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| Archiv | Impressum 02. Januar 2026, von Michael Schöfer Herrgott Linnemann, nachdenken kann helfen CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert mal wieder eine schnellere Verurteilung der Täter und meint damit Menschen, die an Silvester Polizisten und Rettungskräfte angegriffen haben sollen. "Wer Retter angreift, hat den Respekt vor wirklich allem verloren. Was jetzt wirklich keiner mehr hören kann, sind die immer wiederkehrenden Rufe nach härteren Strafen. Viel wichtiger sind schnelle Verfahren." [1] Leider hat Linnemann nichts aus seinem Debakel mit den sogenannten "Freibad-Schlägern" gelernt, als er sich 2023 schon einmal mit der populistischen, aber sachlich wenig fundierten Forderung nach Schnellverfahren profilieren wollte. Das ging gründlich schief, weil seine Äußerung ein unüberlegter Schnellschuss war. Seitdem blieben die einschlägigen Paragraphen der Strafprozessordnung unverändert. Mit Tatverdächtigen (Achtung: Unschuldsvermutung!) kurzen Prozess machen klingt zwar entschlossen, aber wäre es auch rechtsstaatlich? Das Gesetz sagt: Nur unter bestimmten Umständen. Ein beschleunigtes Verfahren ist nämlich nur dann zulässig, wenn es sich um einen einfachen Sachverhalt handelt und die Beweislage klar ist. (§ 417 StPO) Schon daran dürften viele Schnellverfahren scheitern, weil es eben gerade an Silvester in unübersichtlichen Situationen oft unklar ist, wer etwa einen Böller oder eine Rakete auf Polizisten oder Rettungskräfte abgefeuert hat. Hier ist der Sachverhalt also kaum in der für ein Schnellverfahren à la Linnemann erforderlichen Zeit und mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gründlichkeit zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaft muss allen belastenden, aber auch entlastenden Umständen nachgehen, das Gericht hat sie zur Erforschung der Wahrheit entsprechend zu berücksichtigen. (vgl. § 160 Abs. 2 StPO bzw. § 244 Abs. 2 StPO) Schnelligkeit und Gründlichkeit schließen sich daher häufig gegenseitig aus. Zudem ist das Strafmaß bei einem beschleunigten Verfahren begrenzt: "Eine höhere Freiheitsstrafe als Freiheitsstrafe von einem Jahr oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf in diesem Verfahren nicht verhängt werden." (§ 419 Abs. 1 Satz 2 StPO) Das Strafmaß bei Landfriedensbruch (§ 125 StGB) beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsentzug, bei einem Tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) bzw. Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen (§ 115 StGB) bis zu fünf Jahren. Mit anderen Worten: Das Strafmaß des Strafgesetzbuches darf bei einem Schnellverfahren gar nicht ausgeschöpft werden. Und bei Jugendlichen ist es ohnehin ausgeschlossen. (§ 79 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz) Kuriose Folge: Ein verurteilter Täter käme bei einem beschleunigten Verfahren unter Umständen sogar besser weg als in einem regulären Strafverfahren. Und es gibt dann später keinen Nachschlag mehr, denn wegen derselben Straftat darf man nicht mehrmals strafrechtlich verfolgt oder bestraft werden. (vgl. BVerfG, Urteil vom 31.10.2023, 2 BvR 900/22, in Verbindung mit Art. 103 Abs. 3 GG) Immer wieder angedachte Strafverschärfungen (Anhebung der Mindest- oder Höchststrafe) sind zumindest diesbezüglich sinnlos, weil sie gerade die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ausschließen. Und Schnellverfahren wollen wir ja hoffentlich nicht generell einführen, weil das naturgemäß zu vielen Justizirrtümern führen würde und obendrein verfassungswidrig wäre. Stichwort: Recht auf ein faires Verfahren. "Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen." (Wolfgang Schäuble, CDU) [2] Herrgott Linnemann, nachdenken kann helfen. Im Übrigen ist die Ausstattung der Justiz Ländersache und die Union (CDU/CSU) ist aktuell an 9 von 16 Landesregierungen beteiligt. Was hält die Union davon ab, in der Justiz für eine ordentliche Personal- und Sachausstattung zu sorgen, damit sich reguläre Ermittlungen und Gerichtsverfahren nicht unnötig in die Länge ziehen? Genau, Geld! Und um das zu bekommen ist eine wohlüberlegte Haushalts- und Steuerpolitik notwendig. Zugegeben, das ist natürlich schwieriger als populistische Sprüche rauszuhauen, aber auf lange Sicht wahrscheinlich wesentlich hilfreicher. ----------
[1]
Tagesspiegel vom 01.01.2026
[2] stern.de vom 05.05.2007
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