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Leserbriefe
(1996
- 2000)
WIE HOCH MÜSSEN DIE GEWINNE
DER UNTERNEHMER
EIGENTLICH SEIN...?
Seit Anfang der achtziger Jahre
bestimmen
die Markt- und Freihandelsideologen (Neoliberale) den Kurs der
deutschen
Wirtschaftspolitik. Die gnadenlose Konkurrenzgesellschaft, in der es
nur
noch darum geht, sich als Individuum bei den Gewinnern und nicht bei
den
Verlierern wiederzufinden, ist längst bittere Realität.
Angesichts
zunehmender Verarmung weiter Bevölkerungskreise ist der Erfolg
dieser
Politik allerdings fragwürdiger denn je, dennoch werden sukzessive
Sozialleistungen abgebaut. Auf welchem sozialen Niveau wir uns
letztlich
wiederfinden, ist derzeit völlig ungewiß.
Die Hausse an der deutschen
Börse
(historisches Hoch des DAX mit 2.473,55 Punkten am 29.02.1996)
korrespondiert
hierbei auffällig mit einer Baisse am Arbeitsmarkt (historisches
Nachkriegstief
mit 4,158 Mio. Arbeitslosen im Januar 1996) und ist charakteristisch
für
die tiefe Kluft zwischen betriebs- und volkswirtschaftlichen
Interessen.
So will beispielsweise die Allianz-Versicherung nach dem Abbau von
1.664
Arbeitsplätzen im Jahr 1995 die Belegschaft auf Jahre hinaus um 2
bis 4 Prozent pro anno reduzieren, obgleich man gerade einen (noch zu
versteuernden)
Gewinn von knapp 1,2 Mrd. DM eingefahren hat (Allianz möchte mit
Tarifoffensive
überraschen, FR v. 01.03.1996).
Die Aktionäre wird´s
freuen,
aber wie hoch müssen die Gewinne der Unternehmen eigentlich sein,
damit endlich wieder neue Arbeitsplätze entstehen? Bei der Allianz
ist das ökonomische Fundament hierfür durchaus vorhanden,
genutzt
wird es freilich nicht. Im Gegenteil, die soziale Blindheit der
Unternehmer
ist immens. Und solange das so ist, kann man das Kasperltheater in Bonn
(Bündnis für Arbeit) vergessen. Was wir vielmehr brauchen,
ist
eine grundlegende Wende in der Wirtschaftspolitik - notfalls gegen die
"Nieten in Nadelstreifen".
Die Strategie des DGB und der SPD,
den
(etwas abgemilderten) Sozialabbau schließlich doch mitzutragen
und
sogar als Erfolg zu feiern, ist in meinen Augen absolut falsch, denn
sie
wird die soziale Explosion nicht verhindern, sondern höchstens
verschieben.
Die eigentliche Ursache der Misere, eine nachweislich dem Gemeinwohl
widersprechende
und unter sozialen Gesichtspunkten nirgendwo erfolgreich praktizierte
Gesellschaftsideologie
(Neoliberalismus), wird kaum noch in Frage gestellt
(Schröder-Syndrom).
(Frankfurter Rundschau, 08.03.1996)
PROBLEM DER FINANZIERUNG
Das Schaubild über die
Höhe
der Sozialleistungen ("Soziale Leistungen - soziale Last", MM v.
02.03.1996,
Sozialredaktion) bedarf in meinen Augen einer Ergänzung, es
vermittelt
nämlich fälschlicherweise den Eindruck, als seien die
Sozialleistungen
seit Mitte der siebziger Jahre ständig gestiegen. Richtig ist
dagegen
folgendes:
1974 betrug die Sozialleistungsquote
(Anteil
der Sozialleistungen am Bruttosozialprodukt) in Westdeutschland 30,8 %,
1994 war sie mit 30,6 % sogar um 0,2 % niedriger. Zwar registrierte das
Statistische Bundesamt im gesamten Bundesgebiet 33,6 %, jedoch
ausschließlich
wegen der Sondersituation in der ehemaligen DDR (dortige
Sozialleistungsquote
58,6 %). Der Umbruch nach dem Niedergang des Kommunismus darf aber
nicht
unser Maßstab sein, Bewertungsgrundlage sind einzig und allein
die
Verhältnisse im Westen.
Von einem bedrohlichen und nicht
mehr
finanzierbaren Anstieg der Sozialleistungen kann somit auf keinen Fall
gesprochen werden. Unser Problem ist nicht die absolute Höhe der
Sozialleistungen,
sondern vielmehr deren Finanzierung durch die Beitragszahler. Letztere
nehmen kontinuierlich ab, haben aber trotzdem einen wachsenden Anteil
von
Leistungsempfängern zu unterhalten. Da die Erwerbstätigkeit
in
Zukunft eher ab- als zunehmen wird, darf das System der sozialen
Sicherung
nicht länger hauptsächlich vom Erwerbseinkommen der Arbeiter
und Angestellten (Pflichtbeitragszahler) abhängig bleiben.
Für
mich ist folglich eine weitgehende Steuerfinanzierung des Sozialsystems
unausweichlich.
(Mannheimer Morgen, 02.05.1996)
ZUM GLÜCK GEHT ES NUR UMS
URHEBERRECHT
Zwischen China und den USA droht ein
Handelskrieg,
mit entsprechend negativen Folgen für den freien Welthandel
("Säbelrasseln
mit Samthandschuhen", FR v. 17.05.1996, Wirtschaft). Dabei haben wir
noch
Glück im Unglück, denn im Kern dreht es sich bloß um
eine
Verletzung des Urheberrechts, und die Kontrahenten signalisieren ihr
Interesse,
den Konflikt entschärfen zu wollen. Nicht auszudenken, was
geschähe,
wenn man in China nicht nur das Urheberrecht, sondern auch das
Menschenrecht
mißachten würde. Erleichtert nehmen wir die offensichtliche
Haltlosigkeit eines solchen Vorwurfs zur Kenntnis. Denn wäre dem
so,
würden die USA sicherlich sofort reagieren, mit aller Härte
und
selbstverständlich unterstützt von sämtlichen Partnern
der
westlichen Wertegemeinschaft. China könnte glatt einpacken. Aber
wie
gesagt, zum Glück geht es nur ums Urheberrecht.
(Frankfurter Rundschau, 22.05.1996)
DEN NEOLIBERALEN WAHN AUF DIE
SPITZE GETRIEBEN
Wer künftig in den USA nach
zwei
Jahren "Wohlfahrt" (eine wahrlich euphemistische Umschreibung für
Sozialhilfe) keine Arbeit nachweisen kann, verliert den Anspruch auf
staatliche
Unterstützung. Einzelpersonen können in Zukunft nur noch
für
insgesamt fünf Jahre ihrer Lebenszeit Finanzhilfen beziehen, sogar
der Bezug von Lebensmittelgutscheinen wurde zeitlich befristet. So
sieht
es jedenfalls die gerade beschlossene Neufassung des Sozialhilferechts
in den Vereinigten Staaten vor. Was geschieht nach Ablauf der Frist?
Läßt
man die Menschen dann einfach verhungern? Der Bericht ("USA streichen
soziale
Hilfen auf allen Ebenen radikal zusammen", FR v. 02.08.1996) gibt
darüber
leider keinen Aufschluß.
Die USA treiben den neoliberalen
Wahn
nun endlich auf die Spitze und lassen sich auf ein in der westlichen
Welt
nach dem Krieg bislang nicht gewagtes sozialpolitisches Experiment ein.
