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09. Juni 2013, von Michael Schöfer
Amoklauf gegen den Rechtsstaat


Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), hat erneut zugeschlagen und sich für die lückenlose Überwachung von Telefon- und Internetdaten ausgesprochen. Nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland. "Ich habe die große Hoffnung, dass wir uns in Deutschland nicht länger auf unser Glück verlassen, sondern der Bevölkerung klipp und klar sagen, was zur Verbesserung polizeilicher Analysekompetenz nötig ist", meint der Polizeigewerkschafter. (…) Präsident Barack Obama argumentiert mutig, entschlossen und er hat fachlich hundertprozentig recht. (…) Diese Politik wünschte ich mir auch in Deutschland und Europa. (…) Bei uns regieren völlig überzogener Datenschutz, föderaler Egoismus und wilde Überwachungsfantasien von Politikern, die den Menschen immer wieder einreden wollen, die Polizei würde sie bespitzeln und aushorchen" [1] Man muss Rainer Wendt, kurz zusammengefasst, so verstehen: Datenschutz ist Täterschutz, Privatsphäre ist irrelevant, Unschuldsvermutung ist hinderlich und Grundgesetz ist Pillepalle.

Rainer Wendt ist diesbezüglich Wiederholungstäter: Als der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble 2007 über die "gezielte Tötung" von Terrorverdächtigen schwadronierte [2], sagte Wendt: "Die Vorschläge von Minister Schäuble sind in Wahrheit nichts Neues und bewegen sich alle auf dem Boden unserer Verfassung." [3] Ob außergerichtliche Hinrichtungen (Targeted Killing) wirklich verfassungskonform sind, daran gibt es freilich allergrößte Zweifel. Offenbar bloß nicht beim Polizeibeamten Rainer Wendt.

Verurteilungen sind bei uns immer noch ausschließlich Aufgabe der Justiz, und zwar allein auf einer gesetzlichen Grundlage. Das Grundgesetz garantiert aber das "Recht auf Leben", wie das Bundesverfassungsgericht in seinem viel beachteten Urteil zum Luftsicherheitsgesetz festgestellt hat. [4] "Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistet das Recht auf Leben als Freiheitsrecht. Mit diesem Recht wird die biologisch-physische Existenz jedes Menschen vom Zeitpunkt ihres Entstehens an bis zum Eintritt des Todes unabhängig von den Lebensumständen des Einzelnen, seiner körperlichen und seelischen Befindlichkeit, gegen staatliche Eingriffe geschützt", heißt es dort. Mit anderen Worten: Das Leben ist nicht staatlicher Disposition unterworfen. Ausnahmen sind nur aufgrund eines Gesetzes statthaft, das den "Wesensgehalt des Grundrechts unangetastet" lässt. Hinrichtungen widersprechen jedoch diesem Wesensgehalt, zumal wenn sie ohne vorheriges Urteil und nur aufgrund eines Verdachts erfolgen. Targeted Killing ist somit illegal, im Ausland angewandt überdies völkerrechtswidrig. Außerdem ist die Todesstrafe bei uns zum Glück bereits seit langem abgeschafft.

Die einst von Schäuble vorgeschlagene Online-Durchsuchung zur Terrorbekämpfung war nach Auffassung von Wendt natürlich ebenfalls "richtig und notwendig". Die FDP-Politiker Gerhart Baum und Burkhard Hirsch, die mehrfach erfolgreich beim Bundesverfassungsgericht geklagt haben, diffamierte er als "Karlsruhe-Touristen". [5] "Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", urteilte das Bundesverfassungsgericht. Und: "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme." [6] Die Überwachung, die die Richter nicht grundsätzlich verwarfen, muss den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügen und ist nur im Einzelfall aufgrund von Tatsachen möglich.

