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01. Juni 2026, von Michael Schöfer
Jetzt wird’s für Melis Sekmen aber mal Zeit


Das Bundeswahlgesetzes wurde am 8. Juni 2023 geändert und vom Bundesverfassungsgericht überwiegend für verfassungskonform erklärt. Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war lediglich der Wegfall der Grundmandatsklausel, das Zweitstimmendeckungsverfahren hingegen haben die Richter ausdrücklich bestätigt. Die Begrenzung des Deutschen Bundestages auf 630 Abgeordnete führt in Verbindung mit der alleinigen Orientierung der Sitzverteilung nach dem Parteienproporz dazu, dass in bestimmten Konstellationen nicht mehr alle gewählten Wahlkreisbewerber in den Bundestag einziehen. "Stehen einer Partei nach der Zweitstimmendeckung in einem Bundesland weniger Sitze zu als die Zahl der Wahlkreise, in denen sie die Erststimmenmehrheit hat, so bleiben die Wahlkreise mit dem geringsten Erststimmenanteil unbesetzt." [1]

Das neue Prinzip kam erstmals bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zur Anwendung. Die Wahlkreisbewerberin Melis Sekmen (CDU) kam zwar im Bundestagswahlkreis Mannheim mit 24,7 Prozent der Erststimmen auf Platz 1, der Wahlkreis selbst blieb jedoch wegen ungenügender Zweitstimmendeckung unbesetzt. Sekmen zog also nicht wieder als Abgeordnete in den Bundestag ein (MdB wurde sie 2021 über die Landesliste der Grünen). Das ist für die Betroffene zwar ärgerlich, aber aufgrund des Karlsruher Urteils verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Nun liegt die Bundestagswahl schon 15 Monate zurück, der 21. Deutsche Bundestag hat sich am 25. März 2025 konstituiert. Die Wahlperiode des alten Bundestages endet gemäß Artikel 39 GG mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages, zu diesem Zeitpunkt verlieren die nicht wieder gewählten Abgeordneten ihren Status als MdB. Wenn man allerdings die Website von Melis Sekmen aufruft, könnte man das Gegenteil annehmen. Dort steht nämlich nach wie vor: "Wer bin ich? Ich bin Melis Sekmen und vertrete Mannheim im Deutschen Bundestag. (…) Was mache ich? Die Themenschwerpunkte meiner Arbeit im Deutschen Bundestag sind Start-ups & Innovationen, Wirtschaft im Wandel, Gesundheitswirtschaft und Mittelstand." In der Fußleiste steht nach wie vor die Postanschrift ihres "Berliner Büros" und ihres "Mannheimer Wahlkreisbüros" inklusive jeweils einer E-Mail-Adresse mit der Domain "bundestag.de". Wer sich nicht mit den Details der Bundestagswahl im Wahlkreis Mannheim befasst hat oder ganz woanders wohnt, könnte sie tatsächlich noch für eine Bundestagsabgeordnete halten.

Der § 132 StGB (Amtsanmaßung) greift der Strafrechtskanzlei von Steffen Dietrich nur, wenn sich jemand bei einer Diensthandlung eines Bundestagsabgeordneten fälschlicherweise als Abgeordneter ausgibt. Strafbar gemacht hat sich Melis Sekmen also nicht, dass sie laut ihrer Website noch immer Bundestagsabgeordnete sein soll, ist trotzdem irritierend. Dabei ist sie keineswegs aus Enttäuschung über den Wahlausgang abgetaucht, hat etwa im Februar 2026 auf Facebook Werbung für den knapp gescheiterten CDU-Ministerpräsidentenkandidaten Manuel Hagel gemacht. Ihr letzter Post stammt von gestern (31.05.2026 um 23:46 Uhr). Auf Facebook schreibt sie im Intro auch wahrheitsgemäß "Ehem. Mitglied des Deutschen Bundestages". Und dann haben 14 Monate seit ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag nicht gereicht, ihre persönlich Website zu ändern oder zu löschen? Denic gibt als Domaininhaber eine Firma aus Mannheim an, die nach wie vor existiert. Deshalb muss man echt fragen: Was ist so schwer daran, die Webpräsenz von Melis Sekmen auf den aktuellen Stand zu bringen?

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[1] Deutscher Bundestag, Zweitstimmendeckung