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16. April 2021, von Michael Schöfer
Von Verfassungsfeinden umringt


In Regierungen und Parlamenten sitzen lauter Verfassungsfeinde. Wer sagt das? Polizeigewerkschafter Rainer Wendt. Zwar nicht ausdrücklich, aber implizit. Doch der Reihe nach: Der Bundesvorsitzende der DPolG hat sich bemüßigt gefühlt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel auf die für ihn charakteristische Art und Weise zu kommentieren: "Nicht zuletzt das Urteil zum 'Mietendeckel' in Berlin zeigt: Wo rotrotgrün regiert, sind Rechtsbruch, Staatswillkür und sozialistische Ideologie an der Tagesordnung. Karlsruhe hat mal wieder Verfassungsfeinde identifiziert. Danke!" [1] Der Applaus seiner Facebook-Fans ist ihm gewiss. Doch wird Berlin tatsächlich von Verfassungsfeinden unterjocht? Wenn man Wendt Glauben schenkt, muss man das bejahen. Allerdings hat er absolut unrecht.

Ein paar Beispiele für erfolgreiche Verfassungsbeschwerden:

» Am 3. März 2004 erklärte das Bundesverfassungsgericht die akustische Wohnraumüberwachung für verfassungswidrig. [2] Die Liste der Verfassungsfeinde ist lang: zunächst die Innenministerkonferenz, dann die Mehrheit des Bundestages aus CDU, CSU und FDP, logischerweise ebenso die Mehrheit des Bundesrates. Im Bund regierte, Sie erinnern sich vielleicht noch an ihn, ein Mann namens Helmut Kohl (CDU).

» Am 11. März 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen zwecks Abgleichs mit dem Fahndungsbestand für verfassungswidrig erklärt. Grundlage der Klage waren das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2005 und das Schleswig-Holsteinische Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung gefahrenabwehrrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Bestimmungen vom 13. April 2007. [3] In Hessen regierte seinerzeit Roland Koch (CDU) und in Schleswig-Holstein Peter Harry Carstensen (CDU). Wäre interessant zu erfahren, was beide dazu sagen, dass sie laut Rainer Wendt Verfassungsfeinde sind.

» Am 2. März 2010 erklärte Karlsruhe die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und die entsprechenden Vorschriften für nichtig. [4] Das Gesetz wurde am 9. November 2007 vom Deutschen Bundestag mit 366 Ja-Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen, am 30. November 2007 stimmte der Bundesrat zu und am 26. Dezember 2007 wurde es vom damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler (CDU) unterzeichnet. Verantwortlicher Bundesinnenminister: Wolfgang Schäuble (CDU). Zweifellos alles erklärte Verfassungsfeinde. (Achtung: Ironie!)

Die Aufzählung könnte man schier endlos fortführen, doch ich will meine Leserinnen und Leser nicht langweilen. Verfassungsbeschwerden sind gar nicht so selten, allein 2020 gingen in Karlsruhe 5.194 Verfassungsbeschwerden ein. Und Klagen gegen Gesetze sind des Öfteren erfolgreich, wie man nun erneut beim Berliner Mietendeckel gesehen hat. Doch wenn das Bundesverfassungsgericht Gesetze korrigiert oder sogar ganz für nichtig erklärt, sind die jeweiligen Verfassungsorgane natürlich keine Verfassungsfeinde. Der Gesetzgeber legt die Verfassung gelegentlich falsch aus, aber er will sie nicht beseitigen. Das Ganze gehört vielmehr in einer Demokratie zum normalen Spiel der Gewaltenteilung. Was ist daran so schwer zu begreifen?

Wendt wird doch keine Verfassungsfeinde verteidigen? 2007 las man von ihm über die vom damaligen Bundesinnenminister geplante Online-Durchsuchung: "'Die Vorschläge von Minister Schäuble sind in Wahrheit nichts Neues und bewegen sich alle auf dem Boden unserer Verfassung' (...). Die vom Innenminister vorgeschlagene Online-Durchsuchung zur Terrorbekämpfung ist nach Auffassung des DPolG-Vizechefs 'richtig und notwendig'". [5] Dumm für Wendt, dass das Bundesverfassungsgericht später genau das verneinte, in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 kippte es wesentliche Bestimmungen eines nordrhein-westfälischen Gesetzes, die Schäuble ursprünglich auch im Bund übernehmen wollte. [6] Es ist nicht überliefert, ob Wendt Wolfgang Schäuble jemals als Verfassungsfeind titulierte, bei der Berliner Landesregierung und der Mehrheit des Abgeordnetenhauses hat er dagegen keine Hemmungen.

Zum Schluss noch ein Schuss Realsatire: 2008 lästerte der Polizeigewerkschafter über Gerhart Baum und Burkhard Hirsch (beide FDP), er bezeichnete die - im Übrigen erfolgreichen - Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht abschätzig als "Karlsruhe-Touristen". Wendt kam damit immerhin in die engere Wahl zum Unwort des Jahres 2008. [7] Er habe ein "bedenkliches Verständnis der Grundrechte", befand die Jury. Damals passte es ihm offensichtlich nicht, wenn jemand erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht klagt. Weil ihm aber Rot-Rot-Grün zuwider ist, sind ihm die Kläger heute natürlich hochwillkommen. Je nachdem, wie es ihm politisch opportun erscheint, pendelt der rechtskonservative Polizeigewerkschafter in seiner Meinung hin und her. Ihm geht es mutmaßlich auch gar nicht um die Verfassung, er will lediglich dem politischen Gegner eins vors Schienbein treten. Kein Wunder, dass er damit nicht einmal in der eigenen Partei (der CDU) vermittelbar ist, wie die blamable Staatssekretär-Affäre in Sachsen-Anhalt gezeigt hat.

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[1] Facebook-Seite von Rainer Wendt vom 15.04.2021, 03:49 Uhr
[2] Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 03.03.2004, 1 BvR 2378/98
[3] Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 11.03.2008, 1 BvR 2074/05
[4] Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 02.03.2010, 1 BvR 256/08
[5] Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg, Sicherheitsdebatte in Deutschland
[6] Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 27.02.2008, 1 BvR 370/07
[7] Wikipedia, Unwort des Jahres