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12. Dezember 2016, von Michael Schöfer
Das Kind nicht mit dem Bade ausschütten


Alle haben Angst vor Hackern. Seit ständig geheime Dokumente auftauchen, zuletzt wurden im US-Präsidentschaftswahlkampf die Computer der Demokratischen Partei ausspioniert, befürchten viele auch bei uns Wahlbeeinflussung durch gezielte Desinformationskampagnen. Und natürlich wissen wir, wer die Urheber sind: russische Hacker (hilfsweise chinesische). Zumindest wird das ständig behauptet, allerdings gibt es bislang keine handfesten Beweise. "Die Gefahr der Einflussnahme durch gezielte Infiltration von außen mit dem Ziel der Manipulation von Fakten oder Meinungen besteht generell, auch für die Bundestagswahl 2017", sagt etwa der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach. [1] Doch das stimmt nur zum Teil.

Bleiben wir einmal bei den amerikanischen Demokraten. Gezielte Einflussnahme? Vielleicht. Manipulation? In diesem Fall wohl kaum, denn es wurden ja keine Dokumente gefälscht, sondern lediglich wohlweislich unter Verschluss gehaltene Dokumente bei Wikileaks veröffentlicht. Aus den geklauten 19.000 E-Mails ging hervor, dass die Parteiführung Hillary Clinton gegenüber Bernie Sanders bevorzugt hat, was der Parteivorsitzenden den Job kostete. Die Echtheit der E-Mails wurde nie geleugnet. Klar, man ärgert sich, wenn Vertrauliches an die Öffentlichkeit gelangt. Aber in diesem Fall müssen die Parteifunktionäre der Demokraten "mea culpa" rufen, nicht die Hacker. Die Funktionäre haben sich beim Foulspiel ertappen lassen. Hätten sie gegenüber Sanders Fairplay gespielt, hätte es gar keinen Skandal gegeben.

Natürlich darf man die Gefahr durch Cyberangriffe nicht kleinreden, nur sind in diesem Geschäft vermutlich alle Geheimdienste tätig - nicht bloß der russische oder der chinesische. Desinformation gehört schon von jeher zum kleinen Einmaleins der Schlapphüte. Das macht es nicht besser, verteilt aber die Schuld auf mehrere Schultern. Wird dadurch die politische Willensbildung tangiert? Unter Umständen - je nach Skandal, der offengelegt wird, doch das lässt sich im Vorhinein schlecht prognostizieren, denn dazu müsste man die Leichen im Keller der Beteiligten kennen.

Typisch Deutschland: Hierzulande wird gleich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer will gegen Desinformationskampagnen einen entsprechenden Straftatbestand schaffen. Doch Hand aufs Herz: Sollen wir die Verbreitung von falschen Nachrichten wirklich mit dem Strafgesetzbuch bekämpfen? Das kann sogar gefährlich sein.

Erstens stehen Politiker bekanntlich selbst mit der Wahrheit auf Kriegsfuß. Würden wir tatsächlich jede politische Lüge (= Desinformation) bestrafen, hätten wir im Parlament und auf der Regierungsbank vermutlich zahlreiche Vorbestrafte sitzen. Zweitens ist es gar nicht so einfach, die Spreu vom Weizen zu trennen. Ist eine Nachricht echt oder gefälscht? Das lässt sich gerade bei hochpolitischen Ereignissen nur schwer herausfinden. Dokumente, die darüber Aufschluss geben könnten, bleiben oft unter Verschluss. Drittens werden Oppositionelle in autoritären Staaten nicht selten für die angebliche "Verbreitung falscher Nachrichten " belangt. Solche Gummiparagraphen sind extrem beliebt, weil natürlich allein die Machthaber die Definitionshoheit darüber haben, was falsch und was richtig ist. Folglich lässt sich jede beliebige Meinungsäußerung leicht verbieten, Urheber und Verbreiter wandern dann ins Gefängnis.

Beispiele: Vor den olympischen Spielen 2008 in Peking ging die chinesische Regierung härter gegen die Medien vor. "Die Offensive zielt darauf ab, illegale Berichterstattung und die Verbreitung falscher Nachrichten zu unterbinden", erklärte der Direktor der Presse- und Publikationsverwaltung damals. [2] Noch heute wird dort die allgegenwärtige Zensur mit dem "Kampf gegen die Verbreitung falscher Nachrichten" gerechtfertigt. In Ägypten sind "die Journalisten Abdullah al-Facharani, Samhi Mustafa und Mohamed al-Adli [...] am 11. April 2015 wegen Verbreitung von Chaos und falscher Informationen zu lebenslanger Haft verurteilt" worden, wie die Organisation "Reporter ohne Grenzen" beklagt. [3] In Bahrain ist nach Angaben von Amnesty International der Menschenrechtler Nabeel Rajab wegen "Verbreitung falscher Nachrichten und Aussagen sowie böswilliger Gerüchte, die das Ansehen des Staates untergraben", vor dem Hohen Strafgericht der bahrainischen Hauptstadt Manama angeklagt. [4] Solche Beispiele findet man auf der ganzen Welt.

Natürlich haben auch die Nazis andere Meinungen als "Volksverrat durch Lügenhetze" unter Strafe gestellt: "Wer öffentlich oder als Deutscher im Ausland durch eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art eine schwere Gefahr für das Ansehen des deutschen Volkes herbeiführt, wird mit Zuchthaus bestraft." (§ 90 f StGB in der Fassung vom 24. April 1934) Die Grazer Widerstandskämpferin Isabella d'Harnoncourt wurde vom Volksgerichtshof in Berlin am 24. Juni 1942 "wegen Volksverrat durch Lügenhetze und wegen Rundfunkverbrechen" zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Eine ihrer "unwahren Behauptungen": Sie berichtete einer Freundin in Briefen von den Verbrechen an Juden im Osten. [5]

Unbestimmte Rechtsbegriffe wie die "Verbreitung falscher Nachrichten" taugen nicht für eine Demokratie. Und dem Staat sollte man ein solch gefährliches Handwerkszeug, das den Missbrauch geradezu herausfordert, am besten erst gar nicht erst in die Hände legen. Lieber die Kirche im Dorf lassen. Desinformationskampagnen kann man nicht mit dem Strafrecht bekämpfen. Das beste Gegenmittel sind überzeugende Argumente und ein gutes Bildungssystem. Der Dummheit einfach den Nährboden entziehen.

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[1] Die Zeit-Online vom 12.12.2016
[2] Basler Zeitung zitiert nach Infowars vom 16.08.2007
[3] Reporter ohne Grenzen vom 01.06.2015
[4] Amnesty International vom 01.11.2016
[5] Universität Wien, Institut für Wissenschaft und Kunst, Österreichische Frauen im Widerstand