Soll man auf die nahezu unausweichlich folgende soziale Explosion
hoffen,
damit diese inhumane Gesinnung unerwarteterweise doch im Orkus der
Weltgeschichte
landet? Das Propagieren der Katastrophentheorie ist
zugegebenermaßen
äußerst zynisch, denn man berücksichtigt dabei nicht
das
Leid der Betroffenen. Aber was sonst soll man den Amerikanern raten,
die
in einem Land leben, in dem 1 % der Bevölkerung 40 % des
nationalen
Vermögens besitzen und das reichste Fünftel beim Einkommen
dreizehnmal
mehr abbekommt als das ärmste, jedoch gleichzeitig 18 % der
ganzjährig
vollzeitbeschäftigten US-Amerikaner nicht genug verdienen, um eine
vierköpfige Familie über der offiziellen Armutsgrenze zu
halten?
Gerechte Umverteilung, gewiß. Doch wo sind die politischen
Bataillone,
die das gegen Reagan-Demokraten und republikanische Fundamentalisten
durchzusetzen
in der Lage sind? Ich sehe sie nicht, leider.
Da man in Deutschland seit geraumer
Zeit
den neoliberalen Hasardeuren beflissen nacheifert, ist der Ausgang
dieses
Experiments auch für uns höchst interessant. Im Rahmen der
Standortdiskussion
drängen uns nämlich die vereinten Kräfte von Kabinett
und
Kapital exakt in die gleiche Richtung.
(Frankfurter Rundschau, 09.08.1996)
AN DEN VERTRÄGEN KLEBT BLUT
Kohl in Indonesien, Kinkel in China
und
Schmidbauer im Iran - überall "kritische Dialoge", die in Wahrheit
nur die außenwirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik
wahrnehmen
sollen ("Bonns Botschafter rügt antichinesische Lobby", FR v.
01.11.1996).
Ich schäme mich zutiefst über die dort gezeigte
Servilität
unserer höchsten Repräsentanten, und mich erzürnt das
beharrliche
Hintanstellen der Menschenrechte. Meinen Interessen dient das nicht,
denn
an den abgeschlossenen Verträgen klebt das Blut zahlreicher
Menschen.
Das Einfordern von humanitären
Mindeststandards
ist bei solchen Staatsbesuchen offensichtlich äußerst
unbeliebt,
das stört nur die "wirtschaftlichen Beziehungen". Dieser Meinung
ist
auch Bonns Botschafter in Peking, Konrad Seitz. Zum Zeitpunkt seiner
Rede
vor 370 deutschen Unternehmensvertretern lag die Verurteilung des
Regimekritikers
Wang Dan gerade einen Tag zurück, war aber augenscheinlich schon
vergessen.
Nun, man kann sich ja nicht alles merken. Und Vertreter von
Menschenrechtsgruppen,
die dem Erinnerungsvermögen förderlich wären,
läßt
man besser gleich zu Hause.
(Frankfurter Rundschau, 12.11.1996)
Vorab, es geht mir in meinem
Leserbrief
nicht um Polemik, sondern vielmehr um eine Versachlichung der
Diskussion
über den Beitrag von Dieter Berberich. Und ich möchte hier
zunächst
klarstellen, daß ich die hervorragende Arbeit, die unser
Landesvorsitzender
für die DPolG in den zurückliegenden Jahren geleistet hat,
nur
loben kann. Darüber hinaus habe ich Dieter Berberich, mit dem ich
im Bezirkspersonalrat beim Regierungspräsidium Karlsruhe
zusammenarbeite,
auch als Mensch schätzen gelernt. Er ist alles andere als
rechtsradikal.
Im Gegenteil, seine demokratische Gesinnung steht für mich
außer
Frage. Wer ihn persönlich kennt, kann dies nur bestätigen.
Gleichwohl
war ich mit seinem Beitrag "Beamtenprivilegien" (Polizeispiegel
11/1996)
keineswegs einverstanden. Sein Beitrag ist zwar angesichts einer sich
verschärfenden
sozialen Lage emotionell verständlich, rational betrachtet wird er
jedoch der ökonomischen Realität in unserem Land nicht
gerecht.
Da der Rahmen eines Leserbriefs von vornherein beschränkt ist, ich
werde mich auf zwei zentrale Punkte konzentrieren.
1. Dieter Berberich formuliert:
"...ich
kann nicht verhehlen, daß sie (die Diskussion über die
Beamtenprivilegien;
Anm. d. Verf.) mich allmählich politisch radikalisiert". Dieser
Satz
ist in der Tat brandgefährlich und kann leicht mißverstanden
werden, denn was ist mit "politischer Radikalisierung" gemeint? Geht
sie
wirklich, wie Reinhard Hackl (MdL) unterstellt, über den
demokratischen
Grundkonsens hinaus oder nicht? Wem wird sie letztlich in puncto
Wahlverhalten
zugute kommen, etwa den gewerkschaftsfeindlichen Republikanern? Welche
konkreten wirtschafts- und sozialpolitischen Vorschläge folgen
daraus?
Sollen wir bindendes Völkerrecht, z.B. die Genfer
Flüchtlingskonvention
(mit sämtlichen daraus resultierenden Verpflichtungen), einfach
über
Bord werfen? Alles Fragen, die der Beitrag von Dieter Berberich offen
läßt.
Kritik ist natürlich legitim (die Meinungsfreiheit ist sogar eine
Grundvoraussetzung der Demokratie), der Landesvorsitzende einer
demokratischen
Gewerkschaft sollte sich freilich in seiner Wortwahl auf konstruktive
Beiträge
beschränken, das schuldet er nicht zuletzt seinem Amt. Dieter
Berberich
wird mir verzeihen, aber in diesem Fall ließ er das meiner
Ansicht
nach leider außer acht.
2. Wir leiden seit Anfang der
achtziger
Jahre unter einer neoliberalen Wirtschaftspolitik und der damit
einhergehenden
Verschärfung sozialer Gegensätze. So war der Anteil der
Arbeitnehmer
am Volkseinkommen in Westdeutschland 1994 mit 70,7 % um 6,2 % niedriger
als 1982 - dem Beginn der Ära Kohl. Dieser Unterschied erscheint
auf
den ersten Blick als nicht besonders groß, in absoluten
Beträgen
bedeutet das aber eine Manövriermasse von 136,2 Mrd. DM. Soviel
hätten
nämlich 1994 die Arbeitnehmer mehr in der Tasche gehabt, wäre
die prozentuale Verteilung des Volkseinkommens noch so wie 1982.
Verantwortlich
dafür ist eine gnadenlose Umverteilung zugunsten der Unternehmen
und
der Vermögensbesitzer. Unter dieser (m.E. verfehlten)
Wirtschaftspolitik
leidet zweifellos auch der öffentliche Dienst. Dafür jedoch
den
vermeintlich überzogenen oder mißbrauchten Sozialstaat
verantwortlich
zu machen, ist prinzipiell falsch.
In Westdeutschland wurden 1994
(neuere
Daten nicht verfügbar) insgesamt 900 Mrd. DM an Sozialleistungen
ausgezahlt.
Der Maßstab der aussagt, wie hoch Sozialleistungen eine
Volkswirtschaft
belasten, ist die Sozialleistungsquote (Verhältnis von
Sozialleistungen
zum Bruttosozialprodukt). Die Sozialleistungsquote lag aber 1994 -
trotz
einer erheblich größeren Anzahl an Leistungsempfängern
- 2,7 % unter (!) dem Wert von 1982. Auf massiven Mißbrauch oder
übertriebene Sozialleistungen sind die angespannten
öffentlichen
Haushalte also nicht zurückzuführen. Die Ursache der Misere
liegt
dagegen u.a. in der skandalösen Tatsache, daß sich die
Steuerhinterziehung
mittlerweile auf 100 bis 150 Mrd. DM pro Jahr summiert. Ohne ein
einziges
Leistungsgesetz zu ändern könnte man - bei Eintreibung dieser
Gelder - nicht nur neue Schulden vermeiden, sondern alte endlich
tilgen.
