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Leserbriefe (1996 - 2000)

WIE HOCH MÜSSEN DIE GEWINNE DER UNTERNEHMER EIGENTLICH SEIN...?
Seit Anfang der achtziger Jahre bestimmen die Markt- und Freihandelsideologen (Neoliberale) den Kurs der deutschen Wirtschaftspolitik. Die gnadenlose Konkurrenzgesellschaft, in der es nur noch darum geht, sich als Individuum bei den Gewinnern und nicht bei den Verlierern wiederzufinden, ist längst bittere Realität. Angesichts zunehmender Verarmung weiter Bevölkerungskreise ist der Erfolg dieser Politik allerdings fragwürdiger denn je, dennoch werden sukzessive Sozialleistungen abgebaut. Auf welchem sozialen Niveau wir uns letztlich wiederfinden, ist derzeit völlig ungewiß.
Die Hausse an der deutschen Börse (historisches Hoch des DAX mit 2.473,55 Punkten am 29.02.1996) korrespondiert hierbei auffällig mit einer Baisse am Arbeitsmarkt (historisches Nachkriegstief mit 4,158 Mio. Arbeitslosen im Januar 1996) und ist charakteristisch für die tiefe Kluft zwischen betriebs- und volkswirtschaftlichen Interessen. So will beispielsweise die Allianz-Versicherung nach dem Abbau von 1.664 Arbeitsplätzen im Jahr 1995 die Belegschaft auf Jahre hinaus um 2 bis 4 Prozent pro anno reduzieren, obgleich man gerade einen (noch zu versteuernden) Gewinn von knapp 1,2 Mrd. DM eingefahren hat (Allianz möchte mit Tarifoffensive überraschen, FR v. 01.03.1996).
Die Aktionäre wird´s freuen, aber wie hoch müssen die Gewinne der Unternehmen eigentlich sein, damit endlich wieder neue Arbeitsplätze entstehen? Bei der Allianz ist das ökonomische Fundament hierfür durchaus vorhanden, genutzt wird es freilich nicht. Im Gegenteil, die soziale Blindheit der Unternehmer ist immens. Und solange das so ist, kann man das Kasperltheater in Bonn (Bündnis für Arbeit) vergessen. Was wir vielmehr brauchen, ist eine grundlegende Wende in der Wirtschaftspolitik - notfalls gegen die "Nieten in Nadelstreifen".
Die Strategie des DGB und der SPD, den (etwas abgemilderten) Sozialabbau schließlich doch mitzutragen und sogar als Erfolg zu feiern, ist in meinen Augen absolut falsch, denn sie wird die soziale Explosion nicht verhindern, sondern höchstens verschieben. Die eigentliche Ursache der Misere, eine nachweislich dem Gemeinwohl widersprechende und unter sozialen Gesichtspunkten nirgendwo erfolgreich praktizierte Gesellschaftsideologie (Neoliberalismus), wird kaum noch in Frage gestellt (Schröder-Syndrom).
(Frankfurter Rundschau, 08.03.1996)



PROBLEM DER FINANZIERUNG
Das Schaubild über die Höhe der Sozialleistungen ("Soziale Leistungen - soziale Last", MM v. 02.03.1996, Sozialredaktion) bedarf in meinen Augen einer Ergänzung, es vermittelt nämlich fälschlicherweise den Eindruck, als seien die Sozialleistungen seit Mitte der siebziger Jahre ständig gestiegen. Richtig ist dagegen folgendes:
1974 betrug die Sozialleistungsquote (Anteil der Sozialleistungen am Bruttosozialprodukt) in Westdeutschland 30,8 %, 1994 war sie mit 30,6 % sogar um 0,2 % niedriger. Zwar registrierte das Statistische Bundesamt im gesamten Bundesgebiet 33,6 %, jedoch ausschließlich wegen der Sondersituation in der ehemaligen DDR (dortige Sozialleistungsquote 58,6 %). Der Umbruch nach dem Niedergang des Kommunismus darf aber nicht unser Maßstab sein, Bewertungsgrundlage sind einzig und allein die Verhältnisse im Westen.
Von einem bedrohlichen und nicht mehr finanzierbaren Anstieg der Sozialleistungen kann somit auf keinen Fall gesprochen werden. Unser Problem ist nicht die absolute Höhe der Sozialleistungen, sondern vielmehr deren Finanzierung durch die Beitragszahler. Letztere nehmen kontinuierlich ab, haben aber trotzdem einen wachsenden Anteil von Leistungsempfängern zu unterhalten. Da die Erwerbstätigkeit in Zukunft eher ab- als zunehmen wird, darf das System der sozialen Sicherung nicht länger hauptsächlich vom Erwerbseinkommen der Arbeiter und Angestellten (Pflichtbeitragszahler) abhängig bleiben. Für mich ist folglich eine weitgehende Steuerfinanzierung des Sozialsystems unausweichlich.
(Mannheimer Morgen, 02.05.1996)



ZUM GLÜCK GEHT ES NUR UMS URHEBERRECHT
Zwischen China und den USA droht ein Handelskrieg, mit entsprechend negativen Folgen für den freien Welthandel ("Säbelrasseln mit Samthandschuhen", FR v. 17.05.1996, Wirtschaft). Dabei haben wir noch Glück im Unglück, denn im Kern dreht es sich bloß um eine Verletzung des Urheberrechts, und die Kontrahenten signalisieren ihr Interesse, den Konflikt entschärfen zu wollen. Nicht auszudenken, was geschähe, wenn man in China nicht nur das Urheberrecht, sondern auch das Menschenrecht mißachten würde. Erleichtert nehmen wir die offensichtliche Haltlosigkeit eines solchen Vorwurfs zur Kenntnis. Denn wäre dem so, würden die USA sicherlich sofort reagieren, mit aller Härte und selbstverständlich unterstützt von sämtlichen Partnern der westlichen Wertegemeinschaft. China könnte glatt einpacken. Aber wie gesagt, zum Glück geht es nur ums Urheberrecht.
(Frankfurter Rundschau, 22.05.1996)



DEN NEOLIBERALEN WAHN AUF DIE SPITZE GETRIEBEN
Wer künftig in den USA nach zwei Jahren "Wohlfahrt" (eine wahrlich euphemistische Umschreibung für Sozialhilfe) keine Arbeit nachweisen kann, verliert den Anspruch auf staatliche Unterstützung. Einzelpersonen können in Zukunft nur noch für insgesamt fünf Jahre ihrer Lebenszeit Finanzhilfen beziehen, sogar der Bezug von Lebensmittelgutscheinen wurde zeitlich befristet. So sieht es jedenfalls die gerade beschlossene Neufassung des Sozialhilferechts in den Vereinigten Staaten vor. Was geschieht nach Ablauf der Frist? Läßt man die Menschen dann einfach verhungern? Der Bericht ("USA streichen soziale Hilfen auf allen Ebenen radikal zusammen", FR v. 02.08.1996) gibt darüber leider keinen Aufschluß.
Die USA treiben den neoliberalen Wahn nun endlich auf die Spitze und lassen sich auf ein in der westlichen Welt nach dem Krieg bislang nicht gewagtes sozialpolitisches Experiment ein. Soll man auf die nahezu unausweichlich folgende soziale Explosion hoffen, damit diese inhumane Gesinnung unerwarteterweise doch im Orkus der Weltgeschichte landet? Das Propagieren der Katastrophentheorie ist zugegebenermaßen äußerst zynisch, denn man berücksichtigt dabei nicht das Leid der Betroffenen. Aber was sonst soll man den Amerikanern raten, die in einem Land leben, in dem 1 % der Bevölkerung 40 % des nationalen Vermögens besitzen und das reichste Fünftel beim Einkommen dreizehnmal mehr abbekommt als das ärmste, jedoch gleichzeitig 18 % der ganzjährig vollzeitbeschäftigten US-Amerikaner nicht genug verdienen, um eine vierköpfige Familie über der offiziellen Armutsgrenze zu halten? Gerechte Umverteilung, gewiß. Doch wo sind die politischen Bataillone, die das gegen Reagan-Demokraten und republikanische Fundamentalisten durchzusetzen in der Lage sind? Ich sehe sie nicht, leider.
Da man in Deutschland seit geraumer Zeit den neoliberalen Hasardeuren beflissen nacheifert, ist der Ausgang dieses Experiments auch für uns höchst interessant. Im Rahmen der Standortdiskussion drängen uns nämlich die vereinten Kräfte von Kabinett und Kapital exakt in die gleiche Richtung.
(Frankfurter Rundschau, 09.08.1996)



