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17. August 2016, von Michael Schöfer
Die Wohnungsnot in den Ballungsräumen ist der Union egal


Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) will das Grundgesetz ändern, um die Länder beim sozialen Wohnungsbau weiterhin finanziell unterstützen zu können, das ist nämlich aufgrund der Föderalismusreform ab 2020 verboten. Die Länder, so Hendricks, seien mit der Finanzierung überfordert. Ralph Brinkhaus, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, lehnt die Grundgesetzänderung jedoch ab. Andere Maßnahmen seien wichtiger, zum Beispiel dürfe die Grunderwerbsteuer nicht zu hoch sein. Klingt zunächst gut, geht aber am eigentlichen Problem vorbei. Im Gegenteil, Brinkhaus‘ Vorschlag würde die prekäre Situation beim Wohnungsbau sogar verschärfen, denn die Grunderwerbsteuer ist eine reine Ländersteuer. Das heißt, würde man sie - wie von ihm gefordert - absenken, hätten die Länder noch weniger Geld zur Verfügung. Und der Bund dürfte ihnen nach 2019 immer noch nicht unter die Arme greifen. Die Taktik von Brinkhaus, einen sinnvollen Vorschlag mit einem offenkundig widersinnigen Gegenvorschlag abzuwürgen, ist vermutlich schon dem beginnenden Bundestagswahlkampf geschuldet. Rational nachvollziehbar ist er jedenfalls nicht. Die Senkung der Grunderwerbsteuer wäre erst dann empfehlenswert, wenn man den Ländern dafür einen Ersatz anböte. Merke: Die Wohnungsnot in den Ballungsräumen ist der Union egal.