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"Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen."
(George Orwell, 1903-1950,
britischer Schriftsteller)
"Glaube denen, die die Wahrheit suchen, und zweifle an denen, die sie gefunden haben."
(André Gide, 1869-1951,
französischer Schriftsteller)
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht."
(Abraham Lincoln, 1809-1865,
amerikanischer Politiker)
"Ich sah an alles Tun, das unter der Sonne geschieht, und siehe, es war alles eitel und Haschen nach Wind."
(Kohelet Salomo)



30. Juni 2026, von Michael Schöfer
Planetare Hitzewallungen


"2027 könnte heißestes Jahr aller Zeiten werden", meldete die Süddeutsche Anfang Juni. Warum erst 2027? Zumindest in Deutschland wurden bereits jetzt Temperaturrekorde erreicht: Schier unerträgliche 41,3 °C am 26. Juni 2026, 41,5 °C am 27. Juni 2026 und 41,7 °C am 28. Juni 2026. Wenn es 2027 dank El Niño wirklich noch heißer wird, steigt die Anzahl der Hitzetoten rapide. Doch auch das wird die Leugner des menschengemachten Klimawandels wohl kaum bekehren. Es gehört zu den absonderlichen Eigenheiten des Homo sapiens, manchmal umso hartnäckiger an einer falschen Meinung festzuhalten, je stärker diese durch Fakten widerlegt wird.




17. Juni 2026, von Michael Schöfer
The Art of the Deal


Die Kunst des Verhandelns. Muaaaahahaha! Der beste Dealmaker der Welt. Muaaaahahaha! In Wahrheit ist Donald Trump nichts von alldem, sondern vielmehr ein dämlicher Stümper, der nicht nur seinem Land schwer geschadet hat. Im Februar hat er unzureichend vorbereitet einen Krieg gegen den Iran begonnen, aus dem er jetzt gerupft wie eine Weihnachtsgans wieder herauskommt. Trotz der gewaltigen Militärmacht, über die er verfügt. Trotz der militärischen Hilfe durch Israel. Aber offenkundig von Anfang an ohne sorgfältig durchdachten Plan, ohne klar definierte Kriegsziele und ohne einzukalkulieren, dass der Iran die Straße von Hormus blockieren könnte. Welch ein Versager!




10. Juni 2026, von Michael Schöfer
Medaillenspiegel? Da geht noch was!


Die USA haben dem somalischen Schiedsrichter Omar Abdulkadir Artan die Einreise zur Fußball-WM verweigert? Spieler aus sogenannten "Drecksloch-Ländern" wurden an der Grenzkontrolle stundenlang verhört? Und die FIFA besitzt kein Rückgrat, protestiert nicht dagegen?




04. Juni 2026, von Michael Schöfer
Kein Beinbruch, aber ein deutliches Zeichen


Man hat sich während der Ampelregierung oft über die "feministische Außenpolitik" von Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) lustig gemacht, aber immerhin wurde sie 2025 mit 167 Stimmen zur Präsidentin der Generalversammlung der Vereinten Nationen gewählt. Deutschland hingegen hat gerade bei der Wahl in den UN-Sicherheitsrat eine Schlappe erlebt - nur 104 Länder haben in der UN-Generalversammlung für uns gestimmt. Nicht genug, um reinzukommen. Portugal (134 Stimmen) und Österreich (131 Stimmen) fanden größeren Zuspruch.




02. Juni 2026, von Michael Schöfer
Eine eigentümliche Logik


Als Nichtjurist kann man die eigentümliche Logik von Urteilen manchmal nicht mehr nachvollziehen, weil sie einem widersprüchlich erscheinen und darüber hinaus von Doppelstandards geprägt sind. Beck-aktuell berichtet: "Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass die öffentliche Unterstützung des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine eine Billigung von Straftaten nach § 140 Nr. 2 StGB darstellt. Obwohl das Führen eines Angriffskrieges nach § 13 VStGB streng genommen in Deutschland nicht strafbar ist, schade das nicht. Entscheidend sei, dass die Billigung den öffentlichen Frieden störe (Beschluss vom 18.05.2026 – 1 ORs 12/26)." Die Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 1.485 Euro verurteilt. Zur Erläuterung: § 13 VStGB greift nur, "wenn der Täter Deutscher ist oder die Tat sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet".




01. Juni 2026, von Michael Schöfer
Jetzt wird’s für Melis Sekmen aber mal Zeit


Das Bundeswahlgesetzes wurde am 8. Juni 2023 geändert und vom Bundesverfassungsgericht überwiegend für verfassungskonform erklärt. Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war lediglich der Wegfall der Grundmandatsklausel, das Zweitstimmendeckungsverfahren hingegen haben die Richter ausdrücklich bestätigt. Die Begrenzung des Deutschen Bundestages auf 630 Abgeordnete führt in Verbindung mit der alleinigen Orientierung der Sitzverteilung nach dem Parteienproporz dazu, dass in bestimmten Konstellationen nicht mehr alle gewählten Wahlkreisbewerber in den Bundestag einziehen. "Stehen einer Partei nach der Zweitstimmendeckung in einem Bundesland weniger Sitze zu als die Zahl der Wahlkreise, in denen sie die Erststimmenmehrheit hat, so bleiben die Wahlkreise mit dem geringsten Erststimmenanteil unbesetzt."




28. Mai 2026, von Michael Schöfer
Versagen des Lektorats oder Anhaltspunkt für Bildungsdünkel?


Wenn Buchverlage behaupten, immer ganz nah am Leser zu sein und mit ihm in direkten Dialog treten zu wollen, könnte es sich lediglich um Marketingsprüche handeln. Was man halt so sagt, wenn man ein Produkt verkaufen will. Leider sind meine persönlichen Erfahrungen zumindest teilweise ernüchternd: Die Verlage hüllen sich in Schweigen.