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05. August 2017, von Michael Schöfer
Das Weiße Haus ist löchrig wie ein Schweizer Käse


Dass es bei seinem ersten Telefonat mit Australiens Premierminister Turnbull heftig zugegangen sei, hat US-Präsident Donald Trump Anfang des Jahres noch in den Bereich der Mythen verwiesen. Fake-News eben. Doch jetzt ist durch eine erneute Indiskretion die Abschrift zu den Medien gelangt. Ebenso die vom Telefonat mit dem mexikanischen Präsidenten. Nieto bekräftigte dabei, dass Mexiko nicht für die geplante Grenzmauer zahlen werde. Trump entgegnete, die Mauer sei gar nicht so wichtig. Hoppala, war das nicht sein Wahlkampfschlager?

Das Weiße Haus ist löchrig wie ein Schweizer Käse, ständig kommt etwas an die Öffentlichkeit. Nachdem Trump nicht mehr wie sonst üblich die Medien der Lüge bezichtigen kann, versucht er sie juristisch zu packen, den Informanten scheint er ja hilflos ausgeliefert zu sein. "Die Kultur der Durchstechereien muss aufhören", warnte Justizminister Jeff Sessions. Er lasse prüfen, "unter welchen Umständen Journalisten zur Preisgabe ihrer Materialien und Quellen gezwungen werden könnten. (…) Journalisten dürften nicht straflos das Leben anderer US-Bürger 'aufs Spiel setzen', indem sie für die nationale Sicherheit relevante Informationen veröffentlichten", berichtet tagesschau.de.

Das ist ein unverhohlener Angriff auf die Pressefreiheit und erinnert an die Pentagon-Papiers, deren Veröffentlichung durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in einem Grundsatzurteil abgesegnet wurde. Wikipedia: Das Geheimhaltungsinteresse des Staates an von Whistleblowern gelieferten geheimen Regierungsdokumenten müsse im Zweifelsfall hinter dem Interesse der Öffentlichkeit und der Pressefreiheit zurückstehen. "Nur eine freie, unbehindert agierende Presse kann wirksam Täuschungen durch die Regierung aufdecken. Und über allen Verantwortlichkeiten einer freien Presse steht die Pflicht, jeglichen Teil der Regierung daran zu hindern, die Menschen zu betrügen…" Doch das war kein Urteil über Quellenschutz, sondern über das Recht auf Veröffentlichung von Informationen. Ein kleiner, allerdings nicht unwesentlicher Unterschied.

Thomas Stadler hat schon 2013 darauf hingewiesen, dass der Quellenschutz in den USA trotz anderslautenden Behauptungen von den Gerichten bislang noch nicht als verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht anerkannt wurde. Das ist offenbar die Stelle, an der Donald Trump den Hebel anzusetzen gedenkt. Dieser Konflikt könnte die Regierungskrise ungemein verschärfen - oder zu einer Einschränkung der Pressefreiheit führen, wenn der mehrheitlich konservative Supreme Court heute hinsichtlich ihrer Reichweite zu einer anderen Entscheidung käme.