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15. Februar 2026, von Michael Schöfer
Für einen Spitzenpolitiker beschämend


Macht sich CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann eigentlich sachkundig, bevor er sich öffentlich äußert? Zu Jahresbeginn forderte Linnemann angesichts von Angriffen auf Rettungskräfte und Polizeibeamte an Silvester Schnellverfahren gegen die mutmaßlichen Täter, übersah dabei allerdings, dass dies aus rechtlichen Gründen oft gar nicht möglich ist. Und bei Jugendlichen sind Schnellverfahren sogar per Gesetz ausdrücklich verboten. [1] Nun ist er anscheinend abermals mit einer Forderung vorgeprescht, ohne sich zuvor schlau zu machen.

"Linnemann dringt auf Steuerreform", titelt tagesschau.de. "CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann dringt auf spürbare Senkungen bei der Einkommensteuer. (…) Konkret schlägt er vor, den Spitzensteuersatz nicht schon bei 68.000 Euro Jahresbrutto, sondern erst bei 80.000 Euro greifen zu lassen. 'So flachen wir den Mittelstandsbauch ab und sorgen für Entlastung.'" [2] Mitte klingt immer gut, weil sich die meisten der Mitte zugehörig fühlen. Nun ist das deutsche Steuerrecht sicherlich nicht leicht zu durchschauen, aber dass der Spitzensteuersatz nicht bei 68.000 Euro greift, sondern 2026 erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro, hätte er mit einem Blick ins Gesetz leicht in Erfahrung bringen können (§ 32a Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz).

Nach Abgabe der Steuererklärung kann man dem Steuerbescheid entnehmen, dass das zu versteuernde Einkommen bei Arbeitnehmern in der Regel unter dem Bruttoeinkommen liegt, weil von Letzterem noch Werbungskosten und Sonderausgaben etc. sowie ggf. Freibeträge abgezogen werden. Kommen allerdings andere Einkünfte hinzu, etwa aus der Vermietung von Wohnraum, ist das natürlich anders. Was Linnemann ebenfalls nicht erwähnt, ist, dass der Spitzensteuersatz ein Grenzsteuersatz ist. Das heißt, erst ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt man für jeden verdienten Euro 42 Prozent Einkommensteuer, aber mitnichten 42 Prozent auf das gesamte Einkommen. Weil es bis 69.879 Euro geringer besteuert wird, ist der Durchschnittssteuersatz (die effektive steuerliche Belastung) wesentlich niedriger.

Das von Linnemann genannte Jahresbrutto ist keineswegs identisch mit dem zu versteuernden Einkommen. Linnemann will uns weismachen, dass man schon bei einem Arbeitnehmergehalt von 68.000 Euro den Spitzensteuersatz zahlt. Doch das ist falsch, das Bruttoeinkommen muss schon deutlich über 69.879 Euro (5.823 €/Monat) liegen, um überhaupt in die Nähe des Spitzensteuersatzes zu kommen. Die Website "Finanztip" erklärt das Prinzip auch für Laien verständlich. Die Daten der Steuerstatistik sind zwar veraltet, aber im Jahr 2020 zahlten 92,2 Prozent (Einzelveranlagung) bzw. 91,3 Prozent (Splittingverfahren) der Steuerpflichtigen keinen Spitzensteuersatz (damals begann er bei 57.052 €). [3] Daran dürfte sich bis heute wenig geändert haben, auch wenn die Beträge mittlerweile höher sind.

Carsten Linnemann suggeriert, dass schon die Mittelschicht den Spitzensteuersatz zahlt, obgleich es in Wahrheit nur eine gut betuchte Minderheit ist. Der CDU-Generalsekretär macht Politik für die oberen 10 Prozent, er will eine weitere Umverteilung von unten nach oben durchsetzen. Weiß er es nicht besser oder täuscht er die Menschen bewusst? Beides wäre für einen Spitzenpolitiker beschämend.

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[2] tagesschau.de vom 15.02.2026
[3] Bundesfinanzministerium, Datensammlung zur Steuerpolitik 2025, PDF-Datei mit 1,3 MB, Tabelle 2.7.8