"Die freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus", begründete ferner das Gericht sein Urteil über die Verwendung von Telekommunikationsdaten. [7] Auch hier müssen zwingend auf den Einzelfall bezogene Tatsachen als Rechtsgrundlage für das Auskunftsersuchen des Staates vorhanden sein. Kurzum, der generelle staatliche Zugriff auf die gesamten Nutzerdaten von Online-Diensten (Telefonaten, E-Mails, Chat-Nachrichten, Videos, Fotos, Daten in der Cloud, Verbindungsdaten, Login-Passwörter, Echtzeitheit-Überwachung von eingegebenen Suchbegriffen bei Google etc.), sprich die rein prophylaktische Totalüberwachung der Bevölkerung, ist absolut unverhältnismäßig und damit eindeutig verfassungswidrig. Wenn der Vorsitzende einer Polizeigewerkschaft trotzdem genau das fordert, steht er nicht mehr auf dem Boden der Verfassung. Sofern Hänschen Müller so etwas propagiert, mag man das als vernachlässigbare Spinnerei abtun. Beim Chef einer Polizeigewerkschaft sieht das jedoch anders aus.

Die "wilden Überwachungsfantasien von Politikern, die den Menschen immer wieder einreden wollen, die Polizei würde sie bespitzeln und aushorchen", bestehen offenbar - siehe USA - zu Recht. Die Menschen werden schließlich, was gar nicht mehr zu leugnen ist, vom Staat tatsächlich bespitzelt und ausgehorcht. Orwell ist keine Utopie mehr, sondern längst Realität. Wendt argumentiert nicht nur rechtsstaatlich höchst bedenklich, so dass man sich schon Gedanken über seine Verfassungstreue machen muss, sondern auch ein bisschen wirr. Er geißelt die Kritik am Überwachungsstaat als abstrus, den er im gleichen Atemzug in Amerika konstatiert und hierzulande gerne einführen würde.

Doch das passt ins gewohnte Bild, das sich die Öffentlichkeit bislang von Rainer Wendt machen durfte - das eines Dampfplauderers. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, wonach Kontrollen allein wegen der Hautfarbe des Kontrollierten (racial profiling) rechtswidrig sind, bezeichnete der Polizeigewerkschafter abwertend als "schöngeistige Rechtspflege". [8] "Die Polizei hat Menschen anderer Hautfarbe auf dem Kieker. Es gibt den polizeilichen Pauschalverdacht gegen Farbige. Das aber verstößt gegen mehr Gesetze und Konventionen, als hier aufgezählt werden können. Sie beginnen mit Artikel 3 Grundgesetz und enden mit dem Schengener Grenzkodex noch lange nicht. Wenn nun Polizeivertreter diese Artikel und Paragrafen für untauglichen Firlefanz halten, ist das, vorsichtig gesagt, befremdlich. Man hätte es schon ganz gern, wenn die Polizei in einem Rechtsstaat auf dem Boden des Rechts steht", kommentierte Heribert Prantl süffisant. [9] "Unklar ist, ob sich Herr Wendt nur an der 'schöngeistigen' Entscheidung stößt oder auch an der 'schöngeistigen' Verfassung, auf der die Entscheidung fußt", ätzte die Frankfurter Rundschau. [10]

Wendts Bild wird durch das Nachfolgende abgerundet: Es seien keine Todesfälle durch Gummigeschosse bekannt, behauptete er, obgleich es solche nachweislich gegeben hat. [11] Bei ihm ist anscheinend zunächst einmal alles richtig und konsequent umgesetzt, sogar der in den eigenen Reihen umstrittene Polizei-Einsatz bei den Blockupy-Protesten in Frankfurt. Den Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten (Schwarzer Donnerstag), der eine Ursache für die spätere Abwahl der schwarz-gelben Landesregierung war, bezeichnete Wendt ebenfalls als "nicht nur rechtmäßig, sondern auch vollkommen angemessen". [12] Es würde mich nicht wundern, wenn ein Gericht den Polizeikessel von Frankfurt nachträglich als unverhältnismäßig bewertet. Lerneffekt bei Rainer Wendt: Wahrscheinlich gleich null.