AN DEN VERTRÄGEN KLEBT BLUT
Kohl in Indonesien, Kinkel in China und Schmidbauer im Iran - überall "kritische Dialoge", die in Wahrheit nur die außenwirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik wahrnehmen sollen ("Bonns Botschafter rügt antichinesische Lobby", FR v. 01.11.1996). Ich schäme mich zutiefst über die dort gezeigte Servilität unserer höchsten Repräsentanten, und mich erzürnt das beharrliche Hintanstellen der Menschenrechte. Meinen Interessen dient das nicht, denn an den abgeschlossenen Verträgen klebt das Blut zahlreicher Menschen.
Das Einfordern von humanitären Mindeststandards ist bei solchen Staatsbesuchen offensichtlich äußerst unbeliebt, das stört nur die "wirtschaftlichen Beziehungen". Dieser Meinung ist auch Bonns Botschafter in Peking, Konrad Seitz. Zum Zeitpunkt seiner Rede vor 370 deutschen Unternehmensvertretern lag die Verurteilung des Regimekritikers Wang Dan gerade einen Tag zurück, war aber augenscheinlich schon vergessen. Nun, man kann sich ja nicht alles merken. Und Vertreter von Menschenrechtsgruppen, die dem Erinnerungsvermögen förderlich wären, läßt man besser gleich zu Hause.
(Frankfurter Rundschau, 12.11.1996)



Vorab, es geht mir in meinem Leserbrief nicht um Polemik, sondern vielmehr um eine Versachlichung der Diskussion über den Beitrag von Dieter Berberich. Und ich möchte hier zunächst klarstellen, daß ich die hervorragende Arbeit, die unser Landesvorsitzender für die DPolG in den zurückliegenden Jahren geleistet hat, nur loben kann. Darüber hinaus habe ich Dieter Berberich, mit dem ich im Bezirkspersonalrat beim Regierungspräsidium Karlsruhe zusammenarbeite, auch als Mensch schätzen gelernt. Er ist alles andere als rechtsradikal. Im Gegenteil, seine demokratische Gesinnung steht für mich außer Frage. Wer ihn persönlich kennt, kann dies nur bestätigen. Gleichwohl war ich mit seinem Beitrag  "Beamtenprivilegien" (Polizeispiegel 11/1996) keineswegs einverstanden. Sein Beitrag ist zwar angesichts einer sich verschärfenden sozialen Lage emotionell verständlich, rational betrachtet wird er jedoch der ökonomischen Realität in unserem Land nicht gerecht. Da der Rahmen eines Leserbriefs von vornherein beschränkt ist, ich werde mich auf zwei zentrale Punkte konzentrieren.
1. Dieter Berberich formuliert: "...ich kann nicht verhehlen, daß sie (die Diskussion über die Beamtenprivilegien; Anm. d. Verf.) mich allmählich politisch radikalisiert". Dieser Satz ist in der Tat brandgefährlich und kann leicht mißverstanden werden, denn was ist mit "politischer Radikalisierung" gemeint? Geht sie wirklich, wie Reinhard Hackl (MdL) unterstellt, über den demokratischen Grundkonsens hinaus oder nicht? Wem wird sie letztlich in puncto Wahlverhalten zugute kommen, etwa den gewerkschaftsfeindlichen Republikanern? Welche konkreten wirtschafts- und sozialpolitischen Vorschläge folgen daraus? Sollen wir bindendes Völkerrecht, z.B. die Genfer Flüchtlingskonvention (mit sämtlichen daraus resultierenden Verpflichtungen), einfach über Bord werfen? Alles Fragen, die der Beitrag von Dieter Berberich offen läßt. Kritik ist natürlich legitim (die Meinungsfreiheit ist sogar eine Grundvoraussetzung der Demokratie), der Landesvorsitzende einer demokratischen Gewerkschaft sollte sich freilich in seiner Wortwahl auf konstruktive Beiträge beschränken, das schuldet er nicht zuletzt seinem Amt. Dieter Berberich wird mir verzeihen, aber in diesem Fall ließ er das meiner Ansicht nach leider außer acht.
2. Wir leiden seit Anfang der achtziger Jahre unter einer neoliberalen Wirtschaftspolitik und der damit einhergehenden Verschärfung sozialer Gegensätze. So war der Anteil der Arbeitnehmer am Volkseinkommen in Westdeutschland 1994 mit 70,7 % um 6,2 % niedriger als 1982 - dem Beginn der Ära Kohl. Dieser Unterschied erscheint auf den ersten Blick als nicht besonders groß, in absoluten Beträgen bedeutet das aber eine Manövriermasse von 136,2 Mrd. DM. Soviel hätten nämlich 1994 die Arbeitnehmer mehr in der Tasche gehabt, wäre die prozentuale Verteilung des Volkseinkommens noch so wie 1982. Verantwortlich dafür ist eine gnadenlose Umverteilung zugunsten der Unternehmen und der Vermögensbesitzer. Unter dieser (m.E. verfehlten) Wirtschaftspolitik leidet zweifellos auch der öffentliche Dienst. Dafür jedoch den vermeintlich überzogenen oder mißbrauchten Sozialstaat verantwortlich zu machen, ist prinzipiell falsch.
In Westdeutschland wurden 1994 (neuere Daten nicht verfügbar) insgesamt 900 Mrd. DM an Sozialleistungen ausgezahlt. Der Maßstab der aussagt, wie hoch Sozialleistungen eine Volkswirtschaft belasten, ist die Sozialleistungsquote (Verhältnis von Sozialleistungen zum Bruttosozialprodukt). Die Sozialleistungsquote lag aber 1994 - trotz einer erheblich größeren Anzahl an Leistungsempfängern - 2,7 % unter (!) dem Wert von 1982. Auf massiven Mißbrauch oder übertriebene Sozialleistungen sind die angespannten öffentlichen Haushalte also nicht zurückzuführen. Die Ursache der Misere liegt dagegen u.a. in der skandalösen Tatsache, daß sich die Steuerhinterziehung mittlerweile auf 100 bis 150 Mrd. DM pro Jahr summiert. Ohne ein einziges Leistungsgesetz zu ändern könnte man - bei Eintreibung dieser Gelder - nicht nur neue Schulden vermeiden, sondern alte endlich tilgen. Dann wären auch für den öffentlichen Dienst wieder genug Mittel für konkrete Verbesserungen vorhanden.
Darum müßte sich die Diskussion drehen, und nicht um einen auch vom Finanzvolumen her eher als marginal zu beurteilenden Sozialmißbrauch. Ein Beispiel: Von den insgesamt 52,1 Mrd. DM, die wir 1995 in Ost- und Westdeutschland für Sozialhilfe ausgegeben haben, waren lediglich 18,8 Mrd. sog. "Hilfe zum Lebensunterhalt" (Ernährung, Bekleidung, Unterkunft), der Rest kam pflegebedürftigen und behinderten Menschen zugute (Hilfe in besonderen Lebenslagen). Bei den beiden letztgenannten Gruppen kann Mißbrauch wohl kaum unterstellt werden. Geht man bei der "Hilfe zum Lebensunterhalt" von einer - unter Experten als zu hoch bewerteten - Mißbrauchsquote von 10 % aus, sind das gerade 1,9 Mrd. DM, ergibt also pro Bundesland nur 118,7 Mio. Die Finanzsorgen Baden-Württembergs sind hiermit - entgegen den Bekundungen konservativer Kreise - folglich kaum zu lösen. Außerdem wird die Sozialhilfe überwiegend durch die Kommunen finanziert, von diesbezüglichen Einsparungen würde daher die Polizei ziemlich wenig profitieren.
Die Daten des Statistischen Bundesamtes beweisen es, und an harten Fakten sollte auch der Landesvorsitzende einer Polizeigewerkschaft nicht vorbeidiskutieren. Wirtschafts- und Sozialpolitik ist zugegebenermaßen äußerst komplex und aus diesem Grund an der Basis schwer vermittelbar, emotionelle Diskussionsbeiträge sind dennoch fehl am Platz. Ich weiß, wir als DPolG können das vom Sachverstand her gewiß besser.
(Polizeispiegel 02/1997)



