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12. Januar 2007, von Michael Schöfer
Aktion gegen Kinderpornographie


Die spektakuläre Aktion der Ermittlungsbehörden in Halle gegen die Kinderporno-Szene im Internet, die in Deutschland zur Ermittlung von 322 Pädophilen geführt hat, soll gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Beim Amtsgericht Halle gingen vier Feststellungsanträge ein. [1] Dazu ist zunächst nichts zu sagen, denn gerichtliche Überprüfungen, ob staatliches Handeln rechtmäßig ist, sind in einem Rechtsstaat völlig normal.

Die Strafverfolgungsbehörden in Sachsen-Anhalt wählten im vorliegenden Fall einen neuen Ermittlungsansatz: Auf Bitten der Staatsanwaltschaft haben die Kreditinstitute alle Zahlungen ihrer Kunden auf ein bestimmtes Konto untersucht, die Namen und Daten von Verdächtigen wurden dann an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Dabei sollen mehr als 22 Mio. Kreditkarten überprüft worden sein. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich durch die Überweisung von 79,99 US-Dollar auf ein Konto im Ausland für 20 Tage Zugang zu einer illegalen Internetseite verschafft zu haben.

Die Betreiber solcher Sites sind häufig nicht zu ermitteln, wie man sieht ist das bei den Kunden zum Glück anders. Kinderpornos beinhalten stets den Missbrauch von Kindern, ohne ihn sind diese Aufnahmen gar nicht zu produzieren. Deshalb ist hierzulande schon allein ihr Besitz verboten. Zu Recht. Und wenn das Entdeckungsrisiko der Kunden steigt, trifft man die Betreiber an ihrer verwundbarsten Stelle - dem Geld. Werden nämlich Kunden abgeschreckt, für den Download von Kinderpornos zu bezahlen, weil man ihnen hierdurch auf die Spur kommt, wird das den Kinderporno-Sumpf im Internet womöglich trockenlegen.

Schon im Jahr 2003 ist den Strafverfolgungsbehörden in Sachsen-Anhalt ein spektakulärer Erfolg gegen die Kinderporno-Szene gelungen, damals wurden 26.500 Tatverdächtige in 166 Ländern ermittelt. Die Szene ist offenbar ziemlich groß, und die Täter findet man in allen Schichten der Bevölkerung. Gerade wurde zum Beispiel der Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel wegen Besitz von Kinderpornos zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 4.800 Euro verurteilt, auf seinem privaten PC befanden sich 1.010 kinderpornographischen Bilddateien und zwei Videos. [2]

Sofern das Vorgehen der Ermittlungsbehörden so war, wie es die Presse dargestellt hat, ist meiner Auffassung nach nichts dagegen einzuwenden. Das Bankgeheimnis wurde nicht verletzt, da den Behörden lediglich verdächtige Zahlungsvorgänge übergeben wurden, andere Kunden waren nicht betroffen. Wer Straftaten begeht, darf sich nicht darauf berufen, die Kreditinstitute hätten zu diesem Zweck getätigte Überweisungen gefälligst geheim zu halten. Was ich mit meinem Bankkonto mache, geht zwar den Staat, solange es legal ist, fürwahr überhaupt nichts an. Bei illegalem Handeln sieht das Ganze m.E. jedoch vollkommen anders aus. Es ist daher zu hoffen, dass die Ermittlungsmethoden der Überprüfung auf Rechtmäßigkeit standhalten.

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[1] Frankfurter Rundschau vom 12.01.2007
[2] Frankfurter Rundschau vom 10.01.2007