Dann wären auch für den öffentlichen Dienst wieder genug
Mittel für konkrete Verbesserungen vorhanden.
Darum müßte sich die
Diskussion
drehen, und nicht um einen auch vom Finanzvolumen her eher als marginal
zu beurteilenden Sozialmißbrauch. Ein Beispiel: Von den insgesamt
52,1 Mrd. DM, die wir 1995 in Ost- und Westdeutschland für
Sozialhilfe
ausgegeben haben, waren lediglich 18,8 Mrd. sog. "Hilfe zum
Lebensunterhalt"
(Ernährung, Bekleidung, Unterkunft), der Rest kam
pflegebedürftigen
und behinderten Menschen zugute (Hilfe in besonderen Lebenslagen). Bei
den beiden letztgenannten Gruppen kann Mißbrauch wohl kaum
unterstellt
werden. Geht man bei der "Hilfe zum Lebensunterhalt" von einer - unter
Experten als zu hoch bewerteten - Mißbrauchsquote von 10 % aus,
sind
das gerade 1,9 Mrd. DM, ergibt also pro Bundesland nur 118,7 Mio. Die
Finanzsorgen
Baden-Württembergs sind hiermit - entgegen den Bekundungen
konservativer
Kreise - folglich kaum zu lösen. Außerdem wird die
Sozialhilfe
überwiegend durch die Kommunen finanziert, von
diesbezüglichen
Einsparungen würde daher die Polizei ziemlich wenig profitieren.
Die Daten des Statistischen
Bundesamtes
beweisen es, und an harten Fakten sollte auch der Landesvorsitzende
einer
Polizeigewerkschaft nicht vorbeidiskutieren. Wirtschafts- und
Sozialpolitik
ist zugegebenermaßen äußerst komplex und aus diesem
Grund
an der Basis schwer vermittelbar, emotionelle Diskussionsbeiträge
sind dennoch fehl am Platz. Ich weiß, wir als DPolG können
das
vom Sachverstand her gewiß besser.
(Polizeispiegel 02/1997)
WARUM EINE MAßVOLLE
BESTEUERUNG DER
RENTEN GERADEZU NOTWENDIG IST
Die vorgelegten Pläne zur
Steuerreform
sind wahrlich ein Jahrhundertwerk, und es ist in meinen Augen
völlig
unverständlich, weshalb sich die Kritik derart unsachlich an
diesem
unserem Kanzler respektive seinem brillanten Finanzminister
entlädt.
Selbst Norbert Blüm droht neuerdings mit Rücktritt, sollten
die
Vorschläge zur Besteuerung der Renteneinkommen gebilligt werden.
Ein
Blick in die FR vom 27.01.1997 hätte ihn zweifellos eines Besseren
belehrt.
Denn ein gewisser Schimmelbusch,
wird
dort gemeldet, in seiner aktiven Zeit Mitarbeiter der
Metallgesellschaft,
erhält trotz eines nicht immer von Erfolg gekrönten
Arbeitslebens
knapp 340.000 Mark Ruhegehalt. Nun ja, den vollen Satz leider erst ab
65,
aber das wird er bestimmt ertragen. Und mit dem, was ihm der Fiskus
übrig
läßt (der Spitzensteuersatz wird ja glücklicherweise
gesenkt),
kann dann Rentner Schimmelbusch locker ein oder zwei - hoffentlich auch
weiterhin steuerlich absetzbare - Haushaltshilfen einstellen. Das ist
notwendig,
denn Rentner sind oft einsam und Arbeitsplätze äußerst
rar. Darben wird er jedenfalls nicht.
Wie wir sehen, geht's den Rentnern
also
recht gut. Für einen Rücktritt besteht deshalb überhaupt
kein Anlaß. Im Gegenteil, würden alle Rentner
Haushaltshilfen
einstellen, wäre das Problem Arbeitslosigkeit in kürzester
Zeit
beseitigt. Weil sie jedoch, egoistisch, wie Rentner nun mal sind, meist
auf ihren üppigen Renten sitzen bleiben, ist zum Ausgleich eine
maßvolle
Besteuerung geradezu notwendig. Schließlich soll sich keiner
ungestraft
der aktiven Arbeitsmarktpolitik unserer Bundesregierung verweigern
dürfen.
(Frankfurter Rundschau, 20.02.1997)
DIE FREIHEIT, UNTER BRÜCKEN
SCHLAFEN
ZU DÜRFEN
Mag ja durchaus sein, daß
Christoph
Böhr zu jenen Politikern in der CDU zählt, "denen weitere
Karrieresprünge
zugetraut werden", aber mit seinem Beitrag über den "notwendigen
Umbau
der heutigen Gesellschaft zu einer Verantwortungsgesellschaft"
bekräftigt
er nur erneut die programmatische Plattheit, die die CDU mit derartigen
Nachwuchspolitikern bestimmt nicht überwinden wird. Böhr
scheitert,
wie alle neoliberalen Worthülsenverbreiter, schon allein an der
korrekten
Analyse.
Die Sozialleistungsquote (Anteil der
Sozialleistungen
am Bruttosozialprodukt) betrug 1995 in Deutschland 34,2 %. Obgleich
zwischenzeitlich
die Pflegeversicherung (0,3 %) hinzukam und erheblich mehr
Leistungsempfänger
(Arbeitslose, Bezieher von Sozialhilfe etc.) zu beklagen sind, liegt
sie
damit nur 0,9 % höher als 1982 - dem Beginn der Ära Kohl.
Infolgedessen
sind nicht ausufernde Sozialleistungen das eigentliche Problem, sondern
das zugrundeliegende Finanzierungsmodell.
Sozialleistungen werden nämlich
überwiegend
durch die Beiträge der Erwerbstätigen und deren Arbeitgeber
finanziert.
Es überrascht kaum, daß dies in Zeiten steigender
Arbeitslosigkeit
große Schwierigkeiten verursacht. Anstatt aber einer "Begrenzung
der Aufgaben der sozialen Sicherungssysteme" das Wort zu reden - eine
beschönigende
Formulierung für weiteren Sozialabbau -, hätte Böhr
besser
über andere Finanzierungsmodelle nachdenken sollen, beispielsweise
über eine weitgehende Steuerfinanzierung.
Darüber schreibt Böhr
jedoch
nichts. Von anderem, beispielsweise dem ökologischen Umbau der
Industriegesellschaft,
ganz zu schweigen. Statt dessen verliert er sich in Zynismus. "Wir
müssen
endlich begreifen, daß jede Bedarfsdeckung in der Sozialpolitik
(...)
immer auch eine Bedarfsweckung zur Folge hat: Kaum ist eine
entsprechende
Hilfe im Angebot, steigert sich der Kreis der Empfänger von Tag zu
Tag (...)." Es ist ja auch so erstrebenswert, Sozialhilfeempfänger
zu sein. Und weil der Staat diese Leistung nun mal "im Angebot" hat,
stehen
die Menschen vor den Sozialämtern Schlange, nur um sich in den
"Kreis
der Empfänger" eintragen zu dürfen. Arbeitslose bei den
Arbeitsämtern
ebenfalls. So einfach ist das - zumindest bei Böhr.
Es kommt noch besser: "Zum Preis der
Freiheit
gehört unverrückbar auch die Anerkenntnis der Ungleichheit."
Daß die wachsende Ungleichheit mit der gegenwärtigen Krise
etwas
zu tun haben könnte, kommt Böhr offensichtlich nicht in den
Sinn.
Und die Freiheit, demnächst unter den Brücken schlafen zu
können,
ist in meinen Augen äußerst zweifelhaft.
