenständigen Tarifverträge mehr aushandeln können. Darüber hinaus ist fraglich, ob sie dann überhaupt noch streiken dürfen, denn wer keine Tarifverträge aushandelt respektive aushandeln kann unterliegt normalerweise der Friedenspflicht. Und dieses arbeitnehmerfeindliche Gesetz kommt ausgerechnet von einer SPD-Arbeitsministerin. Der Glaube, Walter Riester, in dessen Amtszeit der Abbau der gesetzlichen zugunsten der privaten Rente fällt, und Wolfgang Clement, der an Hartz IV entscheidend mitgewirkt hat, seien nicht mehr zu toppen, war offenbar naiv. Es kommt eben immer noch ein bisschen schlechter, als man gemeinhin denkt.

Neuerdings macht sich in Europa auch ein recht eigentümliches Wahlrecht breit. In Griechenland bekommt die stärkste Partei zusätzlich 50 Parlamentsmandate zugesprochen. In Italien hat man jetzt ebenfalls eine Wahlrechtsreform beschlossen, die der stärksten Partei einen Bonus verschafft. "Erreicht eine Partei oder Koalition bei einer Parlamentswahl auf Anhieb 40 Prozent oder mehr, wird ihr Sitzanteil im Abgeordnetenhaus laut dem neuen Gesetz automatisch um 15 Prozent aufgestockt. Schafft keine Partei 40 Prozent, kommt es zur Stichwahl zwischen den beiden Formationen mit den meisten Stimmen, die dem Sieger dann eine etwas geringere Prämie beschert. Der Mehrheits-Bonus soll dafür sorgen, dass eine Regierung künftig auch ohne Bündnispartner solide genug ist, um die Legislaturperiode zu überstehen." [1]

Was heißt das konkret? Erstens: Der Wählerwille wird missachtet und verfälscht. Eine Partei, der die Wählerinnen und Wähler lediglich 41 Prozent der Stimmen gegeben haben, bekommt die absolute Mehrheit geschenkt. Aber 41 Prozent sind eben bloß 41 Prozent - nicht weniger, aber auch nicht mehr. Hätte das Wahlvolk gewollt, dass diese Partei die absolute Mehrheit bekommt, hätte es auch so gewählt. "Macht nix", sagen die Politiker, "wenn das Volk unserer Auffassung nach bei der Stimmabgabe irrt, werden wir das künftig einfach korrigieren." Zweitens: Demokratische Wahlen müssen nicht nur allgemein, frei und geheim sein, sondern auch gleich. Das bedeutet, jede Stimme muss das gleiche Stimmgewicht haben. Anders ausgedrückt: Keine Stimme darf mehr wert sein als die andere. Wenn aber zu den 41 Prozent noch 15 Prozent Bonus hinzukommen, wird eine Stimme, die der Wähler der stärksten Partei gegeben hat, genau um diese 15 Prozent aufgewertet. Von gleichem Stimmgewicht kann dann nicht mehr die Rede sein.

Spielen wir das einmal anhand der Bundestagswahl 2013 durch: Am 22. September 2013 erhielt die Union (CDU/CSU) 41,5 %, die SPD 25,7 %, Die Linke 8,6 % und die Grünen 8,4 %. Von insgesamt 631 Sitzen im 18. Deutschen Bundestag entfielen auf die Union 311, auf die SPD 193, auf Die Linke 64 und auf die Grünen 63 Mandate. Die absolute Mehrheit liegt bei 316 Sitzen. Neben der schwarz-roten Koalition (504 Mandate) wäre rein rechnerisch auch eine schwarz-grüne (374 Mandate), eine schwarz-dunkelrote (375 Mandate) oder sogar eine rot-rot-grüne Koalition (320 Mandate) möglich gewesen. [2] Theoretisch könnte unser Bundeskanzler auf den Namen Peer Steinbrück hören. Würde jedoch in Deutschland der Mehrheits-Bonus nach griechischem oder italienischem Vorbild gelten, hätte die Union die absolute Mehrheit und könnte bequem allein regieren. Es gäbe folglich weder den gesetzlichen Mindestlohn noch die Rente mit 63.

Was dazu wohl das Bundesverfassungsgericht sagen würde? Die Zusammensetzung des Parlaments ist nämlich unter solchen Vorgaben nicht mehr repräsentativ. Und das nur, weil sich die Politiker als unfähig erweisen, mit dem vom Wahlvolk zugeteilten Stimmergebnis korrekt umzugehen. Wer die absolute Mehrheit verfehlt, muss Koalitionen schmieden, d.h. Kompromisse machen. Wer stattdessen das Wahlrecht manipuliert, attestiert sich die eigene Politikunfähigkeit. Berücksichtigt man obendrein das chronische Demokratiedefizit der Europäischen Union (das EU-Parlament hat beispielsweise kein Initiativrecht) und das Erstarken rechtspopulistischer Parteien, kann einem um die westeuropäischen Demokratien angst und bange werden. Und es stellt sich unweigerlich die Frage, wo das am Ende noch hinführen mag.

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[1] Der Standard vom 04.05.2015
[2] Wikipedia, Bundestagswahl 2013