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17. Dezember 2016, von Michael Schöfer
Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?


Das derzeit gültige Wahlrecht sieht vor, dass Überhangmandate vollständig durch Ausgleichsmandate ausgeglichen werden. Vielen Wählern müsste man erst einmal erklären, was Überhangmandate überhaupt sind und unter welchen Umständen sie entstehen, bevor man zu den Ausgleichsmandaten käme. Schon allein das zeigt, wie komplex unser Wahlrecht ist.

Bleibt es beim gegenwärtigen Wahlrecht, könnte der 2017 neu zu wählende Bundestag durch Überhang- und Ausgleichsmandate auf über 700 Abgeordnete anwachsen (gesetzlich festgelegt sind 598, derzeit sitzen dort aber 630). Doch die Parteien konnten sich bislang nicht auf eine Wahlrechtsänderung einigen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) will eine Höchstgrenze von 630 Abgeordneten festschreiben, Überhangmandate würden dabei vollständig erhalten bleiben, Ausgleichsmandate jedoch nur bis zur besagten Höchstgrenze anerkannt. Faktisch heißt das: Da die CDU die meisten Überhangmandate bekommt (2009 und 2013 sogar alle), hätte sie durch die Begrenzung der Ausgleichsmandate gegenüber den anderen Parteien einen Vorteil. Die Sitzverteilung würde dann vom Wählerwillen abweichen. Das ist inakzeptabel.

Warum schafft man nicht ein einfaches, gleich auf den ersten Blick überschaubares Wahlrecht? Einfach wäre etwa die Abschaffung der Wahlkreise, in denen ein Teil der Abgeordneten direkt gewählt wird. Es gäbe bei der Bundestagswahl folglich nur eine Stimme (nicht wie bisher eine Erst- und eine Zweitstimme). Die Sitzverteilung würde sich unmittelbar aus dem Verhältnis der bundesweit abgegebenen Stimmen ergeben. Überhang- und Ausgleichsmandate wären mit einem Federstrich kurzerhand abgeschafft. Und der Bundestag würde endlich wieder die gesetzlich festgelegte Zahl an Abgeordneten haben. Zwei Fliegen mit einer Klappe.

Wie bitter notwendig ein unkompliziertes Wahlrecht ist, das zu keiner Verfälschung des Wählerwillens führt, hat die Präsidentschaftswahl in den USA gezeigt. Hillary Clinton bekam landesweit 65,84 Mio. Stimmen (48,1 %), Donald Trump lediglich 62,98 Mio. (46 %), trotzdem hat Trump die Wahl gewonnen. [1] Der den Wählerwillen verfälschende Effekt resultiert aus dem Mehrheitswahlrecht auf Bundesstaatsebene. Kandidaten, die einen Bundesstaat gewinnen, entsenden alle Wahlmänner ins Wahlmännergremium (Electoral College) - auch wenn der Unterschied nur eine einzige Stimme ausmacht. Prinzip: The winner takes all. Wäre es nach der landesweit erzielten Stimmenzahl gegangen, würde man im Januar Hillary Clinton als 45. Präsidentin der Vereinigten Staaten vereidigen. Übrigens wäre uns dann auch George W. Bush erspart geblieben, der hat nämlich im Jahr 2000 ebenfalls weniger Stimmen bekommen als sein damaliger Konkurrent Al Gore.

Wenn ein Wahlrecht, wie das deutsche, so komplex ist, dass man es erst lang und breit erklären muss, läuft etwas grundsätzlich falsch. Und dass sich die Parteien nicht auf einen Vorschlag einigen können, der obendrein vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten muss, spricht das Bände. Doch warum kompliziert, wenn es auch einfach geht? Schafft die Wahlkreise und damit die Erststimme endlich ab. Apropos Erst- und Zweitstimme: Es soll ja viele Wähler geben, die der irrigen Meinung sind, die Erststimme sei im bundesdeutschen Wahlrecht die wichtigere. In Wahrheit ist es aber die Zweitstimme, weil allein sie über das Verhältnis der Parteien im Deutschen Bundestag entscheidet. Je mehr man darüber schreibt, desto klarer wird, wie berechtigt die Forderung nach einem einfachen und überschaubaren Wahlrecht ist.

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[1] Wikipedia (en.), United States presidential election 2016