(Frankfurter Rundschau, 22.07.1997)
SOZIALISMUS SIEGTE DOCH
Der Sozialismus hat also doch
gesiegt,
das hätten Sie nicht gedacht, oder? Sieben Jahre nach der
Wiedervereinigung
stellt sich nun plötzlich die Überlegenheit der
sozialistischen
Planwirtschaft heraus, und zwar beim "Elchtest". Denn, wie erst
kürzlich
zweifelsfrei bewiesen wurde, der bereits 1957 (!) in Serie gegangene
"Trabi"
hat das als "Elchtest" bezeichnete Ausweichmanöver bei einem Tempo
von bis zu 75 Stundenkilometern bravourös bestanden. Das
Proletariat
ist der kapitalistischen (A)Klasse eindeutig überlegen (die kippt
nämlich schon bei 60 km/h um). Irgendwie habe ich das schon immer
gewußt, freilich hat mir das niemand glauben wollen.
(Frankfurter Rundschau, 20.11.1997)
HEUCHELEI?
Ich muß gestehen, in letzter
Zeit
gefallen mir die politischen Ziele der FDP immer besser. Denn es ist
zweifellos
richtig, daß die Staatsquote in unserem Land beträchtlich
zurückgeführt
werden sollte. Um das zu erreichen, sind massive Steuersenkungen
unumgänglich.
Darüber hinaus darf es bei der Gegenfinanzierung, wie die Herren
Gerhardt,
Solms und Westerwelle immer wieder zu Recht betonen, keinerlei Tabus
geben.
Für "Besitzstands- und Anspruchsdenken" gibt es in einer modernen
Industriegesellschaft einfach keine Rechtfertigung, vielmehr sind
"Eigenverantwortung
und Flexibilität" gefragt.
Insofern dürfte es der FDP - so
sie
ihre politischen Ziele wirklich ernst nimmt - relativ leicht fallen,
auf
den rechtswidrig überwiesenen Staatszuschuß in Höhe von
12,4 Mio. DM zu verzichten. Frei nach Rexrodt: "Politik findet in den
politischen
Parteien statt." Und dort hat sich der Staat mit Steuergeldern
gefälligst
herauszuhalten. Wie bitte, die FDP müßte daraufhin
vermutlich
Konkurs anmelden? Nun, in einer Marktwirtschaft werden solche Dinge
eben
durch entsprechende Marktbereinigungen geregelt. Allerdings liegt es
gewiß
nicht im Interesse der FDP, sich diesen geheiligten Mechanismen
leichtfertig
zu entziehen. Es sei denn, sie hätte in der Vergangenheit anderen
ständig Wasser gepredigt, würde für sich selbst jedoch
Wein
beanspruchen. Eine derartige Heuchelei möchte ich der FDP aber
nicht
unterstellen, das ist bei der einzig echten Steuersenkungspartei der
Bundesrepublik
schlechterdings unvorstellbar.
(Frankfurter Rundschau, 03.12.1997)
ANDERE QUELLEN
Das im Beitrag "Jobkiller Computer"
(c't
15/1997) genannte Rationalisierungspotential von bis zu 40 Prozent im
Dienstleistungsbereich
dürfte zutreffend sein. Und es ist, was bei gegenwärtig 4,3
Mio.
Arbeitslosen erstaunen mag, gesellschaftlich durchaus zu verkraften. Es
kommt nämlich nur darauf an, wie wir die unaufhaltsam
fortschreitende
Produktivitätssteigerung gesellschaftlich organisieren.
Momentan erhalten die
BürgerInnen
ihren Anteil am stetig wachsenden Volkseinkommen hauptsächlich
über
die Erwerbsarbeit. Warum eigentlich? Weil wir zum Arbeiten geboren
sind?
Wohl kaum. Es kommt darauf an, den gesellschaftlichen Reichtum anders,
und zwar gerechter zu verteilen. Erst wenn sich das zur
menschenwürdigen
Existenz notwendige Einkommen zumindest teilweise aus anderen Quellen
speist,
sind Halbtagsbeschäftigungen (ohne Lohnausgleich) für alle
realisierbar.
Dann hat man auch endlich Zeit für wichtigere Dinge.
("c't", Nr. 1/1998)
NACH EINEM REGIERUNGSWECHSEL BEI
DER BUNDESWEHR
GRÜNDLICH AUSMISTEN
Ignatz Bubis ist
uneingeschränkt
zuzustimmen: Die Offiziere der Hamburger Führungsakademie sind
entweder
unerträglich dumm oder rechtsradikal. Etwas anderes ist nach den
Gesetzen
der Logik auszuschließen. Beide Möglichkeiten sind für
die Bundeswehr allerdings wenig schmeichelhaft. Angeblich möchte
man
sich dort jetzt eines Besseres besinnen und mit der unseligen
Traditionspflege,
die bis dato die Wehrmacht mit einschloß, brechen. 52 Jahre nach
Ende des II. Weltkriegs wird sie nun plötzlich als "Instrument des
Nazi-Regimes" bezeichnet (Heeresinspektor Willmann, Frankfurter
Rundschau
v. 14.01.1998). Um mit Goethe zu sprechen: "Die Botschaft hör ich
wohl, allein mir fehlt der Glaube."
Vor noch nicht allzu langer Zeit hat
sich
die Hardthöhe verpflichtet gefühlt, die Benennung einer
Kaserne
nach dem Nazi-General Eduard Dietl hartnäckig zu verteidigen. Erst
als sie sich nach massivem Druck durch die Öffentlichkeit
unheilbar
in der Argumentationsdefensive wiederfand, wurde nachgegeben. Die
Wanderausstellung
"Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 - 1945", besser
bekannt
unter der Bezeichnung Wehrmachtausstellung, traf überall auf reges
Interesse, wofür man insbesondere Peter Gauweiler (CSU) noch
einmal
aufrichtig danken sollte. Was in Fachkreisen längst bekannt war,
fand
endlich den Weg zur Frau respektive zum Mann auf der Straße: Die
Wehrmacht war ausführendes Organ der NS-Verbrechen und - entgegen
der Legende - beileibe keine "moralisch sauber kämpfende" Armee
voll
von "untadeligen Soldaten".
In den Bundeswehrkasernen durfte man
sie
jedoch nicht präsentieren, obgleich sie - wie die Vorkommnisse der
jüngsten Vergangenheit dokumentieren - gerade hier am dringendsten
gebraucht würde. Verteidigungsminister Rühe fordert zwar von
seinen Soldaten neuerdings den Mut zur Zivilcourage, meiert dann aber
diejenigen,
die das ernst nehmen, kräftig ab. Und einer unabhängigen
sozialwissenschaftlichen
Untersuchung der Bundeswehr hat er sich bis zum heutigen Tag ebenfalls
verweigert. Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack, denn der Verdacht, in
der Truppe werde anders gedacht als man nach außen hin vorgibt,
ist
nicht von der Hand zu weisen.
Nun plant die Bundeswehr, vermehrt
Soldaten
"aus dem linken Spektrum" einzustellen (Frankfurter Rundschau v.
09.01.1998).
Offenbar will man damit dem Vorwurf entgegentreten, sie sei nicht
pluralistisch
genug. Serviert man uns demnächst auch einen uniformierten
"Vorzeigejuden",
so daß der Bundeswehr alles vorgeworfen werden kann, nur nicht
sie
sei antisemitisch? Wundern würde es mich nicht, denn Rühe
streut
der Öffentlichkeit augenscheinlich lieber Sand in die Augen,
anstatt
für rückhaltlose Aufklärung und durchgreifende
Änderung
zu sorgen. Fürst Grigori Alexandrowitsch Potjomkin läßt
grüßen. Die Befürchtung ist groß, daß sich
eine Seilschaft, die von der Führungsakademie über das
Ministerium
bis hin zum Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses (der ungestraft
als
"Nazi-Fan" bezeichnet werden darf) reicht, in altbewährter Manier
gegenseitig abdeckt. Frei nach dem Motto: Unangenehm sind nicht die
Vorfälle
selbst, sondern daß sie bekannt wurden. Vermutlich klopft man
sich
intern augenzwinkernd auf die Schulter und hofft, man werde das Kind
schon
irgendwie schaukeln.
