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| Archiv | Impressum 23. Februar 2026, von Michael Schöfer Majestätsbeleidigung Der Paragraf 188 Strafgesetzbuch gehört abgeschafft, denn er ist mittlerweile zur "Majestätsbeleidigung" mutiert. Was ist passiert? Das Social-Media-Team des Polizeipräsidiums Heilbronn hat einen 70-jährigen Rentner angezeigt, weil dieser in einem Facebook-Kommentar mit "Pinocchio kommt nach HN" auf den angekündigten Besuch von Friedrich Merz in Heilbronn reagierte. [1] "Pinocchio" vermutlich deshalb, weil Merz beispielsweise sein Wahlversprechen, die Schuldenbremse beizubehalten, kurz nach der Bundestagswahl gebrochen hat. Für manche ist da der Schluss "Lüge" = "Lügner" = "Pinocchio" durchaus naheliegend. Nun sind Beleidigungen zu Recht nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, aber ob es sich hier tatsächlich um eine solche handelt, ist bei näherem Hinsehen mehr als fraglich. Gegenüber dem SWR erklärte die Heilbronner Polizei: "Die Anzeige sei erst einmal ein normales Vorgehen. Das Ganze beruhe auf dem Legalitätsprinzip (§ 163 StPO), so der Sprecher weiter. Dem Gesetz zufolge sind die Beamten verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht auch Strafanzeige zu stellen. Die Entscheidung, ob es sich dann auch wirklich um eine Straftat handelt oder der Fall eingestellt wird, liegt dann bei der Staatsanwaltschaft." [2] Grundsätzlich stimmt das, aber ob die Staatsanwaltschaft den Facebook-Post ebenfalls als Straftat einstuft, bleibt abzuwarten. Der Blick ins Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung. § 188 StGB Absatz 1 lautet: "Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene." Die "normale" Beleidigung (§ 185 StGB) wird nur auf Antrag des mutmaßlich Beleidigten verfolgt. Im Unterschied dazu können die Behörden bei Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens die Tat auch ohne Antrag des Beleidigten verfolgen: "In den Fällen der §§ 188 und 192a wird die Tat auch dann verfolgt, wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält." (vgl. § 194 StGB) Deshalb konnte die Polizei in Heilbronn den Rentner auch anzeigen, ohne Friedrich Merz vorher zu fragen, ob er sich überhaupt beleidigt fühlt. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels hinreichendem Tatverdacht einstellen, wenn sie zu der Überzeugung gelangt, dass der Straftatbestand nicht erfüllt ist. In § 188 StGB lautet der Schlüsselsatz: "...und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren…". Das muss nämlich zur Politikerbeleidigung noch hinzukommen. Unabhängig davon, ob die Titulierung als "Pinocchio" überhaupt den Tatbestand einer Beleidigung erfüllt, wage ich zu bezweifeln, dass durch den Facebook-Post die Möglichkeit bestand, das öffentliche Wirken des Bundeskanzlers erheblich zu erschweren. Nicht einmal ansatzweise. Deshalb wird es, so jedenfalls meine Einschätzung, wohl kaum zu einer Anklage kommen. Obendrein ist der Kommentar des Rentners erst durch die Anzeige viral gegangen - ein typischer Streisand-Effekt, ohne die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wäre er völlig unbeachtet geblieben. Früher galt: Der Untertan soll Respekt vor der Obrigkeit haben, nicht die Obrigkeit vor dem Untertan. Diese Begriffe stammen aus längst überwunden geglaubten Zeiten und passen nicht in eine Demokratie. Der Bürger ist kein Untertan und die Regierung keine Obrigkeit - auch wenn sie sich gelegentlich so fühlen mag. Äußerungsdelikte sind zwar von jeher juristisch umstritten, aber im vorliegenden Fall ist man wohl in der Tat übers Ziel hinausgeschossen. Gefährlich für die Demokratie, weil diese Sichtweise den öffentlichen Diskurs beeinträchtigen kann: Es entsteht bei vielen der Eindruck, man dürfe nicht mehr alles sagen, sondern müsse wegen dem Verfolgungseifer der Behörden vorsichtig sein. Hinzu
kommt, dass nicht nur Rentner Politiker als "Pinocchio"
bezeichnen, sondern dieser Umgangsstil unter den Politikern
selbst nicht unüblich ist. So bezeichnete etwa der ehemalige
Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi 2022 den damaligen
Bundeskanzler Olaf Scholz als "Pinocchio-Kanzler", den wir uns
nicht leisten könnten. [3] Friedrich Merz wurde von der
Parteivorsitzenden der Grünen, Franziska Brantner, ebenfalls
als "Pinocchio-Kanzler" tituliert. [4] Obwohl diese Äußerungen
eine viel weitere Verbreitung und Beachtung fanden als der
besagte Facebook-Kommentar, ist mir von entsprechenden
Anzeigen durch die Ermittlungsbehörden nichts bekannt.
