Home | Archiv | Impressum



05. Februar 2026, von Michael Schöfer
Das bayerische Kommunalwahlrecht hat ein Gschmäckle


Ich finde es immer wieder interessant, wenn Menschen andere entrüstet der Manipulation bezichtigen, dann aber selbst nicht vor Tricksereien zurückschrecken. Als die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP 2023 das Bundestagswahlrecht änderte, kamen insbesondere aus den Reihen der CSU harsche Manipulationsvorwürfe. Alexander Dobrindt sprach zum Beispiel von einem "großen Schurkenstück". "Wenn direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr in das Parlament einziehen, fördere dies Politikverdrossenheit." [1] Doch das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das neue Wahlrecht, mit Ausnahme der darin enthaltenen Streichung der Grundmandatsklausel, verfassungskonform ist. Das von der CSU heftig kritisierte System der Zweitstimmendeckung, das die Aufblähung des Bundestages mit Überhang- und Ausgleichsmandaten verhindert, hat das höchste deutsche Gericht ausdrücklich gebilligt. [2] Der CSU-Vorsitzende Markus Söder vertrat dennoch die Auffassung, Karlsruhe habe die Wahlmanipulation der Ampel entlarvt.

Am 8. März 2026 sind in Bayern Kommunalwahlen, die Junge Union will dabei nach Angaben des Bayerischen Rundfunks mit über 100 Wahllisten antreten. [3] Wohlgemerkt: Neben den Wahllisten der CSU. Faktisch kann die CSU deshalb mit zwei Wahllisten antreten, also maximal doppelt so viele Kandidaten aufstellen wie üblich. Einst galt das Verbot des Mehrfachauftretens, jede Partei konnte bei Wahlen nur eine Liste einreichen, Untergliederungen wurden ihr dabei zugerechnet. Doch 2018 hat der Bayerische Landtag mit der damals noch vorhandenen absoluten Mehrheit der CSU das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz geändert und in Artikel 24 folgenden Satz eingefügt: "Eine Organisation, in der man Mitglied sein kann, ohne zugleich Mitglied des Wahlvorschlagträgers zu sein, stellt keine Untergliederung dar."

Raffiniert, nicht wahr? In der Satzung der Jungen Union Bayerns steht nämlich: "Jedes Mitglied der JU Bayern soll Mitglied der CSU sein." (§ 3 Abs. 3) Die Betonung liegt auf "soll". Da man demnach als Mitglied der Jungen Union nicht zugleich Mitglied der CSU sein "muss", werden die Wahllisten der JU seit 2018 nicht mehr der Mutterpartei zugerechnet und können daher bei Kommunalwahlen separat antreten. Die Junge Union ist zwar de facto eine Arbeitsgemeinschaft in der Christlich-Sozialen Union, aber de jure bei Kommunalwahlen keine zurechenbare Untergliederung. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. "Die JU Bayern vertritt die Anliegen der Jugend in der CSU und auf der Grundlage des Grundsatzprogramms der CSU in der Öffentlichkeit", bestimmt die Satzung der JU. In den Gemeinderäten gilt sie kurioserweise trotzdem als selbständig. Wenn etwas noch stärker nach Wahlmanipulation riecht als das Wahlrecht der Ampelregierung, dann diese Klausel des bayerischen Kommunalwahlrechts.

Die CSU wurde bei den Kommunalwahlen 2002 mit 45,4 Prozent stärkste Partei, doch die Übermacht schwand von Wahl zu Wahl immer mehr, 2020 waren es mit 34,5 Prozent schon deutlich weniger. Das Wahlrecht ist ein Herrschaftsinstrument, mit einer geschickten Gestaltung desselben kann man sogar im Schwinden begriffene politische Herrschaft wenigstens vorübergehend absichern. So bevorteilt etwa das Mehrheitswahlrecht (the winner takes all) oder das Grabenwahlsystem große Parteien und hält kleinere von der Macht fern. Es ist daher wenig verwunderlich, dass es aus den Reihen der Union immer wieder entsprechende Vorstöße gab. Der Wählerwille wird dadurch allerdings stärker verfälscht als bei der Verhältniswahl, bei der die Zusammensetzung des Parlaments die unterschiedlichen Interessen exakt widerspiegelt. Manipulation muss ja nicht so plump aussehen wie beim berühmt-berüchtigten "Gerrymandering" in den USA. Der Vorteil, bei Kommunalwahlen mit zwei Wahllisten antreten zu dürfen, genügt mitunter vollauf. In meinen Augen hat das bayerische Kommunalwahlrecht zumindest ein Gschmäckle.

----------

[1] Das Parlament vom 20.03.2023
[2] siehe BVerfG, Urteil vom 30.07.2024
[3] BR24 vom 04.02.2026