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11. April 2017, von Michael Schöfer
Karfreitag in Österreich nur für wenige ein Feiertag


Andere Länder, andere Sitten. Oder vielmehr: andere Feiertagsregeln. Der Karfreitag ist in Österreich nur für Angehörige der evangelischen Kirchen AB (354.559 Mitglieder) und HB (19.463 Mitglieder), der Altkatholischen Kirche (14.621 Mitglieder) und der Evangelisch-methodistischen Kirche (1.263 Mitglieder) ein gesetzlicher Feiertag (die Daten basieren auf der Volkszählung von 2001). Falls sie dennoch arbeiten, bekommen sie einen Feiertagszuschlag. Wohlgemerkt, nur die Mitglieder dieser Kirchen. (Zur Erläuterung: AB = evangelisch-lutherische Kirchen Augsburgischen Bekenntnisses, HB = Evangelische Kirche Helvetischen Bekenntnisses.) Konfessionslose und Angehörige anderer Religionsgemeinschaften müssen arbeiten. Ohne Feiertagszuschlag. Österreich hat insgesamt 8,6 Mio. Einwohner, davon knapp 6 Mio. Katholiken. Für die überwiegende Mehrheit der Österreicher heißt das: der Karfreitag ist ein ganz normaler Arbeitstag. Wie dort Arbeitnehmer ihren Feiertagsanspruch geltend machen, ist mir allerdings nicht bekannt. Müssen sie etwa ihr Religionsbekenntnis dem Arbeitgeber anzeigen? Auch Aus- und Übertritte? Zu massenhaften Übertritten hat die Karfreitagsregelung jedenfalls nicht geführt. Ohnehin wird die Frage demnächst beim EuGH landen, ein Konfessionsloser fühlte sich nämlich diskriminiert und hat geklagt.