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07. Dezember 2017, von Michael Schöfer
Das ist unfassbar: Galgen keine Straftat


Galgen, an denen Schilder mit der Aufschrift "Reserviert Sigmar 'das Pack' Gabriel" und "Reserviert Angela 'Mutti' Merkel" hängen, sind keine Straftat. Das meint jedenfalls die sächsische Justiz. Es sei weder der Tatbestand der "öffentlichen Aufforderung zu Straftaten" (§ 111 StGB) noch der Tatbestand einer "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" (§ 126 StGB) erfüllt. Grund: Man wünsche den genannten Politikern ja nur symbolisch den politischen Tod. Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft hat jetzt ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ebenso eingestellt wie zwei Jahre zuvor die Dresdner Staatsanwaltschaft.

Nehmen wir an, ich würde öffentlich Galgen zeigen, an denen Schilder mit der Aufschrift "Reserviert Staatsanwalt XY (Chemnitz)" und "Reserviert Staatsanwalt AB (Dresden)" hängen - wie lange bliebe ich wohl von der Justiz unbehelligt? Nicht lange, vermute ich. Und ob mich dann vor Gericht die Ausrede, ich wünsche den Staatsanwälten ja nur symbolisch den Karrieretod, vor einer Verurteilung retten würde, ist ebenfalls fraglich. Grund: Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Völlig klar, in den eingangs genannten Fällen geht es halt bloß um die Bundeskanzlerin und den Außenminister, im Gegensatz dazu ist mit Angriffen auf die Justiz nicht zu spaßen.