WARUM EINE MAßVOLLE BESTEUERUNG DER RENTEN GERADEZU NOTWENDIG IST
Die vorgelegten Pläne zur Steuerreform sind wahrlich ein Jahrhundertwerk, und es ist in meinen Augen völlig unverständlich, weshalb sich die Kritik derart unsachlich an diesem unserem Kanzler respektive seinem brillanten Finanzminister entlädt. Selbst Norbert Blüm droht neuerdings mit Rücktritt, sollten die Vorschläge zur Besteuerung der Renteneinkommen gebilligt werden. Ein Blick in die FR vom 27.01.1997 hätte ihn zweifellos eines Besseren belehrt.
Denn ein gewisser Schimmelbusch, wird dort gemeldet, in seiner aktiven Zeit Mitarbeiter der Metallgesellschaft, erhält trotz eines nicht immer von Erfolg gekrönten Arbeitslebens knapp 340.000 Mark Ruhegehalt. Nun ja, den vollen Satz leider erst ab 65, aber das wird er bestimmt ertragen. Und mit dem, was ihm der Fiskus übrig läßt (der Spitzensteuersatz wird ja glücklicherweise gesenkt), kann dann Rentner Schimmelbusch locker ein oder zwei - hoffentlich auch weiterhin steuerlich absetzbare - Haushaltshilfen einstellen. Das ist notwendig, denn Rentner sind oft einsam und Arbeitsplätze äußerst rar. Darben wird er jedenfalls nicht.
Wie wir sehen, geht's den Rentnern also recht gut. Für einen Rücktritt besteht deshalb überhaupt kein Anlaß. Im Gegenteil, würden alle Rentner Haushaltshilfen einstellen, wäre das Problem Arbeitslosigkeit in kürzester Zeit beseitigt. Weil sie jedoch, egoistisch, wie Rentner nun mal sind, meist auf ihren üppigen Renten sitzen bleiben, ist zum Ausgleich eine maßvolle Besteuerung geradezu notwendig. Schließlich soll sich keiner ungestraft der aktiven Arbeitsmarktpolitik unserer Bundesregierung verweigern dürfen.
(Frankfurter Rundschau, 20.02.1997)



DIE FREIHEIT, UNTER BRÜCKEN SCHLAFEN ZU DÜRFEN
Mag ja durchaus sein, daß Christoph Böhr zu jenen Politikern in der CDU zählt, "denen weitere Karrieresprünge zugetraut werden", aber mit seinem Beitrag über den "notwendigen Umbau der heutigen Gesellschaft zu einer Verantwortungsgesellschaft" bekräftigt er nur erneut die programmatische Plattheit, die die CDU mit derartigen Nachwuchspolitikern bestimmt nicht überwinden wird. Böhr scheitert, wie alle neoliberalen Worthülsenverbreiter, schon allein an der korrekten Analyse.
Die Sozialleistungsquote (Anteil der Sozialleistungen am Bruttosozialprodukt) betrug 1995 in Deutschland 34,2 %. Obgleich zwischenzeitlich die Pflegeversicherung (0,3 %) hinzukam und erheblich mehr Leistungsempfänger (Arbeitslose, Bezieher von Sozialhilfe etc.) zu beklagen sind, liegt sie damit nur 0,9 % höher als 1982 - dem Beginn der Ära Kohl. Infolgedessen sind nicht ausufernde Sozialleistungen das eigentliche Problem, sondern das zugrundeliegende Finanzierungsmodell.
Sozialleistungen werden nämlich überwiegend durch die Beiträge der Erwerbstätigen und deren Arbeitgeber finanziert. Es überrascht kaum, daß dies in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit große Schwierigkeiten verursacht. Anstatt aber einer "Begrenzung der Aufgaben der sozialen Sicherungssysteme" das Wort zu reden - eine beschönigende Formulierung für weiteren Sozialabbau -, hätte Böhr besser über andere Finanzierungsmodelle nachdenken sollen, beispielsweise über eine weitgehende Steuerfinanzierung.
Darüber schreibt Böhr jedoch nichts. Von anderem, beispielsweise dem ökologischen Umbau der Industriegesellschaft, ganz zu schweigen. Statt dessen verliert er sich in Zynismus. "Wir müssen endlich begreifen, daß jede Bedarfsdeckung in der Sozialpolitik (...) immer auch eine Bedarfsweckung zur Folge hat: Kaum ist eine entsprechende Hilfe im Angebot, steigert sich der Kreis der Empfänger von Tag zu Tag (...)." Es ist ja auch so erstrebenswert, Sozialhilfeempfänger zu sein. Und weil der Staat diese Leistung nun mal "im Angebot" hat, stehen die Menschen vor den Sozialämtern Schlange, nur um sich in den "Kreis der Empfänger" eintragen zu dürfen. Arbeitslose bei den Arbeitsämtern ebenfalls. So einfach ist das - zumindest bei Böhr.
Es kommt noch besser: "Zum Preis der Freiheit gehört unverrückbar auch die Anerkenntnis der Ungleichheit." Daß die wachsende Ungleichheit mit der gegenwärtigen Krise etwas zu tun haben könnte, kommt Böhr offensichtlich nicht in den Sinn. Und die Freiheit, demnächst unter den Brücken schlafen zu können, ist in meinen Augen äußerst zweifelhaft.
(Frankfurter Rundschau, 22.07.1997)