Nach den Aschermittwochsreden von Politikern müsste die Polizei anschließend ziemlich viele Strafanzeigen schreiben. "Die Rote Heidi, die sozialistische Tiktok-Tante, die Rosa Luxemburg für Arme." (Markus Söder über die Linken-Politikerin Heidi Reichinnek) [5] Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) 2022 über die Grünen-Politikern Ricarda Lang: "Früher waren Dick und Doof zwei Personen." [6] Politiker sind prominent und mächtig, da traut man sich als kleiner Social-Media-Polizist nicht, aus Eigeninitiative eine Anzeige zu schreiben, obgleich diese Äußerungen sogar in der abendlichen Tagesschau Aufmerksamkeit auf sich zogen. Wäre für die Polizeikarriere wahrscheinlich wenig hilfreich. Lag in den von mir genannten Fällen kein besonderes öffentliches Interesse vor? Warum nicht? (Immerhin war Backhaus so anständig, sich zu entschuldigen.) Es existiert ein deutliches Machtgefälle: Der sogenannte "kleine Mann" darf sich nicht annähernd das erlauben, was sich die Großkopferten herausnehmen. Bei Politikern heißt es lakonisch "So isser halt, der Maggus", beim Rentner steht mitunter die Polizei vor der Wohnungstür (siehe "Schwachkopf"-Affäre). Außerdem genießen Politiker Immunität, Rentner nicht. Das
beste Argument: Das Bundesverfassungsgericht legt das
Grundrecht der Meinungsfreiheit bewusst weit aus, denn es
schützt nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen, Kritik
darf auch pointiert, polemisch und überspitzt erfolgen. Nicht
unter die Meinungsfreiheit fallen jedoch Formalbeleidigungen,
Schmähungen und falsche Tatsachenbehauptungen. Bei der dafür
notwendigen Abwägung sind allerdings wegen der einschränkenden
Wirkung auf die Meinungsfreiheit strenge Maßstäbe anzulegen,
denn "auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht
eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Eine
Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr
die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch
polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der
Person im Vordergrund steht." [7]
Das
Bundesverfassungsgericht macht das aus gutem Grund: "Das
Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster
Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft
eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine
freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin
konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige
Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr
Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder
Freiheit überhaupt." [8]
Ich
bin keineswegs dafür, dass Politiker zum Freiwild erklärt
werden, doch wenn man sie beleidigt, sollen sie selbst einen
Strafantrag stellen. Anzeigen durch womöglich übereifrige
Strafverfolgungsbehörden sind jedoch falsch. Wir sehen ja, was
daraus geworden ist.
----------
[1]
t-online vom 23.02.2026
[2]
tagesschau.de vom 23.02.2026
[3]
Frankfurter Rundschau vom 21.08.2022
[4]
Die Welt vom 01.07.2025
[5]
stern.de vom 18.02.2026
[6] Spiegel-Online vom 03.09.2022
[7]
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom
08.02.2017, 1 BvR 2973/14
[8] Bundesverfassungsgericht, Urteil vom
15.01.1958, 1 BvR 400/51
Nachtrag
(24.02.2026):
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn und das Polizeipräsidium Heilbronn teilen in einer gemeinsamen Presseerklärung mit, dass das Verfahren gegen den Rentner wegen des Facebook-Kommentars gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, "weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt". Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Der Spatenstich, zu dem Friedrich Merz nach Heilbronn gereist ist, fand am 21. Oktober 2025 statt. Nach eigenen Angaben bekam der Rentner drei Monate danach Post von der Kriminalpolizei, wahrscheinlich der Beschuldigten-Anhörungsbogen. Und jetzt, vier Monate nach dem Kommentar und einen Tag nach dem medialen Gewitter, wird das Ermittlungsverfahren plötzlich eingestellt. Die Justiz soll ja angeblich überlastet sein, was eine Erklärung für die lange Bedenkzeit sein könnte. Die Prüfung, ob eine Straftat vorliegt, muss schließlich mit großer Akribie erfolgen und ist durch das mediale Gewitter zweifellos nur unwesentlich beschleunigt worden. Wenn sich Staatsanwälte mit solchen Lappalien befassen müssen und das Ganze am Ende auch noch wie das Hornberger Schießen ausgeht, wundert mich die Belastung der Justiz nicht. Der Gesetzgeber wäre gut beraten, künftig intensiver über die unerwünschten Folgen seiner Gesetze nachzudenken. Ein Schreiben an Merz, ob er sich beleidigt fühlt und Strafantrag stellt, wäre sicherlich für alle Beteiligten der effizientere Weg gewesen. Mit Ausnahme des Bundeskanzlers, versteht sich. Aber nein, es musste ja unbedingt das "Einschreiten von Amts wegen" ins Gesetz geschrieben werden. |