"Right or wrong - my country!", hieß es früher. "Right or wrong - my police!", scheint Wendts Motto zu lauten. Will heißen: "Rechtsstaatliche Bedenken kümmern mich nicht." Oder anders ausgedrückt: "Der Zweck heiligt die Mittel." Natürlich ist es für den Staat extrem verführerisch, wenn man insgeheim die um die Welt mäandernden Kommunikationsdaten abgreifen kann, um über jeden Einzelnen nahezu vollständig Bescheid zu wissen. Alles nur zur Terrorbekämpfung, versteht sich. Doch im staatlichen Handeln muss es notwendigerweise Grenzen geben. Denn dort, wo sie nicht vorhanden sind bzw. ignoriert werden, steht dem Machtmissbrauch Tür und Tor offen, das belegt schon ein kurzer Blick in die Geschichtsbücher. Demokratie bedeutet vielmehr Selbstbeschränkung. Und nicht, alles zu machen, was technisch möglich ist. Es gereicht einer Polizeigewerkschaft kaum zur Ehre, einen Vorsitzenden zu haben, der das offenbar anders sieht und ständig verbal gegen den Rechtsstaat Amok läuft.

Wie unsensibel muss man eigentlich sein, um keine politischen Bauchschmerzen zu bekommen, wenn der Staat wissen will, wer mit wem über was kommuniziert? Hat der Staat einen Anspruch darauf, etwas über die sexuellen Vorlieben seiner Bürger in Erfahrung zu bringen? Darf er wissen, wer es mit der ehelichen Treue nicht so genau nimmt? Und wenn zwei übers Internet miteinander flirten, darf er interessiert mitlesen? Geht es ihn etwas an, wer mit wem ins Bett geht? Egal ober hetero, schwul oder lesbisch? Habe ich meine politischen Überzeugungen zu verschweigen, weil der Staat alles akribisch mitnotiert? Muss der Staat ein Auge darauf werfen, ob ich an Allah, Jahwe, Buddha oder an gar nichts glaube? Ob ich Einstein als genial und meinen Chef als Arschloch bezeichne? Ist es ihm erlaubt, über die Inkontinenz, Impotenz oder Leberzirrhose seiner Bürger detailliert Bescheid zu wissen? Glaubt man Rainer Wendt, dann ja, das ist jedenfalls die Konsequenz seiner eingangs genannten Forderung. Und wo bleibt dann bitteschön der "Kernbereich privater Lebensgestaltung", also der Teil der Intim- und Privatsphäre eines Menschen, der laut Bundesverfassungsgericht gegen staatliche Eingriffe absolut geschützt ist? Tja, wo bleibt er denn... Ist Wendt im Geiste immer nur Beamter, niemals Citoyen? Nicht einmal nachts, kurz vorm Einschlafen?

Sein Anliegen auch noch mit den Ermittlungen gegen den NSU zu begründen, ist perfide. Hätten die Sicherheitsbehörden die Informationen, die ihnen seinerzeit zur Verfügung standen, korrekt ausgewertet, wäre die rechte Terrorzelle vermutlich schon viel früher aufgeflogen. Der Fehler lag nämlich nicht in einer dürftigen Informationslage, sondern in der eklatanten Inkompetenz der Behörden. Apropos: Ob ein Polizeigewerkschafter, der ständig verfassungswidrige Vorschläge macht, kompetent ist, überlasse ich dem Urteil der Leserinnen und Leser.

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[1] Handelsblatt vom 08.06.2013
[2] Netzeitung vom 07.07.2007
[3] Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
[4] Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. Februar 2006, 1 BvR 357/05
[5] Heise-Online vom 03.12.2008
[6] Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 27. Februar 2008, 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07
[7] Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24. Januar 2012, 1 BvR 1299/05
[8] tagesschau.de vom 30.10.2012
[9] Süddeutsche vom 31.10.2012
[10] Frankfurter Rundschau vom 31.10.2012
[11] siehe: Gummigeschosse - eher Waffen für den Bürgerkrieg vom 07.06.2012
[12] Stuttgarter Nachrichten vom 01.10.2010