SOZIALISMUS SIEGTE DOCH
Der Sozialismus hat also doch gesiegt, das hätten Sie nicht gedacht, oder? Sieben Jahre nach der Wiedervereinigung stellt sich nun plötzlich die Überlegenheit der sozialistischen Planwirtschaft heraus, und zwar beim "Elchtest". Denn, wie erst kürzlich zweifelsfrei bewiesen wurde, der bereits 1957 (!) in Serie gegangene "Trabi" hat das als "Elchtest" bezeichnete Ausweichmanöver bei einem Tempo von bis zu 75 Stundenkilometern bravourös bestanden. Das Proletariat ist der kapitalistischen (A)Klasse eindeutig überlegen (die kippt nämlich schon bei 60 km/h um). Irgendwie habe ich das schon immer gewußt, freilich hat mir das niemand glauben wollen.
(Frankfurter Rundschau, 20.11.1997)



HEUCHELEI?
Ich muß gestehen, in letzter Zeit gefallen mir die politischen Ziele der FDP immer besser. Denn es ist zweifellos richtig, daß die Staatsquote in unserem Land beträchtlich zurückgeführt werden sollte. Um das zu erreichen, sind massive Steuersenkungen unumgänglich. Darüber hinaus darf es bei der Gegenfinanzierung, wie die Herren Gerhardt, Solms und Westerwelle immer wieder zu Recht betonen, keinerlei Tabus geben. Für "Besitzstands- und Anspruchsdenken" gibt es in einer modernen Industriegesellschaft einfach keine Rechtfertigung, vielmehr sind "Eigenverantwortung und Flexibilität" gefragt.
Insofern dürfte es der FDP - so sie ihre politischen Ziele wirklich ernst nimmt - relativ leicht fallen, auf den rechtswidrig überwiesenen Staatszuschuß in Höhe von 12,4 Mio. DM zu verzichten. Frei nach Rexrodt: "Politik findet in den politischen Parteien statt." Und dort hat sich der Staat mit Steuergeldern gefälligst herauszuhalten. Wie bitte, die FDP müßte daraufhin vermutlich Konkurs anmelden? Nun, in einer Marktwirtschaft werden solche Dinge eben durch entsprechende Marktbereinigungen geregelt. Allerdings liegt es gewiß nicht im Interesse der FDP, sich diesen geheiligten Mechanismen leichtfertig zu entziehen. Es sei denn, sie hätte in der Vergangenheit anderen ständig Wasser gepredigt, würde für sich selbst jedoch Wein beanspruchen. Eine derartige Heuchelei möchte ich der FDP aber nicht unterstellen, das ist bei der einzig echten Steuersenkungspartei der Bundesrepublik schlechterdings unvorstellbar.
(Frankfurter Rundschau, 03.12.1997)



ANDERE QUELLEN
Das im Beitrag "Jobkiller Computer" (c't 15/1997) genannte Rationalisierungspotential von bis zu 40 Prozent im Dienstleistungsbereich dürfte zutreffend sein. Und es ist, was bei gegenwärtig 4,3 Mio. Arbeitslosen erstaunen mag, gesellschaftlich durchaus zu verkraften. Es kommt nämlich nur darauf an, wie wir die unaufhaltsam fortschreitende Produktivitätssteigerung gesellschaftlich organisieren.
Momentan erhalten die BürgerInnen ihren Anteil am stetig wachsenden Volkseinkommen hauptsächlich über die Erwerbsarbeit. Warum eigentlich? Weil wir zum Arbeiten geboren sind? Wohl kaum. Es kommt darauf an, den gesellschaftlichen Reichtum anders, und zwar gerechter zu verteilen. Erst wenn sich das zur menschenwürdigen Existenz notwendige Einkommen zumindest teilweise aus anderen Quellen speist, sind Halbtagsbeschäftigungen (ohne Lohnausgleich) für alle realisierbar. Dann hat man auch endlich Zeit für wichtigere Dinge.
("c't", Nr. 1/1998)



NACH EINEM REGIERUNGSWECHSEL BEI DER BUNDESWEHR GRÜNDLICH AUSMISTEN
Ignatz Bubis ist uneingeschränkt zuzustimmen: Die Offiziere der Hamburger Führungsakademie sind entweder unerträglich dumm oder rechtsradikal. Etwas anderes ist nach den Gesetzen der Logik auszuschließen. Beide Möglichkeiten sind für die Bundeswehr allerdings wenig schmeichelhaft. Angeblich möchte man sich dort jetzt eines Besseres besinnen und mit der unseligen Traditionspflege, die bis dato die Wehrmacht mit einschloß, brechen. 52 Jahre nach Ende des II. Weltkriegs wird sie nun plötzlich als "Instrument des Nazi-Regimes" bezeichnet (Heeresinspektor Willmann, Frankfurter Rundschau v. 14.01.1998). Um mit Goethe zu sprechen: "Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube."
Vor noch nicht allzu langer Zeit hat sich die Hardthöhe verpflichtet gefühlt, die Benennung einer Kaserne nach dem Nazi-General Eduard Dietl hartnäckig zu verteidigen. Erst als sie sich nach massivem Druck durch die Öffentlichkeit unheilbar in der Argumentationsdefensive wiederfand, wurde nachgegeben. Die Wanderausstellung "Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 - 1945", besser bekannt unter der Bezeichnung Wehrmachtausstellung, traf überall auf reges Interesse, wofür man insbesondere Peter Gauweiler (CSU) noch einmal aufrichtig danken sollte. Was in Fachkreisen längst bekannt war, fand endlich den Weg zur Frau respektive zum Mann auf der Straße: Die Wehrmacht war ausführendes Organ der NS-Verbrechen und - entgegen der Legende - beileibe keine "moralisch sauber kämpfende" Armee voll von "untadeligen Soldaten".
In den Bundeswehrkasernen durfte man sie jedoch nicht präsentieren, obgleich sie - wie die Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit dokumentieren - gerade hier am dringendsten gebraucht würde. Verteidigungsminister Rühe fordert zwar von seinen Soldaten neuerdings den Mut zur Zivilcourage, meiert dann aber diejenigen, die das ernst nehmen, kräftig ab. Und einer unabhängigen sozialwissenschaftlichen Untersuchung der Bundeswehr hat er sich bis zum heutigen Tag ebenfalls verweigert. Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack, denn der Verdacht, in der Truppe werde anders gedacht als man nach außen hin vorgibt, ist nicht von der Hand zu weisen.
Nun plant die Bundeswehr, vermehrt Soldaten "aus dem linken Spektrum" einzustellen (Frankfurter Rundschau v. 09.01.1998). Offenbar will man damit dem Vorwurf entgegentreten, sie sei nicht pluralistisch genug. Serviert man uns demnächst auch einen uniformierten "Vorzeigejuden", so daß der Bundeswehr alles vorgeworfen werden kann, nur nicht sie sei antisemitisch? Wundern würde es mich nicht, denn Rühe streut der Öffentlichkeit augenscheinlich lieber Sand in die Augen, anstatt für rückhaltlose Aufklärung und durchgreifende Änderung zu sorgen. Fürst Grigori Alexandrowitsch Potjomkin läßt grüßen. Die Befürchtung ist groß, daß sich eine Seilschaft, die von der Führungsakademie über das Ministerium bis hin zum Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses (der ungestraft als "Nazi-Fan" bezeichnet werden darf) reicht, in altbewährter Manier gegenseitig abdeckt. Frei nach dem Motto: Unangenehm sind nicht die Vorfälle selbst, sondern daß sie bekannt wurden. Vermutlich klopft man sich intern augenzwinkernd auf die Schulter und hofft, man werde das Kind schon irgendwie schaukeln.
Der Rücktritt Rühes, obwohl längst überfällig, reicht zur Bewältigung der Affäre keineswegs aus. In Wahrheit hilft hier nur eines: Diese Regierung muß weg. Und nach der Bundestagswahl wird die heutige Opposition bei der Bundeswehr hoffentlich gründlich ausmisten.
(Frankfurter Rundschau, 05.02.1998)