Der Rücktritt Rühes,
obwohl
längst überfällig, reicht zur Bewältigung der
Affäre
keineswegs aus. In Wahrheit hilft hier nur eines: Diese Regierung
muß
weg. Und nach der Bundestagswahl wird die heutige Opposition bei der
Bundeswehr
hoffentlich gründlich ausmisten.
(Frankfurter Rundschau, 05.02.1998)
"BAD JOB" VON KLAUS TÖPFER
IN NAIROBI?
Zu "Töpfer erhielt von Bonn
eine
halbe Million Mark" (FR v. 16.03.1998) und "Töpfer hält
Bonner
Zuschuß für berechtigt" (FR v. 17.03.1998):
Am 16.03.1998 hieß es noch,
Töpfer
erhalte aus der Bundeskasse rund 500.000 DM, weil damit "das im
Vergleich
zu seinem Einkommen als Bundesminister geringere UN-Gehalt ausgeglichen
werden" soll. Den Regierenden muß dann über Nacht
gedämmert
sein, daß wir ja am 27. September Bundestagswahlen haben und
Klaus
Töpfer, wäre er nicht freiwillig gegangen, vermutlich mitsamt
der Regierung Kohl abgewählt worden wäre. Wieso jemand
für
vier Ministerjahre Ausgleichszahlungen erhält, obwohl die
Grundlage
hierfür (das Ministeramt) schon in 6 Monaten entfallen
könnte,
erschien wahrscheinlich auch Kanzleramtsminister Friedrich Bohl
reichlich
absurd. Für so dumm mochte er die Wähler nun doch nicht
halten.
Eine andere Sprachregelung
mußte
gefunden werden. Die Ausgleichszahlung mutierte daher zur
"Aufwandsentschädigung".
Und letztere ist Bohl zufolge zweifellos gerechtfertigt, denn das
UN-Gehalt
von Töpfer (netto rund 17.300 DM) sei so erbärmlich,
daß
der gute Mann ohne den wohltätigen Zuschuß Bonns vermutlich
bitter darben müßte. Was man Arbeitslosen zumutet,
nämlich
jeden noch so schlecht bezahlten Job anzunehmen, nur um der
Allgemeinheit
nicht zur Last zu fallen, kann von einem ehemaligen Regierungsmitglied
natürlich nicht erwartet werden. Spätestens jetzt wissen
selbst
Bundesminister, was "bad jobs" sind. Der in Nairobi ist offenkundig
einer
davon.
(Frankfurter Rundschau, 28.03.1998)
FÜR GLAUBEN NICHT
WISSENSCHAFTLICHKEIT
BEANSPRUCHEN
Gerd Lüdemann hat in seinem
Gastbeitrag
"Diese Theologie ist keine Wissenschaft" (FR v. 04.12.1998) den Nagel
auf
den Kopf getroffen. Daß er jetzt wortreich angegriffen wird, war
zu erwarten. Die Äußerungen seiner Kritiker geben ihm jedoch
- vermutlich ungewollt - nachträglich recht. So schreibt
beispielsweise
Dr. Rainer Zoch in seinem Leserbrief ("Eine derartige
Selbstüberschätzung
disqualifiziert", FR v. 05.01.1999): "Glaubensinhalte beziehen sich auf
eine "göttliche" Ebene, daher überschreiten sie per se
unseren
Erkenntnishorizont." Lüdemann sei gerade für den Bereich
Theologie-Religion
nicht nur als "Lehrer", sondern auch als "Wissenschaftler"
disqualifiziert,
da er für neue Erkenntnisse offen sein müßte.
Eine Theologie, bei der die - von
der
Amtskirche vorgegebenen - Ergebnisse von vornherein feststehen, kann
niemals
Wissenschaft sein, denn sie ist lediglich die wissenschaftlich
verbrämte
Verkündung von menschengemachten Dogmen. Wissenschaft muß,
wie
Herr Zoch selbst schreibt, für "neue Erkenntnisse offen sein".
Wenn
kritische Theologen jedoch zu dem Ergebnis kommen, das Neue Testament
sei
widersprüchlich und angesichts von anderweitigen historischen
Quellen
respektive naturwissenschaftlichen Erkenntnissen unglaubwürdig,
die
Existenz von Jesus Christus und das darauf beruhende
Glaubensgebäude
mithin äußerst fragwürdig, bekommen sie kurzerhand die
Lehrbefugnis entzogen. Im politischen Bereich ist so etwas
normalerweise
Wesensmerkmal einer Diktatur. Wir sollen das trotzdem als Wissenschaft
bezeichnen?
Der wissenschaftliche Grundsatz,
für
Ergebnisse - wie immer sie auch aussehen mögen - offen zu sein und
Lehrmeinungen radikal in Frage stellen zu dürfen, ist ja gerade im
Bereich der Theologie außer Kraft gesetzt. Wer an die Bibel
glauben
will, mag es tun. Aber er soll für seinen Glauben nicht
Wissenschaftlichkeit
beanspruchen. Lüdemann ist zuzustimmen, die als Wissenschaft
betriebene
Theologe wäre bei der Philosophie wesentlich besser aufgehoben,
dann
könnte man endlich auch für Theologen die Freiheit von
Forschung
und Lehre verwirklichen. Die Ausbildung des Priesternachwuchses und die
Unterrichtung in der Verkündung von Glaubensinhalten sollten
meines
Erachtens die Kirchen selbst übernehmen. Die Trennung von Staat
und
Kirche würde das auch konsequenterweise verlangen.
(Frankfurter Rundschau, 13.01.1999)
VERNUNFTWIDRIG
Leser Christian Hartenberger
vertritt
in seiner Leserzuschrift die Auffassung, daß mit dem Stopp des
Parkraumkonzepts
in der Oststadt "die Vernunft gesiegt" habe und CDU-Kandidat
Sven-Joachim
Otto "pragmatisch" handeln würde. Beides ist meiner Meinung nach
falsch.
Erstens: Der Erfahrungsbericht des
Stadtplanungsamtes
über die Parkraumbewirtschaftung belegt eindrucksvoll die
positiven
Auswirkungen dieser Maßnahme. Überall dort, wo sie
konsequent
umgesetzt wurde, ist der Parkdruck deutlich zurückgegangen und
haben
die Anwohner wieder mehr Parkraum zur Verfügung. Wo man allerdings
aus politischen (nicht sachlichen) Erwägungen heraus darauf
verzichtet
hat, ist der Parkdruck so stark wie zuvor. Der Stopp der
Parkraumbewirtschaftung
ist somit geradezu kontraproduktiv, vernunftwidrig und schadet
letztlich
den Anwohnern.
Zweitens: Wenn es Herr Hartenberger
als
"pragmatisch" bezeichnet, daß die CDU und ihr OB-Kandidat nun (im
Kommunalwahljahr) genau das Gegenteil dessen vertreten, was sie
jahrelang,
beispielsweise im Bezirksbeirat, demonstrativ gefordert haben
(nämlich
die Berufspendler aus der Oststadt herauszuhalten), dann ist das
zweifellos
äußerst pragmatisch. Andere nennen so etwas allerdings
opportunistisch.
Drittens: Offenkundig ist Gerhard
Widder
schwer angeschlagen und in hohem Maße durch den als "zweite Wahl"
bzw. "politischen Lehrling" bezeichneten CDU-Kandidaten verunsichert.
