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30. Januar 2026, von Michael Schöfer
Die CDU gibt wirklich ihr Bestes, um die Menschen zu vergraulen


Für die CDU könnte der Schuss nach hinten losgehen: "Bei einer von Friedrich Merz geführten Bundesregierung dürfte bei den Anhängern der Union rasch Ernüchterung eintreten", habe ich im Juli 2024 geschrieben. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nichts von der vorgezogenen Bundestagswahl. "2026 könnte die politische Landschaft in Baden-Württemberg schon wieder ganz anders aussehen. Will heißen: schlechter für die CDU." [1] Grund war die provozierende Selbstgewissheit der baden-württembergischen CDU, die nächste Landtagswahl zu gewinnen und mit Manuel Hagel endlich wieder den Ministerpräsidenten zu stellen. Damals lehnte es die CDU ab, Winfried Kretschmann innerhalb der laufenden Legislaturperiode durch Cem Özdemir abzulösen. Zur Erinnerung: Im Ländle regiert die CDU als Juniorpartner der Grünen. Doch genau wie prophezeit scheint es nun zu kommen: Im Oktober 2024 lag die CDU bei Infratest dimap mit 34 Prozent deutlich vor den Grünen mit 18 Prozent, einen Monat vor der Landtagswahl am 8. März steht die CDU nur noch bei 29 Prozent, während die Grünen (mittlerweile bei 23 %) aufgeholt haben. [2] Die CDU tut derzeit alles dafür, die Landtagswahlen tatsächlich zu versemmeln. Nicht nur die in Baden-Württemberg.

Wir müssen länger arbeiten, fordert Bundeskanzler Friedrich Merz [3] und stellt den 8-Stunden-Tag zur Disposition. Am liebsten würde er das Arbeitszeitgesetz gleich ganz abschaffen. [4] Das soll wohl heißen: Die Deutschen sind in seinen Augen ein Volk von Faulenzern. Bravo! Das wird die Wählerinnen und Wähler bestimmt begeistern. Dass dem Statistischen Bundesamt zufolge die geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmer heute insgesamt höher liegen als zur Jahrtausendwende (2000: 49.487 Mio., 2025: 54.926 Mio. = +11 %), ignoriert er geflissentlich. [5] Ach, kommen Sie mir doch bloß nicht mit Fakten! Dem widerspricht keineswegs, dass die Arbeitsstunden je Arbeitnehmer in dieser Zeit von 1.376 auf 1.298 Stunden (= -5,7 %) gesunken sind. Erstens ist die Anzahl der Arbeitnehmer heute deutlich höher als vor 25 Jahren, die Gesamtarbeitszeit verteilt sich eben bloß auf mehr Schultern. Zweitens ist auch die Arbeitsproduktivität gestiegen, d.h. je geleisteter Arbeitsstunde kommt ein höheres Produktionsergebnis heraus. Aber zugegeben, die Deutschen der Faulheit zu bezichtigen ist eingängiger, auch wenn es falsch ist.

Vor kurzem hat Gitta Connemann von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion gefordert, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, sie sprach in diesem Zusammenhang von "Lifestyle-Teilzeit". [6] Da fragt man sich schon, ich welcher Realität die parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium lebt. In der Lebensrealität einer Durchschnittsarbeitnehmerin wohl kaum (fast jede zweite erwerbstätige Frau arbeitet in Teilzeit). Nun will obendrein die Frauen-Union die Frauen dazu verpflichten, den Wehrdienst-Fragebogen auszufüllen. Außerdem spricht sie sich für ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr aus. Der Wehrdienst-Fragebogen soll zudem erweitert werden. "Wenn jemand antworte, dass er keinen Wehrdienst leisten wolle, dann solle abgefragt werden, ob sich die Person stattdessen eine Tätigkeit im sozialen Bereich oder im Zivil- und Katastrophenschutz vorstellen könne. Diese Daten sollten dann an Wohlfahrtsverbände und Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen wie das Technische Hilfswerk (THW) oder das Deutsche Rote Kreuz gehen, damit diese Interessierte gezielt ansprechen könnten." [7]