"BAD JOB" VON KLAUS TÖPFER IN NAIROBI?
Zu "Töpfer erhielt von Bonn eine halbe Million Mark" (FR v. 16.03.1998) und "Töpfer hält Bonner Zuschuß für berechtigt" (FR v. 17.03.1998):
Am 16.03.1998 hieß es noch, Töpfer erhalte aus der Bundeskasse rund 500.000 DM, weil damit "das im Vergleich zu seinem Einkommen als Bundesminister geringere UN-Gehalt ausgeglichen werden" soll. Den Regierenden muß dann über Nacht gedämmert sein, daß wir ja am 27. September Bundestagswahlen haben und Klaus Töpfer, wäre er nicht freiwillig gegangen, vermutlich mitsamt der Regierung Kohl abgewählt worden wäre. Wieso jemand für vier Ministerjahre Ausgleichszahlungen erhält, obwohl die Grundlage hierfür (das Ministeramt) schon in 6 Monaten entfallen könnte, erschien wahrscheinlich auch Kanzleramtsminister Friedrich Bohl reichlich absurd. Für so dumm mochte er die Wähler nun doch nicht halten.
Eine andere Sprachregelung mußte gefunden werden. Die Ausgleichszahlung mutierte daher zur "Aufwandsentschädigung". Und letztere ist Bohl zufolge zweifellos gerechtfertigt, denn das UN-Gehalt von Töpfer (netto rund 17.300 DM) sei so erbärmlich, daß der gute Mann ohne den wohltätigen Zuschuß Bonns vermutlich bitter darben müßte. Was man Arbeitslosen zumutet, nämlich jeden noch so schlecht bezahlten Job anzunehmen, nur um der Allgemeinheit nicht zur Last zu fallen, kann von einem ehemaligen Regierungsmitglied natürlich nicht erwartet werden. Spätestens jetzt wissen selbst Bundesminister, was "bad jobs" sind. Der in Nairobi ist offenkundig einer davon.
(Frankfurter Rundschau, 28.03.1998)



FÜR GLAUBEN NICHT WISSENSCHAFTLICHKEIT BEANSPRUCHEN
Gerd Lüdemann hat in seinem Gastbeitrag "Diese Theologie ist keine Wissenschaft" (FR v. 04.12.1998) den Nagel auf den Kopf getroffen. Daß er jetzt wortreich angegriffen wird, war zu erwarten. Die Äußerungen seiner Kritiker geben ihm jedoch - vermutlich ungewollt - nachträglich recht. So schreibt beispielsweise Dr. Rainer Zoch in seinem Leserbrief ("Eine derartige Selbstüberschätzung disqualifiziert", FR v. 05.01.1999): "Glaubensinhalte beziehen sich auf eine "göttliche" Ebene, daher überschreiten sie per se unseren Erkenntnishorizont." Lüdemann sei gerade für den Bereich Theologie-Religion nicht nur als "Lehrer", sondern auch als "Wissenschaftler" disqualifiziert, da er für neue Erkenntnisse offen sein müßte.
Eine Theologie, bei der die - von der Amtskirche vorgegebenen - Ergebnisse von vornherein feststehen, kann niemals Wissenschaft sein, denn sie ist lediglich die wissenschaftlich verbrämte Verkündung von menschengemachten Dogmen. Wissenschaft muß, wie Herr Zoch selbst schreibt, für "neue Erkenntnisse offen sein". Wenn kritische Theologen jedoch zu dem Ergebnis kommen, das Neue Testament sei widersprüchlich und angesichts von anderweitigen historischen Quellen respektive naturwissenschaftlichen Erkenntnissen unglaubwürdig, die Existenz von Jesus Christus und das darauf beruhende Glaubensgebäude mithin äußerst fragwürdig, bekommen sie kurzerhand die Lehrbefugnis entzogen. Im politischen Bereich ist so etwas normalerweise Wesensmerkmal einer Diktatur. Wir sollen das trotzdem als Wissenschaft bezeichnen?
Der wissenschaftliche Grundsatz, für Ergebnisse - wie immer sie auch aussehen mögen - offen zu sein und Lehrmeinungen radikal in Frage stellen zu dürfen, ist ja gerade im Bereich der Theologie außer Kraft gesetzt. Wer an die Bibel glauben will, mag es tun. Aber er soll für seinen Glauben nicht Wissenschaftlichkeit beanspruchen. Lüdemann ist zuzustimmen, die als Wissenschaft betriebene Theologe wäre bei der Philosophie wesentlich besser aufgehoben, dann könnte man endlich auch für Theologen die Freiheit von Forschung und Lehre verwirklichen. Die Ausbildung des Priesternachwuchses und die Unterrichtung in der Verkündung von Glaubensinhalten sollten meines Erachtens die Kirchen selbst übernehmen. Die Trennung von Staat und Kirche würde das auch konsequenterweise verlangen.
(Frankfurter Rundschau, 13.01.1999)



VERNUNFTWIDRIG
Leser Christian Hartenberger vertritt in seiner Leserzuschrift die Auffassung, daß mit dem Stopp des Parkraumkonzepts in der Oststadt "die Vernunft gesiegt" habe und CDU-Kandidat Sven-Joachim Otto "pragmatisch" handeln würde. Beides ist meiner Meinung nach falsch.
Erstens: Der Erfahrungsbericht des Stadtplanungsamtes über die Parkraumbewirtschaftung belegt eindrucksvoll die positiven Auswirkungen dieser Maßnahme. Überall dort, wo sie konsequent umgesetzt wurde, ist der Parkdruck deutlich zurückgegangen und haben die Anwohner wieder mehr Parkraum zur Verfügung. Wo man allerdings aus politischen (nicht sachlichen) Erwägungen heraus darauf verzichtet hat, ist der Parkdruck so stark wie zuvor. Der Stopp der Parkraumbewirtschaftung ist somit geradezu kontraproduktiv, vernunftwidrig und schadet letztlich den Anwohnern.
Zweitens: Wenn es Herr Hartenberger als "pragmatisch" bezeichnet, daß die CDU und ihr OB-Kandidat nun (im Kommunalwahljahr) genau das Gegenteil dessen vertreten, was sie jahrelang, beispielsweise im Bezirksbeirat, demonstrativ gefordert haben (nämlich die Berufspendler aus der Oststadt herauszuhalten), dann ist das zweifellos äußerst pragmatisch. Andere nennen so etwas allerdings opportunistisch.
Drittens: Offenkundig ist Gerhard Widder schwer angeschlagen und in hohem Maße durch den als "zweite Wahl" bzw. "politischen Lehrling" bezeichneten CDU-Kandidaten verunsichert. Wie anders wäre es zu erklären, daß er der leicht zu durchschauenden, populistischen Wahltaktik Ottos auf den Leim geht? Und ich frage mich ernsthaft, ob beide Kandidaten damit überhaupt noch das Interesse der eigenen Wähler (sprich: die Einwohner der Oststadt) vertreten, denn sie geben den Interessen der eigentlichen Verursacher der Parkmisere in der Oststadt (die von außerhalb kommenden Berufspendler) den Vorrang.
(Mannheimer Morgen, 23.03.1999)