Wie
anders wäre es zu erklären, daß er der leicht zu
durchschauenden,
populistischen Wahltaktik Ottos auf den Leim geht? Und ich frage mich
ernsthaft,
ob beide Kandidaten damit überhaupt noch das Interesse der eigenen
Wähler (sprich: die Einwohner der Oststadt) vertreten, denn sie
geben
den Interessen der eigentlichen Verursacher der Parkmisere in der
Oststadt
(die von außerhalb kommenden Berufspendler) den Vorrang.
(Mannheimer Morgen, 23.03.1999)
VOGLERS FEINDBILD-RHETORIK WENIG
HILFREICH
Der Bundesvorsitzende der DPolG,
Gerhard
Vogler, hat im POLIZEISPIEGEL (Ausgabe 12/98) öffentlich in
für
mich unerträglicher Art und Weise die GRÜNEN verunglimpft.
Gewalttätige
Demonstranten bezeichnete er als "Freunde der GRÜNEN", "kriminelle
Straßenkämpfer" als deren "Klientel" und den politischen
Ursprung
der GRÜNEN vermutet er ebenfalls "in den Reihen vermummter
Straßenkämpfer".
Diese - wie ich sie nenne - Feindbild-Rhetorik der frühen
achtziger
Jahre (als die GRÜNEN gegründet wurden und mit ihren neuen
Ideen
- zu Recht, wie ich meine - auf demokratische Weise das politische
Establishment
herausforderten) hat m.E. keinen Bezug zur Realität und ist
überdies
- für die GRÜNEN wie auch für mich selbst (als deren
Mitglied)
- in hohem Maße beleidigend. Das mag in einer Polizeigewerkschaft
zuweilen noch gut ankommen, ob es für den obersten
Repräsentanten
einer Berufsvertretung klug ist, so zu "argumentieren", wage ich jedoch
zu bezweifeln. Meinem Bundesvorsitzenden zufolge habe ich also, wenn
ich
ihn wirklich beim Wort nehme, (politisch betrachtet) kriminelle
Wurzeln.
Ich bin nicht mehr bereit, so etwas länger widerspruchslos
hinzunehmen.
Wie würde man in der DPolG
reagieren,
wenn ich öffentlich im POLIZEISPIEGEL behaupten würde, der
"politische
Ursprung der CDU" wäre bei den Nazis zu finden, nur weil
führende
Christdemokraten früher einmal Mitglied in der NSDAP waren (z.B.
Alt-Bundeskanzler
Kurt Georg Kiesinger, NSDAP- Mitgliedsnummer 2633930)? Sicherlich mit
einem
Sturm der Entrüstung. Kein geschichtsbewußter Mensch
würde
so etwas behaupten - auch ich nicht. Aber über die GRÜNEN
darf
man ja alles mehr oder minder Unsinnige behaupten. In der Regel erobert
man sich damit allerdings nur die Lufthoheit über den
Stammtischen,
bei aufgeklärteren Gemütern kommt so etwas längst nicht
mehr an. Die politischen Wurzeln der GRÜNEN liegen nämlich
vielmehr
bei der Friedens- und Umweltbewegung. Und die zwischenzeitlich durch
die
Staatsanwaltschaft Köln erfolgte Einstellung der Verfahren gegen
Nordrhein-Westfalens
stellvertretenden Ministerpräsidenten Michael Vesper,
Grünen-Fraktionschef
Roland Appel und Landtags-Vizepräsidentin Katrin Grüber wegen
Nötigung und Anstiftung zur Strafvereitelung beweist
außerdem
die Haltlosigkeit der von Vogler erhobenen Vorwürfe. "Ein Polizist
hatte erklärt, Vesper habe keinen Druck ausgeübt und nicht in
unzulässiger Weise Einfluß genommen", heißt es in der
diesbezüglichen Pressemeldung (Frankfurter Rundschau v.
30.12.1998;
Hervorhebung durch den Verfasser).
Es besteht die Gefahr, daß man
mit
leichtfertigen und unüberlegten Äußerungen seine
Reputation
(und die seiner Gewerkschaft) nachhaltig beschädigt. Meines
Erachtens
hat das ein Bundesvorsitzender, bei aller Liebe zur Kritik am
politischen
Gegner, stets zu bedenken. In diesem Sinne war Voglers Leitartikel
wenig
hilfreich.
Michael Schöfer
Vorstandsmitglied im
DPolG-Kreisverband
Mannheim und Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen.
(POLIZEISPIEGEL, Mai 1999)
LAXER UMGANG MIT DEM
VÖLKERRECHT
Zu welch abstrusen
Rechtsauffassungen
Juristen gelegentlich neigen, hat sich jetzt aus Anlaß des
Nato-Einsatzes
in Jugoslawien erneut gezeigt. So handelt es sich bei diesem nach
Ansicht
des Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität
Bonn, Josef Isensee, um eine "humanitäre Intervention", also nicht
um einen "Krieg im völkerrechtlichen Sinne". Das ist
schlechterdings
nicht nachvollziehbar. Würde Rußland, etwa um die Kurden vor
der türkischen Repression zu schützen, Ankara bombardieren,
würden
wir das sehr wohl als Kriegshandlung im völkerrechtlichen Sinne
verstehen.
Aber Recht ist ja bekanntlich, je nachdem, wer es anwendet und wen es
betrifft,
äußerst dehnbar.
Beispielhaft hierfür ist auch
die
Auffassung von Kay Nehm, der Nato-Einsatz diene dem Völkerfrieden.
Als Privatmann mag er glauben, was er will. Als Generalbundesanwalt hat
er freilich gewissenhaft und unter Außerachtlassung seiner
Privatmeinung
zu prüfen, ob die Selbstmandatierung der Nato und die Beteiligung
Deutschlands an den Bombardierungen den deutschen Gesetzen bzw. dem
Völkerrecht
widerspricht. Das ist schließlich seine Pflicht. Und für die
Mißachtung einschlägiger Vorschriften gibt es immerhin
ernsthafte,
nicht leichtfertig von der Hand zu weisende Anhaltspunkte. Seine
Weigerung,
diesbezüglich Ermittlungen gegen die Mitglieder der
Bundesregierung
einzuleiten, ist deshalb meiner Meinung nach Strafvereitelung im Amt
(§
258 a StGB).
Was nützen die entsprechenden
Gesetze,
wenn sich im Ernstfall jeder nach Gutdünken darüber
hinwegsetzen
kann? Wohin wird uns der laxe Umgang mit dem Völkerrecht und die
offensichtlich
gewordene Arroganz der Macht führen? Gilt künftig wieder das
Recht des Stärkeren? Werden demnächst selbst fundamentale
Grundrechte
außer Kraft gesetzt (z.B. die Pressefreiheit), weil die Wahrheit
angeblich dem Völkerfrieden schadet oder zumindest der
Interpretation
des politischen Establishments widerspricht? Und wird uns der
Generalbundesanwalt
dann abermals eine den Machthabern genehme Rechtfertigung
präsentieren?
Wenn in der jetzigen Situation
bereits
sämtliche rechtsstaatliche Sicherungen versagen, läßt
das
für die Zukunft unserer Demokratie nichts Gutes erwarten. Sofern
es
den Herrschenden opportun erscheint, wird man sich vermutlich genauso
bedenkenlos
über die letzten gesetzlichen Schranken hinwegsetzen. Am Ende
erwartet
uns dann die totale Willkür. Das mag heute als maßlos
übertrieben
erscheinen, aber das hätte vor 10 Jahren auch für die
Vorhersage,
daß deutsche Flugzeuge Belgrad bombardieren würden,
gegolten.
Als Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen schäme ich mich
dafür,
daß so etwas gerade unter einer rot-grünen Bundesregierung
möglich
geworden ist.
