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15. Oktober 2006, von Michael Schöfer
Arroganz der Macht


Über die Gesundheitsreform kann man heftig streiten, das haben uns die Koalitionsparteien seit Wochen und Monaten zur Genüge vorexerziert. Doch nach der mit Ach und Krach zustandegekommenen Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner hängen sie jetzt die ganze Arroganz der Macht heraus. 542 Seiten umfaßt der Gesetzentwurf - den sollen die Gesundheitsverbände kurz übers Wochenende prüfen und bereits am Montag dazu Stellung nehmen. Kein Wunder, wenn sie erklären, an der Anhörung des Bundesgesundheitsministeriums nicht teilnehmen zu wollen. Die Anhörung ist eine Farce, man wird den Verdacht nicht los, sie soll nur pro forma stattfinden. Änderungen sind offenbar gar nicht mehr eingeplant, egal wie die Stellungnahmen ausgefallen wären. Diese Vermutung liegt nahe, denn Änderungen am vorliegenden Gesetzentwurf würden schließlich zum nochmaligen Aufschnüren des ganzen Pakets führen. Und das kann sich die Regierungskoalition angesichts des hinter ihr liegenden Streits gar nicht mehr leisten. Die Anhörung werde trotzdem stattfinden, betonte Klaus Vater, der Sprecher des Gesundheitsministeriums. Insgesamt seien 94 Verbände geladen, zur Anhörung würden jeweils zwei Vertreter erwartet. "Wenn dann 30 fehlen, was wollen Sie machen, dann wird's nicht so schnell heiß im Saal. Wenn die Leute nicht kommen, dann kommen sie nicht", erklärte er lapidar. [1] Ein derart unverschämtes Vorgehen ist leider kein Einzelfall, gerade hat etwa die Hamburger CDU das per Volksentscheid eingeführte Wahlrecht der Hansestadt mit Hilfe ihrer parlamentarischen Mehrheit gekippt. Der Volkswille wird kurzerhand ignoriert, weil er der CDU nicht in den Kram paßt. Ein merkwürdiges Demokratieverständnis. Und in meinen Augen ein klassischer Pyrrhussieg. Warum wundert man sich eigentlich noch über wachsende Politikverdrossenheit, sinkende Wahlbeteiligung und steigenden Zuspruch für radikale Parteien? Immerhin tun die Parteien alles, um diesen Trend nach Kräften zu fördern.

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[1] Kölner Stadt-Anzeiger vom 13.10.2006