VOGLERS FEINDBILD-RHETORIK WENIG HILFREICH
Der Bundesvorsitzende der DPolG, Gerhard Vogler, hat im POLIZEISPIEGEL (Ausgabe 12/98) öffentlich in für mich unerträglicher Art und Weise die GRÜNEN verunglimpft. Gewalttätige Demonstranten bezeichnete er als "Freunde der GRÜNEN", "kriminelle Straßenkämpfer" als deren "Klientel" und den politischen Ursprung der GRÜNEN vermutet er ebenfalls "in den Reihen vermummter Straßenkämpfer". Diese - wie ich sie nenne - Feindbild-Rhetorik der frühen achtziger Jahre (als die GRÜNEN gegründet wurden und mit ihren neuen Ideen - zu Recht, wie ich meine - auf demokratische Weise das politische Establishment herausforderten) hat m.E. keinen Bezug zur Realität und ist überdies - für die GRÜNEN wie auch für mich selbst (als deren Mitglied) - in hohem Maße beleidigend. Das mag in einer Polizeigewerkschaft zuweilen noch gut ankommen, ob es für den obersten Repräsentanten einer Berufsvertretung klug ist, so zu "argumentieren", wage ich jedoch zu bezweifeln. Meinem Bundesvorsitzenden zufolge habe ich also, wenn ich ihn wirklich beim Wort nehme, (politisch betrachtet) kriminelle Wurzeln. Ich bin nicht mehr bereit, so etwas länger widerspruchslos hinzunehmen.
Wie würde man in der DPolG reagieren, wenn ich öffentlich im POLIZEISPIEGEL behaupten würde, der "politische Ursprung der CDU" wäre bei den Nazis zu finden, nur weil führende Christdemokraten früher einmal Mitglied in der NSDAP waren (z.B. Alt-Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger, NSDAP- Mitgliedsnummer 2633930)? Sicherlich mit einem Sturm der Entrüstung. Kein geschichtsbewußter Mensch würde so etwas behaupten - auch ich nicht. Aber über die GRÜNEN darf man ja alles mehr oder minder Unsinnige behaupten. In der Regel erobert man sich damit allerdings nur die Lufthoheit über den Stammtischen, bei aufgeklärteren Gemütern kommt so etwas längst nicht mehr an. Die politischen Wurzeln der GRÜNEN liegen nämlich vielmehr bei der Friedens- und Umweltbewegung. Und die zwischenzeitlich durch die Staatsanwaltschaft Köln erfolgte Einstellung der Verfahren gegen Nordrhein-Westfalens stellvertretenden Ministerpräsidenten Michael Vesper, Grünen-Fraktionschef Roland Appel und Landtags-Vizepräsidentin Katrin Grüber wegen Nötigung und Anstiftung zur Strafvereitelung beweist außerdem die Haltlosigkeit der von Vogler erhobenen Vorwürfe. "Ein Polizist hatte erklärt, Vesper habe keinen Druck ausgeübt und nicht in unzulässiger Weise Einfluß genommen", heißt es in der diesbezüglichen Pressemeldung (Frankfurter Rundschau v. 30.12.1998; Hervorhebung durch den Verfasser).
Es besteht die Gefahr, daß man mit leichtfertigen und unüberlegten Äußerungen seine Reputation (und die seiner Gewerkschaft) nachhaltig beschädigt. Meines Erachtens hat das ein Bundesvorsitzender, bei aller Liebe zur Kritik am politischen Gegner, stets zu bedenken. In diesem Sinne war Voglers Leitartikel wenig hilfreich.
Michael Schöfer
Vorstandsmitglied im DPolG-Kreisverband Mannheim und Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen.
(POLIZEISPIEGEL, Mai 1999)



LAXER UMGANG MIT DEM VÖLKERRECHT
Zu welch abstrusen Rechtsauffassungen Juristen gelegentlich neigen, hat sich jetzt aus Anlaß des Nato-Einsatzes in Jugoslawien erneut gezeigt. So handelt es sich bei diesem nach Ansicht des Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, Josef Isensee, um eine "humanitäre Intervention", also nicht um einen "Krieg im völkerrechtlichen Sinne". Das ist schlechterdings nicht nachvollziehbar. Würde Rußland, etwa um die Kurden vor der türkischen Repression zu schützen, Ankara bombardieren, würden wir das sehr wohl als Kriegshandlung im völkerrechtlichen Sinne verstehen. Aber Recht ist ja bekanntlich, je nachdem, wer es anwendet und wen es betrifft, äußerst dehnbar.
Beispielhaft hierfür ist auch die Auffassung von Kay Nehm, der Nato-Einsatz diene dem Völkerfrieden. Als Privatmann mag er glauben, was er will. Als Generalbundesanwalt hat er freilich gewissenhaft und unter Außerachtlassung seiner Privatmeinung zu prüfen, ob die Selbstmandatierung der Nato und die Beteiligung Deutschlands an den Bombardierungen den deutschen Gesetzen bzw. dem Völkerrecht widerspricht. Das ist schließlich seine Pflicht. Und für die Mißachtung einschlägiger Vorschriften gibt es immerhin ernsthafte, nicht leichtfertig von der Hand zu weisende Anhaltspunkte. Seine Weigerung, diesbezüglich Ermittlungen gegen die Mitglieder der Bundesregierung einzuleiten, ist deshalb meiner Meinung nach Strafvereitelung im Amt (§ 258 a StGB).
Was nützen die entsprechenden Gesetze, wenn sich im Ernstfall jeder nach Gutdünken darüber hinwegsetzen kann? Wohin wird uns der laxe Umgang mit dem Völkerrecht und die offensichtlich gewordene Arroganz der Macht führen? Gilt künftig wieder das Recht des Stärkeren? Werden demnächst selbst fundamentale Grundrechte außer Kraft gesetzt (z.B. die Pressefreiheit), weil die Wahrheit angeblich dem Völkerfrieden schadet oder zumindest der Interpretation des politischen Establishments widerspricht? Und wird uns der Generalbundesanwalt dann abermals eine den Machthabern genehme Rechtfertigung präsentieren?
Wenn in der jetzigen Situation bereits sämtliche rechtsstaatliche Sicherungen versagen, läßt das für die Zukunft unserer Demokratie nichts Gutes erwarten. Sofern es den Herrschenden opportun erscheint, wird man sich vermutlich genauso bedenkenlos über die letzten gesetzlichen Schranken hinwegsetzen. Am Ende erwartet uns dann die totale Willkür. Das mag heute als maßlos übertrieben erscheinen, aber das hätte vor 10 Jahren auch für die Vorhersage, daß deutsche Flugzeuge Belgrad bombardieren würden, gegolten. Als Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen schäme ich mich dafür, daß so etwas gerade unter einer rot-grünen Bundesregierung möglich geworden ist.
(Frankfurter Rundschau, 15.04.1999)



