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04. September 2007, von Michael Schöfer
Sex unter Jugendlichen künftig verboten?


Horrormeldungen geistern durchs Internet, wonach künftig Sex unter Jugendlichen verboten sein soll. Grund: es gibt einen neuen Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht [1]. Sollte Sex unter Jugendlichen wirklich generell unter Strafe stehen, könnte man Sexualität legal erst ab dem 18. Lebensjahr praktizieren. Eine absurde Vorstellung.

Doch der Alarmismus, siehe etwa "Nachrichten heute - die Blogdenunzianten" [2], ist völlig grundlos. Wer sich nämlich den Gesetzentwurf näher anschaut, erkennt, dass in Bezug auf Jugendliche bloß StGB § 182 Abs. 1 (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen) von Änderungen betroffen ist. Und Absatz 1 spricht lediglich von sexuellen Handlungen "unter Ausnutzung einer Zwangslage" oder "gegen Entgelt". Ansonsten geht es im Wesentlichen um den § 184b (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften). Mit anderen Worten: Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Altersgrenze bei der Darstellung (!) von sexuellen Handlungen angehoben werden. Der einvernehmliche Sex von 17-Jährigen ist davon gar nicht betroffen.

Leider werden solche Horrormeldungen sogleich ungeprüft übernommen, etwa von nexem. "Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein", heißt es dort. [3] Zuvor einen Blick in den Gesetzentwurf werfen, hätte nicht geschadet.

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[1] Deutscher Bundestag, Drucksache 16/3439, PDF-Datei mit 255 kb
[2] Nachrichten heute, Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2
[3] nexem vom 15.08.2007, Neuer Gesetzesentwurf zur Verschärfung im Sexualstrafrecht