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22. März 2026, von Michael Schöfer
Ein Kriegsverbrechen ist ein Kriegsverbrechen


Die Energieinfrastruktur anzugreifen und zu zerstören ist gemäß dem Zusatzprotokoll zur Genfer Konvention verboten, zivile Objekte und die für die Zivilbevölkerung lebensnotwendigen Objekte stehen unter dem besonderen Schutz des Völkerrechts. "Durch den Beschuss wichtiger ziviler Infrastruktur, unter anderem Energieanlagen, versucht die russische Armee eindeutig, die Industrieproduktion zu untergraben, das Transportsystem zu stören, Angst und Verzweiflung zu schüren und der ukrainischen Zivilbevölkerung vor dem nahenden Winter Strom, Wasser und Heizmöglichkeiten vorzuenthalten. Der Beschuss ziviler ukrainischer Infrastruktur ist rechtswidrig. Die Moral der Zivilbevölkerung ist kein rechtmäßiges Angriffsziel. Diese Attacken, deren einziger Zweck es ist, Zivilpersonen in Angst und Schrecken zu versetzen, sind Kriegsverbrechen." [1] Auch die Europäische Union hat Russland mehrfach dringend aufgefordert, Angriffe auf die Energieinfrastruktur der Ukraine zu beenden.

Gezielte Angriffe auf zivile Objekte sind ein Kriegsverbrechen: "Das gilt für Angriffe, bei denen von vorneherein klar ist, dass sie der Zivilbevölkerung oder zivilen Einrichtungen unverhältnismäßig schaden. Also wenn Energieinfrastruktur nicht ausnahmsweise als militärisches Ziel eingestuft werden kann, dann erfüllen solche Angriffe in der Regel gleich mehrere Tatbestände von Kriegsverbrechen, darüber hinaus sind sie vielleicht sogar Verbrechen gegen die Menschlichkeit", sagt Pierre Thielbörger, Professor für Völkerrecht an der Universität Bochum und Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht. [2] Ein militärisches Ziel wäre die Energieinfrastruktur nur dann, wenn sie wirksam zu militärischen Handlungen beiträgt und ihre Zerstörung einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellt. Es ist jedoch äußerst fraglich, ob das auf zivile Kraftwerke zutrifft.

Der Internationale Strafgerichtshof hat einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Vorwurf: Begehung von Kriegsverbrechen. Westliche Regierungen haben das Vorgehen des IStGH nahezu einhellig begrüßt. Nun hat US-Präsident Donald Trump dem Iran ein Ultimatum gestellt. Wenn die Straße von Hormus nicht innerhalb von 48 Stunden geöffnet werde, will er die Kraftwerke des Landes bombardieren lassen und dabei mit dem größten Kraftwerk beginnen. [3] Werden die angekündigten Angriffe auf die iranische Energieinfrastruktur von der Bundesregierung verurteilt? Werden sie von der EU als Kriegsverbrechen gebrandmarkt? Bislang habe ich dazu noch keine Stellungnahme gesehen. Putins Kriegsverbrechen werden von den westlichen Regierungen zu Recht verurteilt, doch wenn Trump Kriegsverbrechen ankündigt, schweigen sie. Warum? Selbst Reza Pahlavi, der Sohn des Schahs, fordert Trump auf, die zivile Infrastruktur zu verschonen, denn sie gehöre dem iranischen Volk und sei für den Wiederaufbau eines freien Irans unverzichtbar. [4] Das Wort "Kriegsverbrechen" kommt aber auch ihm nicht über die Lippen.

Allerdings gilt: Ein Kriegsverbrechen ist ein Kriegsverbrechen - unabhängig davon, wer es begeht. Und wir müssen ausnahmslos alle Kriegsverbrechen ablehnen, sonst machen wir uns unglaubwürdig. Dass die westlichen Regierungen offenbar zu feige sind, Kriegsverbrechen der USA klar und deutlich zu verurteilen, belegt erneut den berechtigten Vorwurf von Doppelstandards. Unser moralischer Standpunkt lautet anscheinend: Wenn zwei das Gleiche tun ist das noch lange nicht dasselbe. Das Ganze ist so erbärmlich.

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[1] Amnesty International vom 20.10.2022
[2] tagesschau.de vom 28.01.2026
[3] tagesschau.de vom 22.03.2026
[4] tagesschau.de, Liveblog Krieg in Nahost, 22.03.2026 21:53 Uhr