KUNDEN KÖNNEN NUR DAS GELD AUSGEBEN, DAS SIE HABEN
Die Diskussion um das Ladenschlußgesetz wird seit Jahren von Vertretern des Wirtschaftsliberalismus dominiert, die reale Entwicklung des Einzelhandels widerspricht jedoch eindeutig ihren vollmundigen Behauptungen. So wurde uns vor noch nicht allzu langer Zeit die vorläufig letzte Änderung des Ladenschlußgesetzes (01.11.1996) mit einer prognostizierten Umsatzsteigerung von 20 Mrd. DM bzw. einem Anstieg der Beschäftigtenzahlen um rund 50.000 schmackhaft gemacht. Was ist davon eingetreten? Nichts. Trotz erfolgter Liberalisierung stagnieren die realen Umsätze des Einzelhandels, die Beschäftigtenzahlen sind seitdem sogar gesunken.
Für mich ist es völlig unverständlich, wie leichtfertig grundlegende Erkenntnisse der Volkswirtschaft ignoriert werden, nur weil sie nicht mit der eigenen Wirtschaftsideologie übereinstimmen. Kunden können nur das Geld ausgeben, das sie haben. Eine ökonomische Binsenweisheit. Die Liberalisierung des Ladenschlußgesetzes hat zwar das zeitliche Einkaufsverhalten verändert, aber keineswegs die zur Verfügung stehende Kaufkraft. Was sich freilich damit einhergehend drastisch verändert, ist die Struktur des Einzelhandels. Kleine Geschäfte müssen aufgrund mangelnder Flexibilität zwangsläufig vor den großen Konzernen kapitulieren. Ob das den Kunden langfristig dient, ist äußerst zweifelhaft. Eine forcierte Liberalisierung ändert daran nichts. Im Gegenteil, sie würde diesen negativen Trend eher weiter verstärken.
Enttäuschend bei alledem ist das Verhalten der Bundesregierung. Plädierte man vor der Wahl noch für eine nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik (Stärkung der Massenkaufkraft), ist man inzwischen zu unserer aller Erstaunen bei einer angebotsorientierten angelangt (vgl. Schröder/Blair-Papier). Wie bei der im September abgewählten CDU/FDP-Bundesregierung sollen nun auch unter Rot-Grün die Unternehmen steuerlich entlastet werden, die Zeche hierfür dürfen - wie gehabt - Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger begleichen. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Beck empfiehlt sogar für alle Arbeitnehmer zwei Jahre lang Lohnzurückhaltung. Ob hier eine erneute Änderung des Ladenschlußgesetzes die dann noch ungünstigeren Kaufkraftverhältnisse ausgleicht, darf mit Recht bezweifelt werden. Wunschdenken kann, wie wir gerade beim Ladenschlußgesetz gesehen haben, keine an realwirtschaftlichen Fakten ausgerichtete Wirtschaftspolitik ersetzen.
Den Regierungsparteien empfehle ich im Gegensatz dazu einfach den Blick in ihre Wahlprogramme vom vorigen Herbst. Dort findet man gerade in puncto Wirtschafts- und Sozialpolitik viel Gutes und Sinnvolles, nicht zuletzt deshalb sind sie ja schließlich gewählt worden. Wenn SPD und Grüne in der Praxis allerdings weiterhin konsequent ihre eigenen Programme vernachlässigen (vgl. etwa Wiedereinführung der Vermögensteuer; SPD-Wahlprogramm, Seite 29; Grünen-Wahlprogramm, Seite 66), dürfen sie sich über die Wahlzurückhaltung ihrer Anhänger nicht wundern. Für das Nachplappern neoliberaler Worthülsen wird Rot-Grün sicherlich ebenso bestraft wie die schwarz-gelben Vorgänger - mit der Abwahl.
(Frankfurter Rundschau, 13.08.1999)



WIR SIND EINE BESONDERS SAUBERE WERTEGEMEINSCHAFT
Der westlichen Wertegemeinschaft wird Tag für Tag durch beispielhaftes Handeln Leben eingehaucht. Das ist zwar meist nicht weiter erwähnenswert, denn an derartig atemberaubende Mitteilungen haben wir uns inzwischen im allgemeinen recht gut gewöhnt; in der FR ist es jedoch wieder einmal besonders deutlich geworden. Es geht jetzt ausnahmsweise nicht um den westlichen Wertebewahrer Türkei, in dessen Staatsgebiet nach wie vor systematisch gefoltert wird. Es Pinochet und darum, ihn auf elegante Art loszuwerden, bevor man ihn überhaupt bekommt.
Hat die NATO nicht erst kürzlich einen richtigen Krieg geführt, bloß um - wie man beharrlich behauptet - dem serbischen Diktator Slobodan Milosevic in die blutbefleckten Arme zu fallen? Richtig. Und die Tatsache, daß dieser Kriegseinsatz heftig mit dem Völkerrecht kollidierte, hat der NATO auch nicht viel ausgemacht, oder? Nein, ganz gewiß nicht. Denn wenn das Völkerrecht dem Menschenrecht widerspricht, haben wir uns damals sagen lassen, ist letzterem fraglos der Vorrang einzuräumen.
Aber zum Ausgleich dafür muß dem Recht nun offenbar an anderer Stelle wieder gehörig Respekt verschafft werden. Etwa in Spanien. Dort besteht die Staatsanwaltschaft nämlich neuerdings auf dem feinsinnigen Unterschied zwischen legaler und illegaler Folter. Und weil es nicht um Milosevic, sondern in diesem delikaten Fall um den chilenischen Ex-Diktator Pinochet geht, wird jeder Buchstabe des spanischen Strafgesetzbuches auf die juristische Goldwaage, sprich zugunsten des Beschuldigten ausgelegt.
Es geht um den Vorwurf, Pinochet habe foltern lassen. "Unter die einschlägige spanische Vorschrift fielen allein Mißhandlungen, mit denen Geständnisse eines Verdächtigen und Informationen über die ihm zur Last gelegte Tat erpreßt werden sollten. In Chile sei aber gefoltert worden, um die Bevölkerung schlechthin einzuschüchtern oder aber um belastende Aussagen über Dritte zu gewinnen", ließ die Staatsanwaltschaft verlauten. Nach spanischem Recht soll sich Pinochet also ihrer Ansicht nach nicht der Folter schuldig gemacht haben. Daß in Chile gefoltert wurde, scheint zumindest festzustehen. Immerhin. Aber die Motive des Folterers lassen halt keine Verurteilung zu. Leider.
Ja wenn das so ist. Warum hat man uns das nicht gleich gesagt? Da hätten wir uns ja das ganze Theater sparen können. Ob Pinochet jetzt von Spanien für die zu Unrecht erlittene Haft eine Entschädigung verlangen kann? Leichtfertig abstreiten würde ich das jedenfalls nicht. Dem Recht muß schließlich ohne Ansehen der Person Geltung verschafft werden. Bekanntlich sind wir eine Wertegemeinschaft. Und, wie ich mir beiläufig hinzuzufügen erlaube, eine ganz besonders saubere.
(Frankfurter Rundschau, 23.08.1999)