(Frankfurter Rundschau, 15.04.1999)
KUNDEN KÖNNEN NUR DAS GELD
AUSGEBEN,
DAS SIE HABEN
Die Diskussion um das
Ladenschlußgesetz
wird seit Jahren von Vertretern des Wirtschaftsliberalismus dominiert,
die reale Entwicklung des Einzelhandels widerspricht jedoch eindeutig
ihren
vollmundigen Behauptungen. So wurde uns vor noch nicht allzu langer
Zeit
die vorläufig letzte Änderung des Ladenschlußgesetzes
(01.11.1996)
mit einer prognostizierten Umsatzsteigerung von 20 Mrd. DM bzw. einem
Anstieg
der Beschäftigtenzahlen um rund 50.000 schmackhaft gemacht. Was
ist
davon eingetreten? Nichts. Trotz erfolgter Liberalisierung stagnieren
die
realen Umsätze des Einzelhandels, die Beschäftigtenzahlen
sind
seitdem sogar gesunken.
Für mich ist es völlig
unverständlich,
wie leichtfertig grundlegende Erkenntnisse der Volkswirtschaft
ignoriert
werden, nur weil sie nicht mit der eigenen Wirtschaftsideologie
übereinstimmen.
Kunden können nur das Geld ausgeben, das sie haben. Eine
ökonomische
Binsenweisheit. Die Liberalisierung des Ladenschlußgesetzes hat
zwar
das zeitliche Einkaufsverhalten verändert, aber keineswegs die zur
Verfügung stehende Kaufkraft. Was sich freilich damit einhergehend
drastisch verändert, ist die Struktur des Einzelhandels. Kleine
Geschäfte
müssen aufgrund mangelnder Flexibilität zwangsläufig vor
den großen Konzernen kapitulieren. Ob das den Kunden langfristig
dient, ist äußerst zweifelhaft. Eine forcierte
Liberalisierung
ändert daran nichts. Im Gegenteil, sie würde diesen negativen
Trend eher weiter verstärken.
Enttäuschend bei alledem ist
das
Verhalten der Bundesregierung. Plädierte man vor der Wahl noch
für
eine nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik (Stärkung der
Massenkaufkraft),
ist man inzwischen zu unserer aller Erstaunen bei einer
angebotsorientierten
angelangt (vgl. Schröder/Blair-Papier). Wie bei der im September
abgewählten
CDU/FDP-Bundesregierung sollen nun auch unter Rot-Grün die
Unternehmen
steuerlich entlastet werden, die Zeche hierfür dürfen - wie
gehabt
- Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger begleichen. Der
rheinland-pfälzische
Ministerpräsident Beck empfiehlt sogar für alle Arbeitnehmer
zwei Jahre lang Lohnzurückhaltung. Ob hier eine erneute
Änderung
des Ladenschlußgesetzes die dann noch ungünstigeren
Kaufkraftverhältnisse
ausgleicht, darf mit Recht bezweifelt werden. Wunschdenken kann, wie
wir
gerade beim Ladenschlußgesetz gesehen haben, keine an
realwirtschaftlichen
Fakten ausgerichtete Wirtschaftspolitik ersetzen.
Den Regierungsparteien empfehle ich
im
Gegensatz dazu einfach den Blick in ihre Wahlprogramme vom vorigen
Herbst.
Dort findet man gerade in puncto Wirtschafts- und Sozialpolitik viel
Gutes
und Sinnvolles, nicht zuletzt deshalb sind sie ja schließlich
gewählt
worden. Wenn SPD und Grüne in der Praxis allerdings weiterhin
konsequent
ihre eigenen Programme vernachlässigen (vgl. etwa
Wiedereinführung
der Vermögensteuer; SPD-Wahlprogramm, Seite 29;
Grünen-Wahlprogramm,
Seite 66), dürfen sie sich über die Wahlzurückhaltung
ihrer
Anhänger nicht wundern. Für das Nachplappern neoliberaler
Worthülsen
wird Rot-Grün sicherlich ebenso bestraft wie die schwarz-gelben
Vorgänger
- mit der Abwahl.
(Frankfurter Rundschau, 13.08.1999)
WIR SIND EINE BESONDERS SAUBERE
WERTEGEMEINSCHAFT
Der westlichen Wertegemeinschaft
wird
Tag für Tag durch beispielhaftes Handeln Leben eingehaucht. Das
ist
zwar meist nicht weiter erwähnenswert, denn an derartig
atemberaubende
Mitteilungen haben wir uns inzwischen im allgemeinen recht gut
gewöhnt;
in der FR ist es jedoch wieder einmal besonders deutlich geworden. Es
geht
jetzt ausnahmsweise nicht um den westlichen Wertebewahrer Türkei,
in dessen Staatsgebiet nach wie vor systematisch gefoltert wird. Es
Pinochet
und darum, ihn auf elegante Art loszuwerden, bevor man ihn
überhaupt
bekommt.
Hat die NATO nicht erst
kürzlich
einen richtigen Krieg geführt, bloß um - wie man beharrlich
behauptet - dem serbischen Diktator Slobodan Milosevic in die
blutbefleckten
Arme zu fallen? Richtig. Und die Tatsache, daß dieser
Kriegseinsatz
heftig mit dem Völkerrecht kollidierte, hat der NATO auch nicht
viel
ausgemacht, oder? Nein, ganz gewiß nicht. Denn wenn das
Völkerrecht
dem Menschenrecht widerspricht, haben wir uns damals sagen lassen, ist
letzterem fraglos der Vorrang einzuräumen.
Aber zum Ausgleich dafür
muß
dem Recht nun offenbar an anderer Stelle wieder gehörig Respekt
verschafft
werden. Etwa in Spanien. Dort besteht die Staatsanwaltschaft
nämlich
neuerdings auf dem feinsinnigen Unterschied zwischen legaler und
illegaler
Folter. Und weil es nicht um Milosevic, sondern in diesem delikaten
Fall
um den chilenischen Ex-Diktator Pinochet geht, wird jeder Buchstabe des
spanischen Strafgesetzbuches auf die juristische Goldwaage, sprich
zugunsten
des Beschuldigten ausgelegt.
Es geht um den Vorwurf, Pinochet
habe
foltern lassen. "Unter die einschlägige spanische Vorschrift
fielen
allein Mißhandlungen, mit denen Geständnisse eines
Verdächtigen
und Informationen über die ihm zur Last gelegte Tat erpreßt
werden sollten. In Chile sei aber gefoltert worden, um die
Bevölkerung
schlechthin einzuschüchtern oder aber um belastende Aussagen
über
Dritte zu gewinnen", ließ die Staatsanwaltschaft verlauten. Nach
spanischem Recht soll sich Pinochet also ihrer Ansicht nach nicht der
Folter
schuldig gemacht haben. Daß in Chile gefoltert wurde, scheint
zumindest
festzustehen. Immerhin. Aber die Motive des Folterers lassen halt keine
Verurteilung zu. Leider.
Ja wenn das so ist. Warum hat man
uns
das nicht gleich gesagt? Da hätten wir uns ja das ganze Theater
sparen
können. Ob Pinochet jetzt von Spanien für die zu Unrecht
erlittene
Haft eine Entschädigung verlangen kann? Leichtfertig abstreiten
würde
ich das jedenfalls nicht. Dem Recht muß schließlich ohne
Ansehen
der Person Geltung verschafft werden. Bekanntlich sind wir eine
Wertegemeinschaft.
Und, wie ich mir beiläufig hinzuzufügen erlaube, eine ganz
besonders
saubere.
(Frankfurter Rundschau, 23.08.1999)
GELTEN UNSERE GESETZE FÜR
ALLE STAATSBÜRGER?
