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26. Dezember 2004, von Michael Schöfer
Verliert die Wertegemeinschaft ihre Werte?


"Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden", heißt es in Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Gemeinschaft. "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden", lautet fast wortgleich der entsprechende Passus in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 5). Und die Europäische Menschenrechtskonvention gebietet in Artikel 3: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden." Danach darf vom Folterverbot selbst im Notstands- oder Kriegsfall nicht abgewichen werden (Artikel 15). Letzteres untersagt auch die Genfer Konvention. Die Rechtslage ist also eindeutig, Folter ist und bleibt verboten. Ohne Ausnahme. Dieses Gebot ist eine tragende Säule von Demokratie und Rechtsstaat, das im ersten Satz des Grundgesetzes seinen vermutlich unübertroffenen Ausdruck findet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Dennoch finden 68 Prozent der Deutschen, daß der ehemalige Vizepräsident der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, der einem Tatverdächtigen die Zufügung von Schmerzen androhte, einen Freispruch verdient hätte. [1] Landauf, landab wird vor dem Hintergrund dieses aufsehenerregenden Prozesses darüber diskutiert, ob Folter nicht doch unter bestimmten Umständen erlaubt sei. Selbst manche Politiker zeigen Verständnis. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sagte etwa, "wenn für eine Vielzahl von Menschen Gefahr durch Terroristen drohe, müsse man auch über Folter nachdenken." [2]

Auch gestandene Juristen ziehen das Folterverbot mittlerweile in Zweifel. So hat der damalige Vorsitzende des Richterbundes, Geert Mackenroth, mit Blick auf Daschners Verhalten gesagt, "es seien Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein könnten - etwa, wenn es um die Rettung von Leben gehe." [3] Dafür hat er sich später nach heftigen Protesten zwar entschuldigt, doch wenn solche Argumente von Innenministern oder Richtern geäußert werden, sollte man extrem hellhörig werden, denn zu ihren Aufgaben gehört schließlich die Überwachung der Einhaltung unserer Gesetze.

Darüber hinaus, wie will man denn die Anwendung von Folter in Gesetzesform gießen? Ein alter lateinischer Spruch lautet: "Was immer du tust, handle klug und bedenke das Ende." Mit anderen Worten: Wenn man mit dem Foltern beginnt, wann hört man damit wieder auf? Darf man Verdächtige, und bis zu einer Verurteilung sind sie nach unserem bisherigen Rechtsverständnis nichts anderes, bloß schlagen? Oder darf man ihnen im Bedarfsfall auch den Finger brechen? Nur einen oder - falls notwendig - gleich mehrere? Und wenn sie dann immer noch nicht das Gewünschte gestehen, kann man danach mit den Armen respektive Beinen fortfahren? Sind Stromstöße, Verbrennungen oder gar das Abschneiden von Körperteilen erlaubt? Derartige Fragen erscheinen abwegig, sie werden aber in der Praxis recht schnell auftauchen. Dort, wo gefoltert wird, sind derartige Praktiken nämlich durchaus üblich. Kurz gesagt: Wer die Büchse der Pandora öffnet, bekommt sie nur sehr schwer wieder zu.

Viele Gefolterte, das sind die furchtbaren Erkenntnisse etlicher Jahrtausende (die Anwendung der Folter hat bedauerlicherweise eine ziemlich lange Tradition), gestehen irgendwann alles, nur um der schrecklichen Qual ein Ende zu bereiten. Unabhängig von ethischen Gesichtspunkten: Wieviel Unschuldigen soll auf diesem Weg ein Schuldgeständnis abgepreßt werden? Bis der Rachedurst des von der Boulevardpresse hochgeputschten "gesunden Volksempfindens", wie man einst sagte, definitiv gestillt ist? Wie will man Mißbrauch wirksam verhindern? 1997 wurden zum Beispiel in London drei Briten aus dem Gefängnis entlassen, die wegen Mordes an einem Zeitungsjungen 18 Jahre lang unschuldig inhaftiert waren (ein vierter Verurteilter war unterdessen in der Haft gestorben). Und 1991 mußte man in Birmingham nach 16 Jahren Gefängnisaufenthalt sechs Iren freilassen, die grundlos als IRA-Terroristen bezeichnet wurden. In beiden Fällen spielten erzwungene Geständnisse eine entscheidende Rolle. [4]

Alles nur Ausnahmen? Mitnichten, manchmal sogar mit irreversiblen Folgen: Im Januar 2003 hat der scheidende Gouverneur des US-Bundesstaates Illinois, George Ryan, kurz vor Ende seiner Amtszeit alle 167 Todeskandidaten seines Staates begnadigt. In Chicago, der größten Stadt von Illinois, wurden seit Wiedereinführung der Todesstrafe (1977) 12 Menschen hingerichtet, weitere 13 hingegen wegen nachträglich erwiesener Unschuld wieder entlassen. Wie viele unschuldig hingerichtet wurden, blieb offen. Er könne eine Fehlerrate von 50 Prozent (!) nicht hinnehmen, argumentierte Ryan. [5] Fehlurteile sind schlimm. Aber noch schlimmer ist, wenn man sie nicht mehr korrigieren kann. Erlaubt man die Folter, würde die Quote der Fehlurteile wahrscheinlich stark ansteigen.

