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17. November 2019, von Michael Schöfer
Wie lösen das eigentlich die Schweizer?


Franz Ruland, ehedem Geschäftsführer beim inzwischen aufgelösten Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) und ein ausgewiesener Rentenexperte, hält die Grundrente für verfassungswidrig, weil sie gegen das Äquivalenzprinzip (Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung) verstößt. Zwischen den geleisteten Rentenbeiträgen und der Rentenhöhe müsse es einen engen Zusammenhang geben. Doch wie lösen eigentlich die Schweizer das Problem mit dem Äquivalenzprinzip? Bekanntlich gibt es in der Schweiz eine Mindestrente und eine Maximalrente, die beide nicht den tatsächlichen Beitragszahlungen entsprechen. Wer weniger einzahlt, bekommt trotzdem die Mindestrente ausgezahlt. Wer mehr einzahlt, kann dennoch nur die Maximalrente beziehen. Hinweis: In der Schweiz existiert keine Beitragsbemessungsgrenze. Aber auch in der Schweizer Verfassung steht der Satz: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." (Artikel 8) Das entspricht haargenau dem Wortlaut des deutschen Grundgesetzes (Artikel 3). Warum geht in der Schweiz, was bei uns angeblich verfassungswidrig sein soll? Haben wir ein anderes Verfassungsverständnis als die Schweizer? Ein besseres oder ein schlechteres?