Das Urteil des Berliner
Amtsgerichts,
das den - während des Kosovo-Krieges verbreiteten - Aufruf zur
Gehorsamsverweigerung
und Desertion als vom Grundgesetz geschützte
Meinungsäußerung
bewertet, ist nachdrücklich zu begrüßen.
Unverständlich
bleibt allerdings, warum die Staatsanwaltschaft mit der Begründung
"Ein Soldat ist nach dem geltenden Recht verpflichtet, einem Befehl zu
folgen" gegen das Urteil Widerspruch einlegen will.
Nun habe ich 1979 bei der Bundeswehr
meinen
Wehrdienst abgeleistet und bekam dort im Rahmen meiner Ausbildung auch
das Soldatengesetz ausgehändigt. § 10 (4) des damals an uns
verteilten
Soldatengesetzes sagt aus: "Er (der Vorgesetzte) darf Befehle nur zu
dienstlichen
Zwecken und nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der
Gesetze
und der Dienstvorschriften erteilen." In § 11 (2) steht
unmißverständlich:
"Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat
begangen
würde." Meines Wissens hat sich das seitdem nicht geändert.
Da einerseits nach Art. 25 GG die
allgemeinen
Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind und
für
die Bewohner des Bundesgebietes unmittelbar Rechte und Pflichten
erzeugen,
die Selbstmandatierung der NATO und der nachfolgende Kosovo-Einsatz
andererseits
nach einhelliger Auffassung völkerrechtswidrig waren, hat ein
Soldat
sogar die Pflicht, entsprechende Befehle zu verweigern. Tut er es
nicht,
macht er sich selbst strafbar. Mit dieser Begründung werden
heutzutage
etwa - zu Recht, wie ich meine - die Mauerschützen des
DDR-Grenzregimes
verurteilt, obgleich sie nur den Schießbefehl befolgt haben.
Der Aufruf, rechtswidrige Befehle zu
verweigern
und sich nicht an entsprechenden Handlungen zu beteiligen, kann
folglich
nicht strafbar sein. Strafbar ist hingegen der Befehl selbst. Von daher
ist es völlig unverständlich, warum nicht längst gegen
die
Mitglieder der Bundesregierung ermittelt wird. Die Weigerung der
Justiz,
diesbezüglich überhaupt Ermittlungen einzuleiten, ist deshalb
meiner Meinung nach Strafvereitelung im Amt (§ 258 a StGB). Das
Urteil
des Berliner Amtsgerichts hat mich aber zumindest vorläufig in der
"naiven" Haltung bestärkt, die Gesetze in der Bundesrepublik seien
für alle Staatsbürger bindend. Dem Prozeß in der
nächsten
Instanz sehe ich daher mit Interesse entgegen.
(Frankfurter Rundschau, 13.11.1999)
GRÜNDLICH AUSMISTEN
Zu "Mannheimer Kreditskandal vor dem
Kadi", Frankfurter
Rundschau v. 27.01.2000:
Die FR hat erfreulicherweise wieder
einmal
aus meiner Heimatstadt berichtet, wenn auch über wenig Positives.
Vier Ex-Manager der örtlichen Sparkasse sollen nämlich rund
140
Millionen Mark veruntreut haben. Sie vergaben ungesicherte Kredite,
ohne
die Bonität der Kunden zu überprüfen. Die Beschuldigten
sitzen deshalb seit 17 Monaten in Untersuchungshaft. Bei uns firmiert
das
Ganze unter dem Wort "Sparkassenskandal". So weit, so schlecht.
Nun spricht seit mehreren Wochen das
ganze
Land praktisch nur noch über den CDU-Parteispendenskandal. Die
Herkunft
der Millionen ist nach wie vor offen, außerdem ist der Verbleib
eines
erklecklichen Anteils davon völlig schleierhaft. Dieser Sumpf wird
bedauerlicherweise von Tag zu Tag tiefer. Der Haupttäter weigert
sich
unterdessen beharrlich, zur Aufklärung des Sachverhalts
beizutragen.
Und was passiert? Muß er, wie jeder andere Bürger in
vergleichbarer
Lage auch (siehe oben), in Untersuchungshaft? Natürlich nicht.
Wenn wir diesen Augiasstall nicht
gründlich
ausmisten, stehen uns mit Sicherheit schwere Zeiten ins Haus.
(Frankfurter Rundschau, 05.02.2000)
POLITIK AUF STÄRKUNG DES
BINNENMARKTES
AUSRICHTEN
Zu "Damit die Arbeitslosigkeit
verschwindet,
muß die Kostenkrise überwunden werden" (Frankfurter
Rundschau
v. 29.01.2000):
Früher haben uns die hiesigen
Standortpolitiker
ständig empfohlen, so zu werden wie die Japaner. Deutschland sei
eben
satt, verkrustet und reformunfähig. Schlank und flexibel wie die
"Preußen
Asiens" sollten wir sein. Angesichts der dortigen Wirtschaftskrise will
man davon aber plötzlich nichts mehr wissen. Neuerdings empfehlen
sie, so zu werden wie die Amerikaner. Die würden eh alles besser
machen.
Ist ja auch an den niedrigen Arbeitslosenzahlen deutlich abzulesen.
Zwar verdient sich Deutschland seit
langer
Zeit beim Export dumm und dämlich, steckt dennoch, zumindest wenn
man dem Präsidenten des Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, glauben
schenkt,
in einer tiefen Kostenkrise. Das Rezept, das Sinn empfiehlt, ist klar:
weiteren Sozialabbau. Nun, mit den Einschätzungen des
Ifo-Instituts
hat es so seine besondere Bewandtnis. Wo sind denn beispielsweise die
20
Mrd. DM mehr Umsatz bzw. der Beschäftigungsanstieg um 50.000
Arbeitsplätze
geblieben, womit uns das Ifo-Institut die letzte Änderung des
Ladenschlußgesetzes
schmackhaft gemacht hat? Deutschland als Exportweltmeister nicht
konkurrenzfähig
- das kann Sinn weismachen, wem er will. Neoliberale Ideologie ist eine
Sache, ökonomische Realität offensichtlich eine andere.
Die USA sind die Nation mit der
höchsten
Auslandsverschuldung und haben inzwischen mehr Schulden angehäuft
als sämtliche Entwicklungsländer zusammengenommen (die
Verbindlichkeiten
überschreiten bereits die 2000 Milliarden-Dollar-Marke). Allein im
November 1999 betrug das Minus in der Handelsbilanz 26,5 Mrd. Dollar.
Schulden
müssen freilich irgendwann zurückgezahlt werden. Sollte
demnächst
die Spekulationsblase an der Börse platzen (woraus sich ein
Großteil
der US-Konjunktur speist) und der Konjukturmotor in den USA daraufhin
mächtig
zu stottern beginnen, wird man hierzulande wohl endlich damit anfangen,
sein allzu simples Amerikabild zu revidieren (wie vormals bei den
Japanern).
Denn spätestens dann wird man die Kehrseite der Medaille, etwa im
Bereich des Sozialhilferechts oder der Krankenversicherung, nicht
länger
ignorieren können.
An einer auf Stärkung des
Binnenmarktes
(= Massenkaufkraft) ausgerichteten Politik führt hier in
Deutschland
kein Weg vorbei. Das heißt, die Realeinkommen der Arbeitnehmer
müssen
wieder über einen längeren Zeitraum hinweg steigen.
Sozialabbau
ist deshalb absolut kontraproduktiv. Die von Kohl praktizierte
angebotsorientierte,
sich hauptsächlich auf den Export stützende
Wirtschaftspolitik
ist, wie man anhand der verheerenden Entwicklung der Arbeitslosigkeit
seit
Anfang der Achtziger leicht nachvollziehen kann, kläglich
gescheitert.
Das Ifo-Institut hat das bloß noch nicht bemerkt.
(Frankfurter Rundschau, 11.02.2000)
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