Das Landgericht Frankfurt hat in seinem Urteil über Wolfgang Daschner deutlich gemacht, daß in unserer Gesellschaft für Folter kein Platz ist. So weit, so gut. Außerordentlich besorgniserregend ist allerdings die trotz allem nicht enden wollende Diskussion darüber, ob sie vielleicht doch unter bestimmten Umständen statthaft sei. Foltern etwa nur dann, wenn hundertprozentige Sicherheit über die Schuld des Verdächtigen besteht? Wo Menschen beteiligt sind, gibt es keine hundertprozentige Sicherheit. Viele haben schon mit großer Inbrunst die schlimmsten Verbrechen gestanden, ohne jemals einer Fliege etwas zuleide getan zu haben.

Besorgniserregend ist das Ganze vor allem deshalb, weil sich in den westlichen Demokratien in letzter Zeit die Beachtung des Rechts sowieso generell auf Rückzug zu befinden scheint. Die Debatte über die Zulassung der Folter ist daher nur ein weiteres Symptom für die tiefgreifende Sinnkrise des Westens. Wohin treibt eigentlich unsere vielbeschworene Wertegemeinschaft?

Kriege ohne völkerrechtliche Grundlage auszufechten (Kosovo, Irak), ist längst kein Tabu mehr. Menschen ohne Anklage, anwaltlichen Beistand oder Gerichtsurteil dauerhaft zu inhaftieren (USA, England), ebenfalls nicht. Auf welchen Wertekanon beruft man sich hier überhaupt? Vergleichbares war nämlich bislang nur in Diktaturen möglich. So konnte beispielsweise in Südafrika das Apartheid-Regime seinerzeit auf der Grundlage des "General Law Amendment Act" von 1963 politische Gefangene ohne Anklage unbefristet in Haft halten. [6] Etwas, das in den westlichen Demokratien erst mit den Anti-Terror-Gesetzen im Nachgang des 11. September 2001 Einzug gehalten hat. Sind das unsere neuen Vorbilder? Sollen wir uns daran orientieren? Sind wir damit tatsächlich auf dem richtigen Weg? Ich glaube, kaum.

Was hält das Gemeinwesen jenseits des Ökonomischen zusammen? Diese Frage gilt insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Probleme. Jetzt muß sich beweisen, ob wir den Idealen der Aufklärung (Herrschaft der Vernunft und des Rechts, Säkularisierung und religiöse Toleranz, politische Gleichheit, Gewissens- und Meinungsfreiheit) wirklich verpflichtet sind. Die Antwort der Konservativen ist, wie meist in solch schwierigen Zeiten, die Rückbesinnung auf das Christentum und den Patriotismus. Moderner ausgedrückt: auf die vermeintliche Leitkultur.

Wahre Werte kann dies freilich nicht vermitteln. Erstens, weil sich das Christentum und die Ideale der Aufklärung nach wie vor diametral gegenüberstehen. Nicht ohne Grund bezeichnet man den Vatikan als die letzte absolutistische Diktatur Europas. Zweitens, weil Patriotismus in der Regel mit der inhaltsleeren Liebe zum Vaterland gleichgesetzt wird. Vielleicht war Joseph McCarthy, der Vorsitzende des Senatsausschusses für unamerikanische Umtriebe, patriotisch. Doch war er auch demokratisch? Und drittens, weil damit nur an den Symptomen der Desintegration unserer Gesellschaft herumgedoktert werden soll, die wirklichen Ursachen dagegen unangetastet bleiben. Anders ausgedrückt: Die Leitkultur ist ein Potemkinsches Dorf. Nichts als Fassade zur Täuschung des Publikums.

Wer die wahren Werte der Aufklärung bewahren will, für den erübrigt sich von vornherein jede Diskussion über die Wiedereinführung der Folter. Der muß sich auch allen Versuchen, die Herrschaft des Rechts auszuhöhlen, mit Verve widersetzen. Die wahren Werte sind zudem jenseits der Konsumtempel zu finden, denn sie sind nicht mit Geld zu erwerben (was Armut freilich nicht idealisieren soll). Kurzum, es sind in meinen Augen nach wie vor Égalité (Gleichheit), Liberté (Freiheit) und Fraternité (Brüderlichkeit) - die Losungen der französischen Revolution. Unsere Gesellschaft kann sich nur in der Fortschreibung dieser Grundsätze weiterentwickeln, alles andere wäre ein Rückschritt und gleichbedeutend mit gesellschaftlicher Agonie.

Der Untergang von Kulturen ist selten allein von äußeren Einflüssen bewirkt worden. Zumeist haben sich äußere Einflüsse erst dann existenzgefährdend bemerkbar gemacht, wenn sich die Kulturen bereits durch inneren Verfall selbst nachhaltig geschwächt hatten. Hierin besteht die größte Gefahr für den Westen - nicht im Agieren von Al-Qaida & Co. Militärisch, ökonomisch und technologisch sind wir wohl kaum zu besiegen. Es sei denn, wir stellen uns durch den allseits praktizierten übersteigerten Egoismus selbst ein Bein. Wer die Polarisierung der Gesellschaft auf die Spitze treibt, ohne gleichzeitig Substantielles zur Kompensation anbieten zu können, spielt mit dem Feuer. Der beißende Zynismus und die Doppelmoral, die sich wie Mehltau über unsere Gesellschaft gelegt haben, sind schlimmer als alle Terrorgruppen zusammen. Wir können fraglos siegen. Aber wir müssen uns auch selbst eine Chance dazu geben.

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[1] Frankfurter Rundschau vom 21.12.2004
[2] Frankfurter Rundschau vom 26.02.2003
[3] Frankfurter Rundschau vom 25.02.2003
[4] Frankfurter Rundschau vom 22.02.1997
[5] Frankfurter Rundschau vom 13.01.2003
[6] Nelson Mandela, Der lange Weg zur Freiheit, Frankfurt 1997, Seite 545