Hallo, Frauen-Union, schon mal was vom "informationellen Selbstbestimmungsrecht" gehört? "Das Grundrecht gewährleistet (…) die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen." Einschränkungen des informationellen Selbstbestimmungsrechts sind nur auf einer (verfassungsmäßigen) gesetzlichen Grundlage und nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Wer sagt das? Och, bloß das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil. Da das Grundgesetz keine Wehrpflicht für Frauen vorsieht, ist die zwangsweise Erhebung und Verarbeitung von Daten mithilfe des Wehrdienst-Fragebogens unverhältnismäßig und daher rechtswidrig. Anders ausgedrückt: Es gibt keinen Zweck, dem die Erhebung der Daten dient, insofern sind sie auch nicht erforderlich. "Ein Zwang zur Angabe personenbezogener Daten setzt voraus, daß der Gesetzgeber den Verwendungszweck bereichsspezifisch und präzise bestimmt und daß die Angaben für diesen Zweck geeignet und erforderlich sind. Damit wäre die Sammlung nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken nicht zu vereinbaren." (Randnr. 153) [8] Ohne Frauen-Wehrpflicht also kein Frauen-Fragebogen. Und die Weitergabe der Daten ans DRK (ein eingetragener Verein, keine Behörde) dürfte ebenso wenig mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sein.

Das soziale Pflichtjahr scheitert wohl ebenfalls an rechtlichen Hürden. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich in den zurückliegenden Jahren mehrfach mit den rechtlichen Aspekten der Einführung eines verpflichtenden sozialen Jahres befasst. Resümee: "Hinzuweisen ist zunächst darauf, dass nach Art. 12 Abs. 2 GG niemand 'zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden [darf], außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht'. Ein verpflichtendes soziales Jahr wäre jedenfalls nach herrschender Meinung keine 'herkömmliche' Dienstleistungspflicht. Seine Einführung würde also eine Verfassungsänderung voraussetzen. Mit dieser würde die Bundesrepublik sich nach herrschender Meinung allerdings in Widerspruch zu völkerrechtlichen, unter Umständen sogar unionsrechtlichen, Verboten der Zwangs- oder Pflichtarbeit setzen." [9] Als "herkömmlich" im Sinne des Art. 12 Abs. 2 GG gelten "die in vielen Gemeinden bestehenden Hand- und Spanndienste sowie die Feuerwehr- und die Deichschutzpflicht". [10] Ein völkerrechtliches Verbot ergibt sich aus Artikel 4 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention: "Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten."

Parlamentarische Mehrheiten für die notwendigen Grundgesetzänderungen (Frauen-Wehrpflicht, soziales Pflichtjahr) sind nicht in Sicht. Natürlich kann man dennoch etwas fordern, auch wenn es in absehbarer Zeit nichts fruchtet. Ob insbesondere die Frauen davon begeistert sein werden, steht freilich auf einem anderen Blatt. Ohne Not in einem wichtigen Wahljahr unrealistische und kontrovers diskutierte Forderungen aufzustellen, ist ziemlich gewagt. In meinen Augen ist die CDU damit schlecht beraten. Sie gibt offenbar wirklich ihr Bestes, um die Menschen zu vergraulen. Mir soll's recht sein.

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[2] wahlrecht.de, Umfragen Baden-Württemberg
[3] Tagesspiegel vom 14.05.2025
[4] Spiegel-Online vom 16.01.2026
[5] Statistisches Bundesamt, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des Bundes, Erwerbstätigkeit, Löhne und Gehälter, Arbeitsstunden: Deutschland, Jahre, Wirtschaftsbereiche, Tabelle 81000-0015
[6] tagesschau.de vom 25.01.2026
[7] ZDF vom 30.01.2026
[8] BVerfG, Urteil vom 15.12.1983
[9] Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Kurzinformation "Zur Einführung eines verpflichtenden sozialen Jahres" vom 22.06.2022, PDF-Datei mit 92 KB
[10] Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Ausarbeitung "Möglichkeit der Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für Frauen und Männer nach deutschem Verfassungsrecht" vom 20.06.2016, PDF-Datei mit 212 KB