GELTEN UNSERE GESETZE FÜR ALLE STAATSBÜRGER?
Das Urteil des Berliner Amtsgerichts, das den - während des Kosovo-Krieges verbreiteten - Aufruf zur Gehorsamsverweigerung und Desertion als vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung bewertet, ist nachdrücklich zu begrüßen. Unverständlich bleibt allerdings, warum die Staatsanwaltschaft mit der Begründung "Ein Soldat ist nach dem geltenden Recht verpflichtet, einem Befehl zu folgen" gegen das Urteil Widerspruch einlegen will.
Nun habe ich 1979 bei der Bundeswehr meinen Wehrdienst abgeleistet und bekam dort im Rahmen meiner Ausbildung auch das Soldatengesetz ausgehändigt. § 10 (4) des damals an uns verteilten Soldatengesetzes sagt aus: "Er (der Vorgesetzte) darf Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften erteilen." In § 11 (2) steht unmißverständlich: "Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde." Meines Wissens hat sich das seitdem nicht geändert.
Da einerseits nach Art. 25 GG die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind und für die Bewohner des Bundesgebietes unmittelbar Rechte und Pflichten erzeugen, die Selbstmandatierung der NATO und der nachfolgende Kosovo-Einsatz andererseits nach einhelliger Auffassung völkerrechtswidrig waren, hat ein Soldat sogar die Pflicht, entsprechende Befehle zu verweigern. Tut er es nicht, macht er sich selbst strafbar. Mit dieser Begründung werden heutzutage etwa - zu Recht, wie ich meine - die Mauerschützen des DDR-Grenzregimes verurteilt, obgleich sie nur den Schießbefehl befolgt haben.
Der Aufruf, rechtswidrige Befehle zu verweigern und sich nicht an entsprechenden Handlungen zu beteiligen, kann folglich nicht strafbar sein. Strafbar ist hingegen der Befehl selbst. Von daher ist es völlig unverständlich, warum nicht längst gegen die Mitglieder der Bundesregierung ermittelt wird. Die Weigerung der Justiz, diesbezüglich überhaupt Ermittlungen einzuleiten, ist deshalb meiner Meinung nach Strafvereitelung im Amt (§ 258 a StGB). Das Urteil des Berliner Amtsgerichts hat mich aber zumindest vorläufig in der "naiven" Haltung bestärkt, die Gesetze in der Bundesrepublik seien für alle Staatsbürger bindend. Dem Prozeß in der nächsten Instanz sehe ich daher mit Interesse entgegen.
(Frankfurter Rundschau, 13.11.1999)



GRÜNDLICH AUSMISTEN
Zu "Mannheimer Kreditskandal vor dem Kadi", Frankfurter Rundschau v. 27.01.2000:
Die FR hat erfreulicherweise wieder einmal aus meiner Heimatstadt berichtet, wenn auch über wenig Positives. Vier Ex-Manager der örtlichen Sparkasse sollen nämlich rund 140 Millionen Mark veruntreut haben. Sie vergaben ungesicherte Kredite, ohne die Bonität der Kunden zu überprüfen. Die Beschuldigten sitzen deshalb seit 17 Monaten in Untersuchungshaft. Bei uns firmiert das Ganze unter dem Wort "Sparkassenskandal". So weit, so schlecht.
Nun spricht seit mehreren Wochen das ganze Land praktisch nur noch über den CDU-Parteispendenskandal. Die Herkunft der Millionen ist nach wie vor offen, außerdem ist der Verbleib eines erklecklichen Anteils davon völlig schleierhaft. Dieser Sumpf wird bedauerlicherweise von Tag zu Tag tiefer. Der Haupttäter weigert sich unterdessen beharrlich, zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen. Und was passiert? Muß er, wie jeder andere Bürger in vergleichbarer Lage auch (siehe oben), in Untersuchungshaft? Natürlich nicht.
Wenn wir diesen Augiasstall nicht gründlich ausmisten, stehen uns mit Sicherheit schwere Zeiten ins Haus.
(Frankfurter Rundschau, 05.02.2000)



POLITIK AUF STÄRKUNG DES BINNENMARKTES AUSRICHTEN
Zu "Damit die Arbeitslosigkeit verschwindet, muß die Kostenkrise überwunden werden" (Frankfurter Rundschau v. 29.01.2000):
Früher haben uns die hiesigen Standortpolitiker ständig empfohlen, so zu werden wie die Japaner. Deutschland sei eben satt, verkrustet und reformunfähig. Schlank und flexibel wie die "Preußen Asiens" sollten wir sein. Angesichts der dortigen Wirtschaftskrise will man davon aber plötzlich nichts mehr wissen. Neuerdings empfehlen sie, so zu werden wie die Amerikaner. Die würden eh alles besser machen. Ist ja auch an den niedrigen Arbeitslosenzahlen deutlich abzulesen.
Zwar verdient sich Deutschland seit langer Zeit beim Export dumm und dämlich, steckt dennoch, zumindest wenn man dem Präsidenten des Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, glauben schenkt, in einer tiefen Kostenkrise. Das Rezept, das Sinn empfiehlt, ist klar: weiteren Sozialabbau. Nun, mit den Einschätzungen des Ifo-Instituts hat es so seine besondere Bewandtnis. Wo sind denn beispielsweise die 20 Mrd. DM mehr Umsatz bzw. der Beschäftigungsanstieg um 50.000 Arbeitsplätze geblieben, womit uns das Ifo-Institut die letzte Änderung des Ladenschlußgesetzes schmackhaft gemacht hat? Deutschland als Exportweltmeister nicht konkurrenzfähig - das kann Sinn weismachen, wem er will. Neoliberale Ideologie ist eine Sache, ökonomische Realität offensichtlich eine andere.
Die USA sind die Nation mit der höchsten Auslandsverschuldung und haben inzwischen mehr Schulden angehäuft als sämtliche Entwicklungsländer zusammengenommen (die Verbindlichkeiten überschreiten bereits die 2000 Milliarden-Dollar-Marke). Allein im November 1999 betrug das Minus in der Handelsbilanz 26,5 Mrd. Dollar. Schulden müssen freilich irgendwann zurückgezahlt werden. Sollte demnächst die Spekulationsblase an der Börse platzen (woraus sich ein Großteil der US-Konjunktur speist) und der Konjukturmotor in den USA daraufhin mächtig zu stottern beginnen, wird man hierzulande wohl endlich damit anfangen, sein allzu simples Amerikabild zu revidieren (wie vormals bei den Japanern). Denn spätestens dann wird man die Kehrseite der Medaille, etwa im Bereich des Sozialhilferechts oder der Krankenversicherung, nicht länger ignorieren können.
An einer auf Stärkung des Binnenmarktes (= Massenkaufkraft) ausgerichteten Politik führt hier in Deutschland kein Weg vorbei. Das heißt, die Realeinkommen der Arbeitnehmer müssen wieder über einen längeren Zeitraum hinweg steigen. Sozialabbau ist deshalb absolut kontraproduktiv. Die von Kohl praktizierte angebotsorientierte, sich hauptsächlich auf den Export stützende Wirtschaftspolitik ist, wie man anhand der verheerenden Entwicklung der Arbeitslosigkeit seit Anfang der Achtziger leicht nachvollziehen kann, kläglich gescheitert. Das Ifo-Institut hat das bloß noch nicht bemerkt.
(Frankfurter Rundschau, 11.02.2000)






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