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10. Dezember 2016, von Michael Schöfer
Bislang waren solche Eingriffe der Justiz vorbehalten


Renate Künast regt sich zu Recht über Fake-News auf, sie hat selbst unter solchen erfundenen Nachrichten leiden müssen. Fake-News müssten umgehend nach Meldung gelöscht werden, fordert Künast. Ihren Ärger kann ich ja verstehen, doch ist die von ihr vorgeschlagene Konsequenz wirklich die richtige? Wer soll denn bitteschön darüber entscheiden, ob eine Nachricht falsch ist? Da fangen die Probleme doch schon an. Etwa Facebook allein aufgrund der Meldung des vermeintlich Geschädigten? Was, wenn sich die Nachricht im Nachhinein als richtig erweist? Soll jeder Mensch unliebsame Nachrichten über sich selbst einfach löschen können, bloß weil ihm die Veröffentlichung nicht in den Kram passt? Wo bleibt da die Meinungsfreiheit? Und wann beginnt die Zensur? Sollen Facebook & Co. künftig die Richter spielen? Ob eine Nachricht falsch ist, kann man im Übrigen in vielen Fällen nur schwer überprüfen. Oft steht Aussage gegen Aussage, etwa bei Politiker-Interviews. Frei nach Shakespeare: "Hat er es gesagt oder hat er es nicht gesagt? Das ist hier die Frage."

Bislang waren solche Eingriffe der staatlichen Justiz vorbehalten. Meinungen sind geschützt - Tatsachenbehauptungen nur, wenn sie nachweislich wahr sind. Ich bin skeptisch, ob es klug ist, das zu ändern. Wahrscheinlich nicht, obendrein lassen sich private Anbieter nur schwer kontrollieren und neigen womöglich - je nach eigenem Weltbild - zu Willkürmaßnahmen. Man denke bloß einmal an die krude Sexualmoral amerikanischer Unternehmen (nackte Brüste sind tabu, Fremdenhass hingegen ist weniger brisant). Nein, so einleuchtend sich Künasts Forderung im ersten Moment anhört, private Zensoren sind nicht der Weisheit letzter Schluss, sie gefährden vielmehr die Meinungsfreiheit.